14. DFMM

Alle Posts, die mit dem Thema Deutscher Fernschachbund e.V. (BdF) zu tun haben
Bekemann
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14. DFMM

Beitragvon Bekemann » Di 14. Dez 2021, 17:32

Liebe Schachfreundinnen und Schachfreunde,

nach Ziffer 3 der Ausschreibung zur 14. Deutschen Fernschach-Mannschaftsmeisterschaft (14. DFMM) sind nur noch dem Deutschen Schachbund angeschlossene Vereine teilnahmeberechtigt.

3. Teilnahmeberechtigung: Teilnahmeberechtigt sind alle dem Deutschen Schachbund angeschlossenen Vereine. Alle Vereine können mehrere Mannschaften anmelden.


Früher haben wir auch andere Spielgemeinschaften zugelassen. Auszug aus der 13. DFMM:

3. Teilnahmeberechtigung: Teilnahmeberechtigt sind alle dem Deutschen Schachbund angeschlossenen Vereine sowie auch andere Spielgemeinschaften, die nach eigener Bestätigung mindestens Bestand über die kommende Spielzeit haben werden. Alle Vereine können mehrere Mannschaften bzw. Teams anmelden.


Da die früheren Ausschreibungen eindeutig als Vorlage genutzt worden sind, sind die "anderen Spielgemeinschaften" offenkundig bewusst gestrichen worden. Ich bin im Zweifel, ob dies eine gute Entscheidung gewesen ist.

Auf der Meldestandsseite stehen auch Teams, die kein dem Deutschen Schachbund angeschlossener Verein sind.

Eine Klärung wäre m.E. gut.

Viele Grüße
Uwe Bekemann

Bekemann
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Re: 14. DFMM

Beitragvon Bekemann » Di 14. Dez 2021, 17:42

Noch ein kleiner Nachklapp:

Ziffer 12 der Ausschreibung zur 14. DFMM hat den folgenden Wortlaut:

Wichtiger Hinweis: Auf Grund von notwendigen Ergänzungen und Modifizierungen in der MTO, TO und SpO können diese erst nach der MV 2021 veröffentlicht und dann rechtkräftig angewandt werden, Die vorzunehmende Änderungen berühren den Anmeldeprozeß zur 14. DFMM nicht.


Viele Grüße
Uwe Bekemann

Bekemann
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Re: 14. DFMM

Beitragvon Bekemann » Mi 15. Dez 2021, 19:22

Der Turnierdirektor hat mich heute angerufen und Auskunft gegeben.

1. Die sonstigen Spielgemeinschaften werden in der DFMM nicht mehr gewünscht. Deshalb ist deren Teilnahmeberechtigung gestrichen worden.
2. Die Meldestandsanzeige ist falsch, weil sie auch Teams enthält, die nicht teilnahmeberechtigt sind.
3. Dem Gegenargument, dass wegen der Streichung der Teilnahmeberechtigung der sonstigen Spielgemeinschaften weniger Mannschaften teilnehmen werden und viele Fernschachfreunde ausgeschlossen werden, folgt der Turnierdirektor nicht. Er gibt der „Qualität“ der Besetzung den Vorzug, weshalb eine Teilnahme von sogar nur 18 Mannschaften reichen würde.

Damit ist für mich die Sache erledigt. Unsere Spielgemeinschaft, die seit mehr als 10 Jahren regelmäßig teilgenommen hat, ist nun draußen.

Die DFMM wird nicht mehr das sein, was sie bisher gewesen ist. Und es werden leider viele Spieler ausgeschlossen sein, die bisher Spaß am Mannschaftsspiel und der Teilnahme an der DFMM gehabt haben.

Viele Grüße
Uwe Bekemann

ThomasReichert
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Re: 14. DFMM

Beitragvon ThomasReichert » Mi 15. Dez 2021, 21:10

Dass
die sonstigen Spielgemeinschaften ...... in der DFMM nicht mehr gewünscht


sind, wird ja wohl kaum der Turnierdirektor kraft eigener Wassersuppe alleine entschieden haben, sondern es gibt doch bestimmt eine Entscheidung des Vorstands hierzu.
Ich würde doch sehr bitten, dass sich der Turnierdirektor oder der Geschäftsführer hierzu mal äußern.

GMüller
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Re: 14. DFMM

Beitragvon GMüller » Mi 15. Dez 2021, 22:19

Von der Nachricht, dass die Teilnahme "sonstiger Spielgemeinschaften" nunmehr unerwünscht ist, bin ich auch überrascht, obwohl es unseren Verein als Mitglied des Deutschen Schachbundes nicht betrifft.
Wir finden es schade, wenn zukünftig eine beträchtliche Anzahl von Mannschaften wegfallen sollte, zumal wir ohnehin schon von einem nochmals geringeren Interesse ausgehen. Vielleicht wäre es klüger gewesen, vorher ein Meinungsbild einzuholen? Ziel sollte doch sein, dass möglichst viele Spieler für diese Turnierform gewonnen werden können, oder? Das Ziel dieser Maßnahme erschließt sich mir nicht.

Ich hoffe, dass dieser Beschluss keine negativen Konsequenzen zur Folge hat...

Gerhard Müller
MF SV Osnabrück von 1919 e.V.

Asmodis
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Re: 14. DFMM

Beitragvon Asmodis » Mi 15. Dez 2021, 23:52

Ich kann dazu nur sagen, dass der Passus "sowie auch andere Spielgemeinschaften" in der vorbereiteten Ausschreibung von Schachfreund Müller-Töpler, die er uns am 6.10. geschickt hat, gestrichen war. Wir wollten dann in der virtuellen Vortandssitzung nochmal über die Ausschreibung insgesamt sprechen. Ein offizieller Vorstandsbeschluss hierzu wurde aber nicht verabschiedet. Ich schaue mir das aufgezeichnete Video des Treffens aber sicherheitshalber nochmal an.
Liebe Grüße

Hartmut Hering

Norbert_Lukas
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Re: 14. DFMM

Beitragvon Norbert_Lukas » Do 16. Dez 2021, 07:49

Ich verstehe auch nicht warum man Fernschach-Spielgemeinschaften ausschließen will.
Auch bei den Vereinen des DSB handelt es sich ja tatsächlich um Spielgemeinschaften.
Bei der 3. DSOL des DSB muss man aktives oder passives Mitglied des jeweiligen Vereins sein.
Bei der DFMM reicht es aber dass der Verein Mitglied des DSB sein, die Spieler müssen überhaupt nicht zum Verein gehören!
Auch bei Osnabrück (1. Bundesliga) ist nur Brett 1 in der Mitgliedsliste des DSB zu finden!
Brett gehört wohl einem Verein aus Hessen an; Brett 2 und 4 tauchen gar nicht in der DWZ-Liste des DSB auf.
Das ist für mich inhaltlich auch eine Spielgemeinschaft von Fernschachfreunden.
Auch ich spielte bisher für Schachfreunde Buer (Mitglied im DSB), aber die Spieler waren dort nicht alle aktuell Mitglied;
sie hatten Bezug (frühere Mitgliedschaft, 1x helfende Mutter) zum Verein.
Die Grundidee (?) "2 Nahschachspieler, die auch Fernschach spielen organisieren sich noch 2 Nahschachspieler, die neu im BdF eintreten" wird m.E. nicht mehr erfüllt (und gelang nur in den allerersten Saisons).
Wenn aber die Vereine (oder ein einzelnes Vereinsmitglied) sich nun um jedes BdF-Mitglied kümmern können, warum sollen dann nicht auch Fernschach-Spielgemeinschaften (die teils seit Jahrzehnten bestehen) nun raus sein? Dann ist das Turnier mangels Teilnehmern gestorben. Nur weil da ein Vereinsname (des DSB) steht, heißt das nicht, dass dort vier Nahschach-Mitglieder des Vereins spielen.
Gruß,
CCM Norbert Lukas

oste51
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Re: 14. DFMM

Beitragvon oste51 » Do 16. Dez 2021, 08:56

Frage: Kann man diese Entscheidung nicht einfach rückgängig machen, die Ausschreibung entsprechend ergänzen und gegebenenfalls die Ausschreibungsfrist etwas verlängern?
Mit freundlichen Grüßen
Horst Wilshusen

Böhnke

Re: 14. DFMM

Beitragvon Böhnke » Do 16. Dez 2021, 08:58

Eine Ausschreibung nach dem Motto: „Meldet euch erstmal an, die Bedingungen sagen wir euch später.“
Jetzt kann der Vorstand immer noch schreiben:
„Der TD hat sich nur verschrieben. War nicht so gemeint.“
Spaß beiseite!
Der Fernschachbund Thüringen „FSB-TH“ wurde gegründet, um das Fernschach zu fördern. Um an den BdF Mannschaftsmeisterschaften teil zu nehmen.
Der FSB-TH hat eine sportliche Qualifikation, Teilnahme in der 2.BL, erkämpft.
Jetzt ist die Teilnahme des FSB-TH an der DFMM nicht mehr erwünscht. Im Widerspruch dazu wurde die Mannschaftsmeldung für 3 Mannschaften entgegengenommen.
Was gilt nun?
Wurden die MTO, die TO und die SpO überarbeitet? Die zuständigen Akteure sind bekanntlich mit dem Meldeschluss 31.01.2022 nicht mehr im Amt. In der Tagesordnung der MV findet sich kein Hinweis zur 14.DFMM.
Bitte führt jetzt keine Diskussion darüber wer von den Vorstandsmitgliedern die Schuld trägt, sondern trefft eine vernünftige und eindeutige Entscheidung.
Wie oben gesagt: „Hat sich der TD nur verschrieben und war das gar nicht so gemeint?“ :(
Zuletzt geändert von Böhnke am Fr 17. Dez 2021, 22:30, insgesamt 1-mal geändert.

MScheiba
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Re: 14. DFMM

Beitragvon MScheiba » Do 16. Dez 2021, 10:14

Zum Sachverhalt
Auszug aus der MTO
§ 2 Mannschaften und Spieler (Turnierteilnehmer)
(1) Grundsätzlich teilnahmeberechtigt sind einerseits Vereine, die im Zeitpunkt des Meldeschlusses beim Deutschen Schachbund registriert sind, und andererseits Spielgemeinschaften, die nach ihrer eigenen Bestätigung mindestens für den Zeitraum der kommenden Spielzeit Bestand haben werden. Sie gelten sodann als Vereine im Sinne dieser Bestimmungen. Eine Mannschaft, die während der laufenden vorhergehenden Spielzeit zurückgezogen wurde, ist für die folgende Spielzeit nicht spielberechtigt.

(4) Spieler und Mannschaftsführer müssen während der Dauer der jeweiligen Spielzeit Mitglied im Deutschen Fernschachbund e.V. (BdF) sein und die satzungsmäßigen Pflichten erfüllt haben.

Beide Auszüge aus der MTO sollten als Erklärung ausreichen

- Spielgemeinschaften (Vereine) sind spielberechtigt
- Mitglied des DSB ist man wenn der §2(4) beachtet wird, weil der BdF dem DSB zugeordnet ist.


Manfred Scheiba
Präsident

oste51
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Re: 14. DFMM

Beitragvon oste51 » Do 16. Dez 2021, 11:40

- Muss man das verstehen, ja oder nein?
- Sind Spielgemeinschaften jetzt zugelassen, ja oder nein?
- Sind die Teams, die auf der Meldestandseite stehen, aber kein dem DSB angeschlossener Verein sind, zugelassen, ja oder nein?
- Ich habe klare Fragen, auf die klare Antworten möglich sind, ja oder nein!
Mit freundlichen Grüßen
Horst Wilshusen

Bekemann
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Re: 14. DFMM

Beitragvon Bekemann » Do 16. Dez 2021, 12:33

Horst Wilshusen stellt m.E. genau die richtigen Fragen. Aber es reichen nicht einfach nur Antworten aus, sondern diese müssen auch belastbar sein. Letztendlich geht es um die korrekte Regelung, die wir brauchen, damit auch Spielgemeinschaften korrekt teilnehmen können.

Manfred Scheiba schreibt seine Ausführungen ergänzend:
Beide Auszüge aus der MTO sollten als Erklärung ausreichen.


Leider tun sie das nicht.

Die MTO trifft die eindeutige Unterscheidung in „dem DSB angeschlossene Vereine“ und „sonstige Spielgemeinschaften“. Diese dürfen beide grundsätzlich teilnehmen. „Grundsätzlich“ heißt rechtlich „in der Regel“. Die Ausschreibung setzt die MTO im Einzelfall um. Die Ausschreibung zur 14. DFMM erklärt nur noch die „echten“ Vereine als teilnahmeberechtigt. Sie weicht also vom Grundsatz ab, dass auch Spielgemeinschaften teilnehmen dürfen. Sie schließt eindeutig die Spielgemeinschaften aus. Andernfalls müssten sie - positiv - erwähnt werden.

Der Hinweis, dass die BdF-Mitglieder Mitglied des DSB sind und damit das Kriterium der Vereinszugehörigkeit hergestellt wird, basiert auf fehlerhaften Einschätzungen. Die MTO und die Ausschreibung verlangen die Mitgliedschaft der Vereine im DSB. Die von Manfred Scheiba hergeleitete Mitgliedschaft der einzelnen Mitglieder des BdF als Mitglieder des DSB ist aber nicht die Mitgliedschaft des Vereins, sondern die Individualmitgliedschaft. Diese Verwechslung ist klar fehlerhaft. Auch ist die Einschätzung sachlich falsch. Der BdF ist nur assoziiertes Mitglied und seine Mitglieder sind damit nicht DSB-Mitglieder. Darum zahlen wir auch jährlich nur ausgehandelte 1500 Euro an den DSB und nicht die üblichen Vollbeträge. Die BdF-Mitglieder sind über die BdF-Mitgliedschaft nicht „echtes“ Mitglied des DSB.

Mit fehlerhaften Interpretationsversuchen lässt sich die Sache nicht ausbügeln. Ich kann gut nachvollziehen, dass die Verantwortlichen Verbesserungen in der Ausschreibung erreichen wollten. In diesem Punkt aber ist dies misslungen. Der Fehler ist erkannt, also sollte man ihn sauber und sicher beseitigen. Mehr ist gar nicht nötig, weniger geht aber auch nicht.
Ich verstehe die Ausführung Manfred Scheibas so, dass die Spielgemeinschaften doch auch wieder an der 14. DFMM teilnehmen dürfen sollen und ein Ausschluss nicht beabsichtigt war. Also muss man das auch klar regeln und die aktuelle ungewollte Regelung ändern.

Also: Es sollte einfach der Vorstandsbeschluss zur Korrektur der Ausschreibung getroffen und dann umgesetzt werden. Fertig.
Dann hat man auch zugleich das Problem ausgeräumt, dass die Leute, die Spielgemeinschaften organisieren, in die Ausschreibung schauen und sich nach dem aktuellen Wortlaut ausgeschlossen sehen. Und man hat vorgebeugt, dass jemand die Zulassung von Spielgemeinschaften entgegen der fehlenden Berechtigung in der Ausschreibung irgendwann aufgreift, vielleicht sogar, wenn die sportlichen Ergebnisse feststehen, und sie einer Überprüfung zuführt.

Viele Grüße
Uwe Bekemann

ThomasReichert
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Re: 14. DFMM

Beitragvon ThomasReichert » Do 16. Dez 2021, 12:42

dass die Spielgemeinschaften doch auch wieder an der 14. DFMM teilnehmen dürfen sollen und ein Ausschluss nicht beabsichtigt war.


So isses.

Es sollte einfach der Vorstandsbeschluss zur Korrektur der Ausschreibung getroffen und dann umgesetzt werden.


So sollte es sein.

Fertig.


Fertig.

Meyer, Klaus Dieter
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14. DFMM

Beitragvon Meyer, Klaus Dieter » Do 16. Dez 2021, 19:36

Ich möchte den klärenden Hinweis unseres Präsidenten etwas ergänzen:

In Bekemanns Beitrag vom 14.14 steht zutreffend, dass „auf Grund von notwendigen Ergänzungen und Modifizierungen in der MTO, TO und SpO“ Änderungen erforderlich sind. Alle Texte zu Post, Fax und Email-Zugübertragungen können entfallen, weil Mannschaften nur noch auf den Server spielen. Zusätzlich hatten frühere Proteste in der Bundesliga aufgezeigt, dass der eine oder andere Turnierleiter und der Spielausschuss nahezu irrwitzige Entscheidungen fällen konnten, die erst in der dritten Instanz vom Spielausschuss geheilt werden konnten.

Zur Überarbeitung wurde eine Kommission aus erfahrenen Turnierleitern gebildet. Unter der Leitung des TD Müller-Töpler wurden eingeladen zur Teilnahme Rudolf Rüther, Armin Cremerius und ich. Das geschah im Oktober. Eine überarbeitete Fassung sollte bis Jahresende 2021 fertig sein, weil der TD dann endgültig aus dem Amt scheiden möchte.

Ich hatte auch schon zum konkrete Vorschläge gemacht und warte seitdem auf Nachricht des TD. Aber still ruht der See. Meine letzte E-Mail vom 26. Oktober wurde bis heute nicht beantwortet.

Das verbreitete Gerücht, dass Spielgemeinschaften in der neuen MTO Fassung nicht mehr zulässig sein sollen, scheint mir barer Unsinn zu sein. Damit würde sich unser BdF selbst amputieren. Dafür würde ich in der Kommission nicht meine Hand reichen. Denn selbst wenn ein Team unter einem Vereinsnamen antritt, wohnen die Spieler teilweise hunderte Kilometer auseinander und haben meist keine Bindung an den Verein. Sie sind de facto nur Spielgemeinschaften.

Also: bitte nicht weiter aufregen. Oder um es mit Shakespeare zu sagen: „Viel Lärm um nichts“.

Klaus Dieter Meyer

Bekemann
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Re: 14. DFMM

Beitragvon Bekemann » Do 16. Dez 2021, 21:06

Klaus-Dieter Meyer schreibt:
Das verbreitete Gerücht, dass Spielgemeinschaften in der neuen MTO Fassung nicht mehr zulässig sein sollen, scheint mir barer Unsinn zu sein. Damit würde sich unser BdF selbst amputieren.


Ob es ein solches Gerücht gibt, kann ich nicht beurteilen. Ich kenne es nicht. Hier geht es auch nicht um eine künftige Fassung der MTO, sondern um die aktuelle Ausschreibung zur 14. DFMM.

https://www.bdf-fernschachbund.de/termi ... -2024.html

Das Statement "Damit würde sich unser BdF selbst amputieren" unterschreibe ich. In der Ausschreibung zur 14. DFMM amputiert er sich bereits.

Viele Grüße
Uwe Bekemann


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