Horst Wilshusen stellt m.E. genau die richtigen Fragen. Aber es reichen nicht einfach nur Antworten aus, sondern diese müssen auch belastbar sein. Letztendlich geht es um die korrekte Regelung, die wir brauchen, damit auch Spielgemeinschaften korrekt teilnehmen können.
Manfred Scheiba schreibt seine Ausführungen ergänzend:
Beide Auszüge aus der MTO sollten als Erklärung ausreichen.
Leider tun sie das nicht.
Die MTO trifft die eindeutige Unterscheidung in „dem DSB angeschlossene Vereine“ und „sonstige Spielgemeinschaften“. Diese dürfen beide grundsätzlich teilnehmen. „Grundsätzlich“ heißt rechtlich „in der Regel“. Die Ausschreibung setzt die MTO im Einzelfall um. Die Ausschreibung zur 14. DFMM erklärt nur noch die „echten“ Vereine als teilnahmeberechtigt. Sie weicht also vom Grundsatz ab, dass auch Spielgemeinschaften teilnehmen dürfen. Sie schließt eindeutig die Spielgemeinschaften aus. Andernfalls müssten sie - positiv - erwähnt werden.
Der Hinweis, dass die BdF-Mitglieder Mitglied des DSB sind und damit das Kriterium der Vereinszugehörigkeit hergestellt wird, basiert auf fehlerhaften Einschätzungen. Die MTO und die Ausschreibung verlangen die Mitgliedschaft der Vereine im DSB. Die von Manfred Scheiba hergeleitete Mitgliedschaft der einzelnen Mitglieder des BdF als Mitglieder des DSB ist aber nicht die Mitgliedschaft des Vereins, sondern die Individualmitgliedschaft. Diese Verwechslung ist klar fehlerhaft. Auch ist die Einschätzung sachlich falsch. Der BdF ist nur assoziiertes Mitglied und seine Mitglieder sind damit nicht DSB-Mitglieder. Darum zahlen wir auch jährlich nur ausgehandelte 1500 Euro an den DSB und nicht die üblichen Vollbeträge. Die BdF-Mitglieder sind über die BdF-Mitgliedschaft nicht „echtes“ Mitglied des DSB.
Mit fehlerhaften Interpretationsversuchen lässt sich die Sache nicht ausbügeln. Ich kann gut nachvollziehen, dass die Verantwortlichen Verbesserungen in der Ausschreibung erreichen wollten. In diesem Punkt aber ist dies misslungen. Der Fehler ist erkannt, also sollte man ihn sauber und sicher beseitigen. Mehr ist gar nicht nötig, weniger geht aber auch nicht.
Ich verstehe die Ausführung Manfred Scheibas so, dass die Spielgemeinschaften doch auch wieder an der 14. DFMM teilnehmen dürfen sollen und ein Ausschluss nicht beabsichtigt war. Also muss man das auch klar regeln und die aktuelle ungewollte Regelung ändern.
Also: Es sollte einfach der Vorstandsbeschluss zur Korrektur der Ausschreibung getroffen und dann umgesetzt werden. Fertig.
Dann hat man auch zugleich das Problem ausgeräumt, dass die Leute, die Spielgemeinschaften organisieren, in die Ausschreibung schauen und sich nach dem aktuellen Wortlaut ausgeschlossen sehen. Und man hat vorgebeugt, dass jemand die Zulassung von Spielgemeinschaften entgegen der fehlenden Berechtigung in der Ausschreibung irgendwann aufgreift, vielleicht sogar, wenn die sportlichen Ergebnisse feststehen, und sie einer Überprüfung zuführt.
Viele Grüße
Uwe Bekemann