Protokoll MV 2021 und Entscheidung Wahlleiter

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Bekemann
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Protokoll MV 2021 und Entscheidung Wahlleiter

Beitragvon Bekemann » So 23. Jan 2022, 08:00

Liebe Schachfreundinnen und Schachfreunde,

in der Nacht ist das Protokoll zur MV 2021 veröffentlicht worden. Zum Antrag, ein Verfahren zur Abberufung des Präsidenten durchzuführen, ist die Entscheidung des Wahlleiters gravierend rechtsfehlerhaft und zusammen mit dem Protokoll zu beanstanden.
Ich habe diese Beanstandung soeben wie folgt vorgenommen und übermittelt:

Lieber Schachfreund Michael Höber,

hiermit beanstande ich das Protokoll zur Mitgliederversammlung 2021 des Deutschen Fernschachbundes e.V. (BdF) vom 22.1.2022. Meine Beanstandung richtet sich gegen die Protokollierung TOP 9, Antrag 1. Das Protokoll sagt aus:
„JA 126 – NEIN 54 – ENTHALTUNG 76
Damit wurde der Antrag abgelehnt, weil die erforderlich Zweidrittel-Mehrheit nicht erreicht wurde.“

Die Entscheidung zur Abstimmungswertung und damit die Protokollierung ist doppelt rechtsfehlerhaft. Die Gründe sind:
1. Wenn eine Zweidrittel-Mehrheit erforderlich wäre, damit der Beschluss gefasst wäre, so wäre diese auch rechnerisch erreicht. In Summe der JA- und NEIN-Stimmen sind 180 Stimmen abgegeben worden. Bei Abstimmungen im Verein zählen, soweit die Satzung keine andere Regelung trifft, Stimmenthaltungen in keiner Weise mit. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) – also höchstrichterlich – bereits 1982 entschieden (BGH, 25.01.1982 - II ZR 164/81). Die Satzung des BdF enthält keine abweichende Regelung. Bei 180 zählbaren abgegebenen Stimmen wären (gerundet) 120 Stimmen für eine Zweidrittel-Mehrheit erforderlich gewesen. Ausweislich der von Ihnen protokollierten 126 JA-Stimmen wurde diese qualifizierte Mehrheit erreicht.
2. Der Antrag, der von mir stellvertretend für eine Gruppe von Mitgliedern des BdF eingereicht worden ist, bedurfte zur Annahme keiner Zweidrittel-Mehrheit. Diese qualifizierte Mehrheit wird nach der Vereinssatzung (§ 8: „Eine Abberufung von Vorstandsmitgliedern kann durch eine Zweidrittel-Mehrheit der in der Mitgliederversammlung anwesenden Mitglieder (…) herbeigeführt werden.) nur für die Abberufung verlangt. Diese war aber nicht Gegenstand des Antrags, über die Abberufung war nicht abzustimmen. Abzustimmen war allein über die Durchführung eines solchen Verfahrens, das im Übrigen sogar nach § 8 der Satzung alternativ von nur 10% der Mitglieder erreicht werden könnte (also weit unterhalb einer sogar einfachen und besonders einer qualifizierten Mehrheit). Es reichte eine Stimmenmehrheit von 50% + eine Stimme aus, um den Antrag anzunehmen.

Ich bitte Sie, Ihre Auffassung zu überprüfen und Ihre Abstimmungswertung sowie das Protokoll so zu korrigieren, dass es den beanstandeten Rechtsfehler nicht mehr enthält.
Dabei bitte ich Sie um eine kurzfristige Korrektur, um den Fehler vereinsintern auszuräumen. Um Folgen Ihrer fehlerhaften Protokollierung zu minimieren und Fristen einzuhalten, würde ich bzw. würden wir andernfalls umgehend das Registergericht einschalten.

Für eine Bestätigung, dass Sie diese E-Mail von mir erhalten haben, wäre ich Ihnen sehr dankbar!

Ich bedanke mich bei Ihnen für Ihren ehrenamtlichen Einsatz für uns Mitglieder! Einen schönen Sonntag wünsche ich Ihnen!

Mit freundlichen Grüßen
Uwe Bekemann


Viele Grüße
Uwe Bekemann

Damenlaeufer
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Re: Protokoll MV 2021 und Entscheidung Wahlleiter

Beitragvon Damenlaeufer » So 23. Jan 2022, 17:20

Liebe Mitglieder des Bundes deutscher Fernschachfreunde,

ich habe den Beitrag des Herrn Bekemann gelesen und werde den Inhalt seiner E-Mail prüfen.
Sie erhalten von mir im Forum eine Stellungnahme, sobald der Sachverhalt geklärt ist.

Michael Höber
Wahlleiter MV 2021

Asmodis
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Re: Protokoll MV 2021 und Entscheidung Wahlleiter

Beitragvon Asmodis » So 23. Jan 2022, 18:51

Soviel gibt es da - zumindest in Bezug auf die Mehrheitsberechnung - nicht zu prüfen. Das Urteil befindet sich im Netz.

http://www.vereinsknowhow.de/rechtspr/z ... i/0139.htm

oder hier:

https://dejure.org/dienste/vernetzung/r ... 20164%2F81

Der Rest ergibt sich aus der Formulierung des Mitgliederantrags.
Liebe Grüße

Hartmut Hering

Uwe Staroske
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Re: Protokoll MV 2021 und Entscheidung Wahlleiter

Beitragvon Uwe Staroske » So 23. Jan 2022, 20:29

.... eine ideale Gelegenheit für die Rechtsgelehrten des Vereins, sich konstruktiv einzubringen :=)
Viele Grüße
Uwe Staroske

Asmodis
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Re: Protokoll MV 2021 und Entscheidung Wahlleiter

Beitragvon Asmodis » So 23. Jan 2022, 20:51

Rechtsgelehrter muss man nicht unbedingt sein. Manchmal reicht auch Staranwalt Dr. Google... :D :D :D
Liebe Grüße

Hartmut Hering

Uwe Staroske
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Re: Protokoll MV 2021 und Entscheidung Wahlleiter

Beitragvon Uwe Staroske » So 23. Jan 2022, 21:59

Zu schade, dass die Handelnden offenbar nicht gelesen haben, was sie da unterschreiben.

Salzstraße
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Re: Protokoll MV 2021 und Entscheidung Wahlleiter

Beitragvon Salzstraße » So 6. Feb 2022, 14:27

Am 7.1. war Ende der Wahl, seit fast 4 Wochen gibt es kein endgültiges Protokoll.Das veröffentlichte Protokoll vom 22.1. wurde wegen gravierender Rechtsfehler beanstandet mit der Drohung vor Gericht zu gehen. Dieser Vorgang sollte doch sehr ernst genommen werden und ein schnelles Handeln
der Verantwortlichen zur Folge haben. Die Antwortdes Wahlleiters sinngemäß: ich werde die Sache prüfen.Daraus ergeben sich für mich drei Schluß-
folgerungen: es wurden bis zum 22.1. keine genauen Prüfungen unternommen, oder die vorhandenen Regeln wurden nicht gelesen, oder diese Regeln wurden nicht verstanden. Einen ganz unangenehmen Beigeschmack bekommt die Sache nun dadurch, daß der Präsident selbst durch seine Unterschrift das Protokoll genehmigt und sich beim Wahlleiter für die gute Arbeit bedankt hat, aber seien wir ehrlich, wenn man so unter Druck steht, wenig Ahnung von der Materie hat und sich ganz auf einen anderen Menschen verläßt, dann nimmt man doch so ein Geschenk an.
Ein Wahlleiter öffnet nicht nur die Wählerbriefe, zählt die Stimmen aus , rechnet nach Adam Riese 1 und 1 zusammen und verkündet sein Urteil, nein ,er muß die Rechtsfolge aus dem Abstimmungsergebnis überprüfen und muß dafür sorgen, daß in Wahlzeiten Wahlwerbung, Wahlbeeinflussung oder versuchte Manipulation durch die Kandidaten unterbleiben. Doch leider kam der energisch klingende Aufruf des Wahlleiters jede Art von Werbung zu unterlassen, zu spät, eine nachträgliche Löschung erfolgte nicht.So ist der unsägliche Satz eines Kandidaten - " ich bitte um Verständnis, daß ich eine eventuelle Wahl nur annehmen möchte,wenn auch Manfred Scheiba und Ludger Heiermann im neuen Vorstand mitwirken können", unbeanstandet geblieben. Eigentlich könnte dieser Satz in Verbindung mit den Entscheidungen , die im Wahlprotokoll stehen, eine Art von Selbstdisqualifikation sein,
aber nein, im BdF ist es ein wenig anders. Der Kandidat hatte 3 Ziele: 1. Wahl zum Geschäftsführer-Ziel erreicht, 2. gute Zusammenarbeit mit dem Präsidenten-jetzt hatte er Glück, der Präsident konnte selbst durch eine Unterschrift unter das Wahlprotokoll eine unangenehme Drohung beseitigen,
also Ziel erreicht, 3. Wahlannahme nur,wenn der "mitgebrachte" Anwärten auf einen Vorstandsposten gewählt wird (und kein anderer- das vermute ich): Ziel erreicht, also Annahme der Wahl.
In letzter Zeit haben sich etliche Schachfreunde gemeldet, um dem Patienten BdF zu helfen, einige dieser Helfer haben den Zustand des Patienten
eher verschlechtert, Herr Heiermann gehört ganz sicher nicht dazu.
Henner Hamann

Asmodis
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Re: Protokoll MV 2021 und Entscheidung Wahlleiter

Beitragvon Asmodis » So 6. Feb 2022, 16:04

Salzstraße hat geschrieben:Doch leider kam der energisch klingende Aufruf des Wahlleiters jede Art von Werbung zu unterlassen, zu spät, eine nachträgliche Löschung erfolgte nicht.So ist der unsägliche Satz eines Kandidaten - " ich bitte um Verständnis, daß ich eine eventuelle Wahl nur annehmen möchte,wenn auch Manfred Scheiba und Ludger Heiermann im neuen Vorstand mitwirken können", unbeanstandet geblieben.


Tja, das hängt auch damit zusammen dass es hier sehr unterschiedliche Auffassungen zum Thema Wahlbeeinflussung und Wahlwerbung geben dürfte. Als Kandidat für sich zu werben ist ja auch nicht verboten. Der oben gepostete Satz hingegen war mir auch ziemlich suspekt (wobei anzumerken ist, dass derselbe Satz sinngemäß auch in der Bewerbung von Ludger Heiermann zufinden war). Ich gebe zu selber unsicher gewesen zu sein, als ich als damaliger Geschäftsführer diese Bewerbungen bekommen habe und habe daher sowohl unseren Datenschutzbeauftragen (selbst auch Anwalt) als auch andere Anwälte befragt (als Altstipendiat der Konrad Adenauer Stiftung ist man da mit so einigen vernetzt). Was soll ich sagen: Frage 5 Anwälte und du erhälst 6 Meinungen. Die einen sahen in der Formulierung keine Probleme, andere empfanden es hingegen als hochproblematisch und Urteile die in die Richtung gingen waren nicht auffindbar. Da ich selber als Gegenkandidat zu SF Heiermann kandidierte wäre es auch problematisch gewesen wegen dieser Formulierung jetzt die Bewerbungen abzulehnen. Es blieb also nur die Möglichkeit die Entscheidung letztlich dem Wahlleiter zu überlassen, der die Kandidaturen durchgelassen hat. Soweit zur Vorgeschichte.

Ansonsten stimme ich dem obigen Post zu 100 % bei. Gewisse Dinge hinterlassen schon ein deutliches Gschmäckle. Vor allem dass der Wahlleiter, der vor 2 Wochen eine Stellungnahme versprochen hat, scheinbar bis heute nicht in der Lage ist, sich diesbezüglich zu äu8ern, obwohl bezüglich der Behandlung von Stimmenthaltungen sogar das Urteil des BGH hier gepostet wurde. Ich frage mich schon, was genau der Wahlleiter hier seit 2 Wochen prüft. Auf jeden Fall darf man gespannt sein, ob das Registergericht das vorliegende Protokoll so als eintragungsfähig durchgehen lassen wird. Zumindest in dieser Hinsicht sind wohl erhebliche Zweifel durchaus angebracht. Aber lassen wir uns überraschen... Ich komme jetzt jedenfalls endlich mal dazu mich meinen Schachpartien zu widmen und mal wieder ein gutes Buch zu lesen. Ist auch mal ganz schön...
Liebe Grüße

Hartmut Hering

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Re: Protokoll MV 2021 und Entscheidung Wahlleiter

Beitragvon Salzstraße » So 6. Feb 2022, 23:17

Hallo Herr Hering, bitte löschen Sie meinen Beitrag vom 6.Feb. In mehreren Telefongesprächen, die ich seitdem geführt habe, bekam einige weitere Einblicke in die "Unterwelt" vom Fernschach. Ich will mit meinem Halbwissen nicht noch mehr Öl ins Feuer gießen.
Freundliche Grüße
Henner Hamann

Bekemann
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Re: Protokoll MV 2021 und Entscheidung Wahlleiter

Beitragvon Bekemann » Mo 7. Feb 2022, 07:11

Lieber Schachfreund Henner Hamann,
liebe Schachfreundinnen und Schachfreunde,

Zu den folgenden Ausführungen Henner Hamanns:
Die Antwortdes Wahlleiters sinngemäß: ich werde die Sache prüfen.Daraus ergeben sich für mich drei Schluß-
folgerungen: es wurden bis zum 22.1. keine genauen Prüfungen unternommen, oder die vorhandenen Regeln wurden nicht gelesen, oder diese Regeln wurden nicht verstanden. Einen ganz unangenehmen Beigeschmack bekommt die Sache nun dadurch, daß der Präsident selbst durch seine Unterschrift das Protokoll genehmigt und sich beim Wahlleiter für die gute Arbeit bedankt hat, aber seien wir ehrlich, wenn man so unter Druck steht, wenig Ahnung von der Materie hat und sich ganz auf einen anderen Menschen verläßt, dann nimmt man doch so ein Geschenk an.
Ein Wahlleiter öffnet nicht nur die Wählerbriefe, zählt die Stimmen aus , rechnet nach Adam Riese 1 und 1 zusammen und verkündet sein Urteil, nein ,er muß die Rechtsfolge aus dem Abstimmungsergebnis überprüfen und muß dafür sorgen, daß in Wahlzeiten Wahlwerbung, Wahlbeeinflussung oder versuchte Manipulation durch die Kandidaten unterbleiben. Doch leider kam der energisch klingende Aufruf des Wahlleiters jede Art von Werbung zu unterlassen, zu spät, eine nachträgliche Löschung erfolgte nicht.So ist der unsägliche Satz eines Kandidaten - " ich bitte um Verständnis, daß ich eine eventuelle Wahl nur annehmen möchte,wenn auch Manfred Scheiba und Ludger Heiermann im neuen Vorstand mitwirken können", unbeanstandet geblieben. Eigentlich könnte dieser Satz in Verbindung mit den Entscheidungen , die im Wahlprotokoll stehen, eine Art von Selbstdisqualifikation sein,
aber nein, im BdF ist es ein wenig anders. Der Kandidat hatte 3 Ziele: 1. Wahl zum Geschäftsführer-Ziel erreicht, 2. gute Zusammenarbeit mit dem Präsidenten-jetzt hatte er Glück, der Präsident konnte selbst durch eine Unterschrift unter das Wahlprotokoll eine unangenehme Drohung beseitigen,
also Ziel erreicht, 3. Wahlannahme nur,wenn der "mitgebrachte" Anwärten auf einen Vorstandsposten gewählt wird (und kein anderer- das vermute ich): Ziel erreicht, also Annahme der Wahl.


1. Der Wahlleiter hat mir persönlich in keiner Weise geantwortet. Stattdessen hat er nur hier im Forum seine Ankündigung ausgesprochen.
2. Beim Registergericht ist - nach letzter dortiger Auskunft - bisher kein Antrag auf Eintragung von Ergebnissen der MV 2021 eingegangen.

Viele Grüße
Uwe Bekemann

Damenlaeufer
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Re: Protokoll MV 2021 und Entscheidung Wahlleiter

Beitragvon Damenlaeufer » Mo 7. Feb 2022, 16:23

Liebe Schachfreundinnen, liebe Schachfreunde,

den beanstandeten Punkt in meinem Protokoll habe ich prüfen lassen.

Ja, ich habe den Punkt nicht richtig bewertet und das Protokoll entsprechend korrigiert.

Am 29. Januar 2022 habe ich das korrigierte Protokoll dem Präsidenten zugeschickt.

Ich habe mich bisher nicht im Forum geäußert, weil der Präsident hierzu eine Stellungnahme abgeben wollte.


Mit freundlichen Grüßen
Michael Höber

JoergFuchs
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Re: Protokoll MV 2021 und Entscheidung Wahlleiter

Beitragvon JoergFuchs » Mo 7. Feb 2022, 18:39

Aus welchem Grund ist hier eine Stellungnahme des Präsidenten notwendig? Die Mitglieder haben das Recht, das berichtigte Protokoll auf der Homepage einsehen zu können. Es ist daher im Interesse aller Mitglieder für eine baldige Veröffentlichung seitens des Vorstands zu sorgen.

BG
J.Fuchs

Asmodis
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Re: Protokoll MV 2021 und Entscheidung Wahlleiter

Beitragvon Asmodis » Mo 7. Feb 2022, 19:05

bdf25005 hat geschrieben:Aus welchem Grund ist hier eine Stellungnahme des Präsidenten notwendig? Die Mitglieder haben das Recht, das berichtigte Protokoll auf der Homepage einsehen zu können. Es ist daher im Interesse aller Mitglieder für eine baldige Veröffentlichung seitens des Vorstands zu sorgen.

BG
J.Fuchs


Das sehe ich allerdings genauso, zumal eine Stellungnahme ja durchaus auch unabhängig von der eigentlichen Veröffentlichung des Protokolls erfolgen kann. Schon sehr seltsam.
Liebe Grüße

Hartmut Hering

Wurtinger
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Re: Protokoll MV 2021 und Entscheidung Wahlleiter

Beitragvon Wurtinger » Di 8. Feb 2022, 07:43

Liebe Fernschachfreunde vom Vorstand,

zu erst einmal herzlichen Glückwunsch zur Wahl und meinen tiefen Respekt, dass Sie sich zur Wahl haben stellen lassen. Sie ermöglichen uns einen Spielbetrieb für unser Hobby – Fernschach. Ohne die vielen Menschen, die ihre Freizeit dafür aufbringen, wäre das keinesfalls möglich.

Als einfaches Mitglied möchte ich aber trotzdem die Frage aufwerfen, warum Entscheidungen der Mitgliederversammlung offensichtlich nicht beherzigt werden. Dieses Beherzigen kann sich in der Umsetzung von Wählerentscheidungen oder einfach auch in der Kommunikation der Handelnden mit den Mitgliedern widerspiegeln. Vielleicht gibt es ja einen guten Grund, warum Wählerentscheidungen eben nicht umgesetzt werden dürfen.

Den Respekt, den ich als einfaches Mitglied dem Vorstand zolle schuldet nach meiner Auffassung auch der Vorstand der Mitgliederversammlung und somit dem Willen der Wähler bzw. Mitglieder. In einer Demokratie geht die Macht vom Volke aus und dessen Votum ist der Souverän unterworfen.

Bitte bedenken Sie bei Ihrer weiteren Vorgehensweise, welche demokratischen Mechanismen hier greifen müssen – egal ob der Wählerwille für einzelne Handelnde das gewünschte Ergebnis gebracht hat oder auch nicht!

Vielen Dank – Amici Sumus
Rainer Wurtinger
Herzliche Grüße
Rainer Wurtinger

Bekemann
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Re: Protokoll MV 2021 und Entscheidung Wahlleiter

Beitragvon Bekemann » Di 8. Feb 2022, 22:22

Liebe Schachfreundinnen und Schachfreunde,

zunächst vielen Dank an Schachfreund Michael Höber für die Korrektur des Protokolls!

Es tut mir ehrlich leid, dass es über lange Zeit so ausgesehen hat, als habe er als Wahlleiter nicht zeitnah reagiert und den nun wirklich offensichtlichen Fehler nicht erkannt! Der Wahlleiter hat seine Aufgabe sehr wohl verantwortungsbewusst wahrgenommen, seinen Fehler erkannt und das Protokoll zeitnah korrigiert.
Es ist in meinen Augen schlicht eine Unverschämtheit, dass der Präsident die Korrektur über Tage hinweg unter der Decke gehalten hat! Wenn nicht Schachfreund Henner Hamann dazu im Forum geschrieben hätte, wäre die Korrektur vermutlich noch länger nicht bekannt geworden und Michael Höber als vermeintlich dafür Verantwortlicher im Fokus geblieben.
Auch die Erklärung, dass der Präsident eine Erklärung abzugeben beabsichtigte, ist alles andere als überzeugend. Dies gilt nicht zuletzt vor dem Hintergrund der nun tatsächlich zur Protokolländerung veröffentlichten Information. Eine Erklärung kann man ankündigen, ohne den Mitgliedern eine solche Information wie die Korrektur des Protokolls der MV vorzuenthalten! Und wenn man eine Erklärung als Grund für einen so wesentlichen Eingriff in die Informationsrechte der Mitglieder noch halbwegs als Rechtfertigung ansehen will, dann muss die Erklärung selbst und aus sich heraus entsprechend gewichtig sein. Eine Rücktrittserklärung, die angesichts des mehr als eindeutigen Misstrauensausspruchs sogar nachvollziehbar gewesen wäre, hätte gelten können.

Das nunmehr veröffentlichte Protokoll entspricht nicht § 6 der Satzung, denn es fehlt die Unterschrift eines Vorstandsmitglieds.

Zudem ist es aufgrund weiterer Mängel nicht geeignet, die Eintragungen zur Wahl und zur Satzungsänderung zu erwirken. In der jetzigen Gestaltung würde es keinesfalls hierzu vom Registergericht anerkannt. Unter normalen Umständen wird der bereits zu beteiligende Notar auf die (Form-)Fehler hinweisen. Es ist nicht meine Sache, hier weiter einzusteigen, aber auf Anfrage werde ich den Mangel gerne bezeichnen, damit er vor einen Anschreiben an das Registergericht sicher ausgeräumt werden kann.

Zur Protokolländerung ist auf der Homepage als Erklärung zu lesen:
"Der Vorstand wird bei der Einreichung der notwendigen Unterlagen beim Registergericht um Prüfung der ordnungsgemäßen Durchführung der Wahl bezüglich des TOP 9 der Tagesordnung bitten. Somit wird sichergestellt, das nach der Eintragung im Registergericht, die Wahl mit ihren Ergebnissen Bestand hat."
Ich bitte um Nachsicht, aber auf solch eine Erklärung kann ich nur mit Kopfschütteln reagieren. Zu Top 9 gab es keine Wahl, es gab Abstimmungen. Der hinsichtlich der Wertung vom Wahlleiter korrigierte Beschluss betrifft keinen eintragungspflichtigen oder eintragungsbereiten Gegenstand. Das Registergericht ist weder eine Rechtsaufsicht für Vereine noch eine Stelle für eine allgemeine Rechtsauskunft. Eine "Bitte um Prüfung der ordnungsgemäßen Durchführung der "Wahl" (es muss Abstimmung heißen) mit ihren Ergebnissen Bestand hat" ist unsinnig.

Wenn der Vorstand die ordnungsgemäße Durchführung der MV selbst beim Registergericht in Zweifel ziehen will, dann wäre der Ansatz die Fristverletzung hinsichtlich der Bekanntgabe der Tagesordnung zur MV. Will er das? Dann wäre der Beschluss, dass ein Abwahlverfahren des Präsidenten bis zum 31.3.2022 durchzuführen ist, aus der Welt. Alles andere aber auch, so etwa die Ergebnisse zur Vorstandswahl.

Frühere Vorstände des Deutschen Fernschachbundes e.V. haben bei Bedarf dem Wahlleiter immer mit Beratung etc. zur Verfügung gestanden. Für die korrekte Durchführung einer MV inklusiver Protokollierung ist nicht zuletzt der Vorstand maßgeblich verantwortlich. Nicht umsonst hat auch ein Vorstandsmitglied das Protokoll zu unterzeichnen.

Viele Grüße
Uwe Bekemann


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