Zukunft & Fortbestand des Deutschen Fernschachbundes e.V.

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JoergFuchs
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Zukunft & Fortbestand des Deutschen Fernschachbundes e.V.

Beitragvon JoergFuchs » Do 7. Jul 2022, 04:38

Auszug aus den BdF-Nachrichten vom 06.07.2022 nach dem Rücktritt des Schatzmeisters:

"Nachwahlen zu den Vorstandsämtern

Geschäftsführer
Schatzmeister
PR Manager
Turnierdirektor
ein zweiter Revisor

Wir bitten nochmals alle Mitglieder zu überlegen, inwieweit sie den BdF aktiv unterstützen können. Der BdF ist kein Selbstläufer; wie jeder andere Verein wird er nur dann funktionieren, wenn einige Mitglieder einen Teil ihrer Freizeit dafür im Ehrenamt investieren."

Es sollte hier aber noch eines betont werden:
Findet/Meldet sich hier niemand bzw. keine geeigneten Personen, ist der BdF bald nur noch Geschichte. Die Gründungsväter aus dem Jahre 1946 werden sich in diesem Falle vermutlich im Grabe umdrehen.

BG
J.Fuchs

ThomasReichert
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Re: Zukunft & Fortbestand des Deutschen Fernschachbundes e.V.

Beitragvon ThomasReichert » Do 7. Jul 2022, 10:21

Vor einiger Zeit hatte ich für mich die Entscheidung getroffen hier nichts mehr zu veröffentlichen, aber aus Sorge um die Funktionstüchtigkeit von Verein und Vorstand möchte ich auf Folgendes hinweisen:


Auszug aus unserer Satzung:


"
§ 7
...........
Die Mitgliederversammlung ist zuständig für die



• Entlastung des Vorstands
• Nachwahl einzelner Vorstandsmitglieder
• Wahl der Revisoren
• Wahl des Ehrenrates


Nominierung von Kandidaten für die Vorstandswahl, die noch nicht Inhaber eines zur Wahl anstehenden
Vorstandsamtes sind. Nominiert sind Bewerber, die mindestens 25 % der abgegebenen gültigen Stimmen
auf sich vereinigen
. "

Unsere Satzung sieht nicht vor, dass sich vor der Mitgliederversammlung jemand beim Vorstand, hier im Forum oder sonstwo bewirbt.

Natürlich kann und sollte es vorher so etwas wie Wahlkampf geben und zwar in dem Sinne, das diejenigen, die sich für ein Vorstandsamt interessieren, darlegen, was sie im Falle ihrer Wahl tun möchten und was nicht. Wie er/sie das tut, bleibt selbstverständlich ihm/ihr überlassen.

Aber:
Zur Wahl stehen können nur solche Kandidaten, die von der MV mit mindestens 25% der abgegebenen gültigen Stimmen nominiert werden (s.o.).

Ob dieses Prozedere sinnvoll und gut zu handeln ist, mag man mit guten Gründen anzweifeln und diskutieren, eine Satzungsänderung könnte hier natürlich Abhilfe schaffen. Für die anstehenden Wahlen kommen wir aber um die oben zitierte Regelung - die wir uns ja selbst gegeben haben - nicht herum.

MScheiba
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Re: Zukunft & Fortbestand des Deutschen Fernschachbundes e.V.

Beitragvon MScheiba » Do 7. Jul 2022, 10:27

Hallo Thomas,
danke für diesen Hinweis.
Bei der Vorbereitung der außerordentlichen Mitgliederversammlung wurde dieser Punkt unserer Satzung beachtet.
Manfred

Meyer, Klaus Dieter
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Zukunft & Fortbestand des Deutschen Fernschachbundes e.V.

Beitragvon Meyer, Klaus Dieter » Do 7. Jul 2022, 18:14

Als einer der Väter unserer Satzung hier die Entstehungsgeschichte zum Satzungstext: "Nominiert sind Bewerber, die mindestens 25 % der abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereinigen". Dieser Passus wurde schon 2006 in der Urfassung unserer neuen Satzung so aufgenommen.

Damals fanden Mitgliederversammlungen mit Vorstandswahlen ausschließlich in Präsenz während der Fernschachtreffen statt.
Ob diese Zeiten noch einmal wiederkehren? Virtuelle Diskussionen und Wahlen gab es damals noch nicht.

Damit die anwesenden ca. 40 Mitglieder nicht „unkontrolliert“ jemand wählen, der dem damaligen Vorstand nicht genehm war, wurde diese „25 % Hürde“ aufgenommen. Sie diente im Grunde genommen zur „Besitzstandswahrung der Platzhirsche“.

Ein späterer Vorstand (UB) hat diese Hürde zusätzlich beschwert. Unter dem Vorwand des Datenschutzes wurden die E-Mailadressen aller Mitglieder für das Wahlvolk aus der Homepage entfernt. Wegen fehlenden Kontaktmöglichkeiten wurde es unmöglich, dass ein Kandidat für diese 25 % der Stimmen werben konnte.

Damit wurde dieser Satz in der Satzung völlig ad absurdum geführt. Er sollte bei der nächsten Satzungsänderung gestrichen werden. Oder wir Mitglieder dürfen wieder die Adressen einsehen können.

Klaus Dieter Meyer

ThomasReichert
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Re: Zukunft & Fortbestand des Deutschen Fernschachbundes e.V.

Beitragvon ThomasReichert » Do 7. Jul 2022, 18:41

Wie soll den die außerordentliche MV technisch abgewickelt werden, ich bin da nicht so bewandert?
Zoom?
Skype?
....?

Bekemann
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Re: Zukunft & Fortbestand des Deutschen Fernschachbundes e.V.

Beitragvon Bekemann » Do 7. Jul 2022, 20:07

Liebe Schachfreundinnen und Schachfreunde,

die Ausführungen des Schachfreundes Klaus Dieter Meyer bedürfen der Korrektur.

1. Die Satzung wurde 2006 nach sehr intensiven Diskussionen vor und in der Mitgliederversammlung beschlossen. Die Regelung zu den 25% der Stimmen in der MV hatte einen anderen Grund. Zu jener Zeit - Mitgliederversammlungen gab es bis 2003 nicht - wurden die Mitgliederversammlungen in die Zeit und an den Ort der Fernschachtreffen verlegt. So wurde einerseits dafür gesorgt, dass sie von rund 40 Mitgliedern besucht wurden, was eine "gute" Quote war, andererseits aber waren die Ergebnisse der Versammlungen nicht repräsentativ (eben von den Mitgliedern geprägt, die das Fernschachtreffen regelmäßig besuchten, in der Regel älter waren und mehr). Daneben waren sehr viele Mitglieder schlicht verärgert, dass sie nicht mehr mitbestimmen konnten, insbesondere bei Wahlen. Rund 40 Mitglieder nahmen an der MV teil, rund 2000 Mitglieder nicht, von denen viele aus persönlichen, gesundheitlichen und ähnlichen Gründen nicht teilnehmen konnten. Deshalb wurde der Kompromiss gefunden, dass die regulären Vorstandswahlen weiter schriftlich durchgeführt wurden. Verfechter einer umfassenden Zuständigkeit der MV, zu denen auch Herr Meyer zählte, waren damit nicht zufrieden. Manche waren dabei auch von einem großen Argwohn gegenüber dem damaligen Vorstand getragen; es wurde vermutet, der Vorstand könne die Chancengleichheit verletzen und sich "Platzhirschvorteile" verschaffen. Die 25%-Regelung sollte am Vorstand vorbei sicherstellen, dass sich zur Wahl stellende Kandidaten von der MV berechtigt werden konnten. Die Motivation für diese Regelung war also genau gegenteilig zu der von Klaus Dieter Meyer dargestellten.
Anzumerken bleibt, dass die bis 2006 geltende Satzung, die "vordemokratische" Züge zeigte, von Kandidaten verlangte, ggf. eine Unterstützerliste vorzulegen, die zur Anerkennung der Kandidatur berechtigte. Aus der Erinnerung heraus meine ich, dass 40 Stimmen gebraucht wurden. Auch in diesem Licht ist die Regelung in der damals neuen Satzung zu sehen.

2. Klaus Dieter Meyer behauptet eine zusätzliche Hürde, die von mir (wer sollte sonst unter dem Kürzel UB zu verstehen sein) zudem unter einem Vorwand eingerichtet worden sein soll. Die Hürde soll in der Entfernung von E-Mail-Adressen aus Datenschutzgründen von der Homepage bestanden haben, wie Klaus Dieter Meyer schreibt.
Diese Behauptung ist komplett erfunden, es gab keinen solchen Vorgang.

Viele Grüße
Uwe Bekemann

Pele
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Re: Zukunft & Fortbestand des Deutschen Fernschachbundes e.V.

Beitragvon Pele » Do 7. Jul 2022, 20:22

wer sollte sonst unter dem Kürzel UB zu verstehen sein

Vielleicht hier :ICCF ID 84884 = UB
Gruß
Pele

ThomasReichert
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Re: Zukunft & Fortbestand des Deutschen Fernschachbundes e.V.

Beitragvon ThomasReichert » Sa 9. Jul 2022, 12:32

Ob die Ausführungen zur Entstehungsgeschichte der 25%-Regelung stimmen, mag ich nicht beurteilen. Darauf kommt es auch nicht an. Die Regelung steht in der Satzung und ist daher zu beachten, ansonsten ist eine Wahlanfechtung doch für jedermann ein Kinderspiel.

Deshalb wurde der Kompromiss gefunden, dass die regulären Vorstandswahlen weiter schriftlich durchgeführt wurden.


Wo kann man das denn nachlesen, ich habe auf die Schnelle nichts gefunden. Es wäre ja auch eine Entscheidung "an der Satzung vorbei".

Nochmal meine weiter oben gestellte Frage:

Wie wird die MV technisch abgewickelt, Skype, Zoom oder etwas Anderes?

MScheiba
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Re: Zukunft & Fortbestand des Deutschen Fernschachbundes e.V.

Beitragvon MScheiba » Sa 9. Jul 2022, 14:54

Hallo Thomas,
in der nächsten Woche werde ich dazu Veröffentlichungen vornehmen.
Manfred

Bekemann
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Re: Zukunft & Fortbestand des Deutschen Fernschachbundes e.V.

Beitragvon Bekemann » Sa 9. Jul 2022, 17:09

Hallo Herr Reichert,

Sie schreiben auf meine Aussage "Deshalb wurde der Kompromiss gefunden, dass die regulären Vorstandswahlen weiter schriftlich durchgeführt wurden.":

Wo kann man das denn nachlesen, ich habe auf die Schnelle nichts gefunden. Es wäre ja auch eine Entscheidung "an der Satzung vorbei".

Das kann man in der Satzung nachlesen und ist folglich auch nicht an der Satzung vorbei (§ 8 S. 2 Satzung: Der Vorstand wird für die Dauer von vier Jahren auf schriftlichem Wege gewählt).

Viele Grüße
Uwe Bekemann

Meyer, Klaus Dieter
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Zukunft & Fortbestand des Deutschen Fernschachbundes e.V.

Beitragvon Meyer, Klaus Dieter » Sa 9. Jul 2022, 18:33

Ich sehe nicht, dass bei den Neuwahlen etwas an der Satzung vorbei geht.

Dass der Vorstand gemäß § 7 der Satzung auf schriftlichem Weg für 4 Jahre gewählt wird, bezieht sich auf die turnusgemäßen Wahlen bei Ablauf einer Amtszeit.

Werden dagegen nach Rücktritten zwischendurch Nachwahlen erforderlich, regelt dies § 7 der Satzung. Dafür ist dann allein die Mitgliederversammlung zuständig für die Nachwahl einzelner Vorstandsmitglieder. Bei einer virtuellen MV kann bzw. muss dann natürlich auch virtuell abgestimmt werden.

Klaus Dieter Meyer

JoergFuchs
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Re: Zukunft & Fortbestand des Deutschen Fernschachbundes e.V.

Beitragvon JoergFuchs » Sa 9. Jul 2022, 19:46

In welcher Form die Wahl erfolgt und abgehalten wird, ist sicher wichtig, doch bei der Eröffnung meines Threads ging es mir nur um die Kandidaten. Bevor eine Wahl abgehalten wird, müssen sich zunächst hierfür geeignete Kandidaten melden. Denn diese fallen nicht vom Himmel. Nur darum ging es! Bei weiteren Postings sollte man sich daher nur darauf beziehen. Für das andere wichtige Thema sollte daher besser jemand einen neuen Thread eröffnen.

BG
J.Fuchs

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Re: Zukunft & Fortbestand des Deutschen Fernschachbundes e.V.

Beitragvon ThomasReichert » Sa 9. Jul 2022, 21:51

Aber

Bekemann hat geschrieben:Das kann man in der Satzung nachlesen und ist folglich auch nicht an der Satzung vorbei (§ 8 S. 2 Satzung: Der Vorstand wird für die Dauer von vier Jahren auf schriftlichem Wege gewählt).


ist es nicht so, dass die Götter, die ja auch das Mittelspiel vor das Endspiel gesetzt haben, die Nominierung der Kandidaten vor deren Wahl gesetzt haben?

Bekemann
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Re: Zukunft & Fortbestand des Deutschen Fernschachbundes e.V.

Beitragvon Bekemann » Sa 9. Jul 2022, 22:15

Hallo Herr Reichert,

genau das nicht! Wo steht, dass die Nominierung eine Voraussetzung für die erfolgreiche Kandidatur ist? Die einzige Forderung der Satzung zum passiven Wahlrecht in § 8 ist:
"Mitglied des Vorstandes kann nur werden, wer dem Verein mindestens zwei Jahre angehört."

Das ist der Punkt, den ich meinte. Ganz früher brauchte ein Kandidat die "Anerkennung" durch den Vorstand. Einer solchen denkbaren Blockadefunktion eines Vorstandes sollte durch die 25%-Regelung in der damals neuen Satzung entgegengewirkt werden.

Viele Grüße
Uwe Bekemann

ThomasReichert
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Re: Zukunft & Fortbestand des Deutschen Fernschachbundes e.V.

Beitragvon ThomasReichert » So 10. Jul 2022, 11:30

Das verstehe ich ehrlich gesagt nicht.

Nach meinem Wortverständnis muss ein Kandidat erst nominiert werden bevor er gewählt werden kann. Die Nominierung macht ihn erst zum Kandidaten.

Bekemann hat geschrieben:
genau das nicht! Wo steht, dass die Nominierung eine Voraussetzung für die erfolgreiche Kandidatur ist?


Das steht in der Tat nirgendwo ausdrücklich, ist aber meines Erachtens derart selbstverständlich, dass es gar nicht ausgeführt werden muss. Wozu soll eine Nominierung denn sonst dienen?

Bekemann hat geschrieben: Die einzige Forderung der Satzung zum passiven Wahlrecht in § 8 ist:
"Mitglied des Vorstandes kann nur werden, wer dem Verein mindestens zwei Jahre angehört."


Das steht einer Nominierung durch die MV nicht entgegen.

Bekemann hat geschrieben: Ganz früher brauchte ein Kandidat die "Anerkennung" durch den Vorstand. Einer solchen denkbaren Blockadefunktion eines Vorstandes sollte durch die 25%-Regelung in der damals neuen Satzung entgegengewirkt werden.


Genau! Und warum machen wir es dann nicht so?

Aber vielleicht machen wir uns hier völlig unnötige Gedanken, denn

MScheiba hat geschrieben:Bei der Vorbereitung der außerordentlichen Mitgliederversammlung wurde dieser Punkt unserer Satzung beachtet.
Manfred


anscheinend hat der Vorstand ja schon einen Plan, wie die MV und die Wahlen durchgeführt werden.

Ich bin gespannt.

Schönen Sonntag!


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