Zukunft & Fortbestand des Deutschen Fernschachbundes e.V.

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Bekemann
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Re: Zukunft & Fortbestand des Deutschen Fernschachbundes e.V.

Beitragvon Bekemann » So 10. Jul 2022, 12:37

Hallo Herr Reichert,

auf meine Frage "Wo steht, dass die Nominierung eine Voraussetzung für die erfolgreiche Kandidatur ist?" antworten Sie:

Das steht in der Tat nirgendwo ausdrücklich

So ist es und "derart selbstverständlich, dass es gar nicht erst ausgeführt werden muss" ist dies mitnichten. Sie sagen damit aus, dass der Verein die von ihm aus dem Vertragsverhältnis mit dem Mitglied heraus geschuldete Leistung einseitig und ohne Rechtsgrundlage beschränken kann, was keinesfalls geht.

Zu den grundlegenden Rechten eines Vereinsmitglieds gehören u.a.
- das Recht zur Teilnahme an der MV, verbunden mit dem Antrags-, dem Rede- und dem Fragerecht in der MV,
- Stimmrecht in der MV,
- das aktive und das passiver Wahlrecht.
Diese Rechte können grundsätzlich durch die Satzung gestaltet und auch eingeschränkt werden. Ist dies in einer Satzung nicht der Fall, sind die Rechte auch nicht eingeschränkt oder ausgeschlossen.

Wozu die Nominierung gut sein soll? Gute Frage, die ich aber oben schon beantwortet habe.
Man muss die Einschätzung, dass die Regelung „Nominierung von Kandidaten für die Vorstandswahl, die noch nicht Inhaber eines zur Wahl anstehenden Vorstandsamtes sind. Nominiert sind Bewerber, die mindestens 25 % der abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereinigen“ sinnhaft ist, nicht teilen (ich halte sie übrigens auch für überflüssig), aber sie ist nun mal so von der MV beschlossen worden. Und diejenigen, die für die entsprechende Mehrheit gesorgt haben, haben die Regelung sicherlich als sinnvoll angesehen.

Schönen Sonntag!

Viele Grüße
Uwe Bekemann


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