Außerordentliche Mitgliederversammlung (online) im September 2022
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Außerordentliche Mitgliederversammlung (online) im September 2022
Wieviele Mitglieder müssen eigentlich online an der Mitgliederversammlung teilnehmen, damit überhaupt eine Beschlußfähigkeit erreicht wird? Oder wird diese immer erreicht?
BG
J.Fuchs
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Re: Außerordentliche Mitgliederversammlung (online) im September 2022
Soweit diese Satzung nichts anderes bestimmt, ist die Versammlung beschlussfähig mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder.
siehe Satzung §7
Rudolf Rüther
siehe Satzung §7
Rudolf Rüther
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Außerordentliche Mitgliederversammlung (online) im September 2022
Am 09.07.2022 fragte SF T.Reichert folgendes:
"Wie wird die MV technisch abgewickelt, Skype, Zoom oder etwas Anderes"
Daraufhin antwortete unser Präsident M.Scheiba:
"Hallo Thomas,
in der nächsten Woche werde ich dazu Veröffentlichungen vornehmen."
Das ist nun schon 3 Wochen her. Wir warten leider immer noch auf die zugesagte Veröffentlichung!
BG
J.Fuchs
"Wie wird die MV technisch abgewickelt, Skype, Zoom oder etwas Anderes"
Daraufhin antwortete unser Präsident M.Scheiba:
"Hallo Thomas,
in der nächsten Woche werde ich dazu Veröffentlichungen vornehmen."
Das ist nun schon 3 Wochen her. Wir warten leider immer noch auf die zugesagte Veröffentlichung!
BG
J.Fuchs
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Re: Außerordentliche Mitgliederversammlung (online) im September 2022
"Wie wird die MV technisch abgewickelt, Skype, Zoom oder etwas Anderes"
Hallo,
da ich zum Einrichten von Skype usw. Hilfe meiner Kinder brauche wäre eine Info. wie die Mitgliederversammlung vorgesehen ist hilfreich.
Manfred Dorer
Hallo,
da ich zum Einrichten von Skype usw. Hilfe meiner Kinder brauche wäre eine Info. wie die Mitgliederversammlung vorgesehen ist hilfreich.
Manfred Dorer
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Re: Außerordentliche Mitgliederversammlung (online) im September 2022
Die Frage was für die MV genutzt wird habe ich als Kommentar auf der BdF Seite am 20.07.22 an unser Präsident M. Scheiba gestellt und dies unter der Info zur MV am 03.09.22. Auch darauf keine Reaktion. Aktuell sind es noch 40 Tage, Ferien- und Urlaubszeit und ich denke mehr als 1 Mitglied wird Unterstützung benötigen zur Teilnahme.
Hans-Jürgen Minnecker
Hans-Jürgen Minnecker
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Re: Außerordentliche Mitgliederversammlung (online) im September 2022
Die Einladungen für die Mitgliederversammlung sind verschickt worden. Dort wird lediglich darauf hingewiesen, dass die Zugangsdaten noch rechtzeitig verschickt werden. Dort ist aber immer noch nicht aufgeführt, auf welcher Plattform die MV abgehalten werden soll. Für meine Person kann ich schon jetzt sagen, dass ich keinerlei Software dafür installieren werde. Eher verzichte ich auf eine Teilnahme. Außerdem: Braucht man auch ein Headset (Kopfhörer mit Microfon)? Viele ältere Mitglieder besitzen dieses nämlich nicht. Ohnehin halte ich nichts von einer Online-Versammlung, bei der man vermutlich nur zwei Hände benötigt, um die Teilnehmer zu zählen. Ob ich hiermit recht behalte, muss sich aber zeigen.
Ganz unabhängig davon, wird bezüglich der Durchführung als Online-Versammlung in § 7 der Satzung nur von einer ordentlichen Mitgliederversammlung gesprochen. Diese MV ist aber keine ordentliche MV. Es stellt sich daher die Frage, ob Beschlüsse bei einer derart durchgeführten MV überhaupt rechtlich bindend sind. Dies sollte, falls noch nicht geschehen, zunächst rechtlich abgeklärt werden.
BG
J.Fuchs
Ganz unabhängig davon, wird bezüglich der Durchführung als Online-Versammlung in § 7 der Satzung nur von einer ordentlichen Mitgliederversammlung gesprochen. Diese MV ist aber keine ordentliche MV. Es stellt sich daher die Frage, ob Beschlüsse bei einer derart durchgeführten MV überhaupt rechtlich bindend sind. Dies sollte, falls noch nicht geschehen, zunächst rechtlich abgeklärt werden.
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J.Fuchs
Zuletzt geändert von JoergFuchs am Mi 3. Aug 2022, 19:29, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Außerordentliche Mitgliederversammlung (online) im September 2022
bdf25005 hat geschrieben:
Ganz unabhängig davon, wird bezüglich der Durchführung als Online-Versammlung in § 7 der Satzung nur von einer ordentlichen Mitgliederversammlung gesprochen.
J.Fuchs
In der Überschrift der Vorschrift steht "Mitgliederversammlung", dh sie gilt für jede Form der MV.
Von der ordentlichen MV ist nur insofern die Rede als dass sie einmal jährlich stattfinden soll.
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Re: Außerordentliche Mitgliederversammlung (online) im September 2022
Hallo SF Reichert!
Das ist doch wohl reine Auslegungssache. Ich wäre mir da nicht so sicher! Vielleicht äußert sich dazu hier im Forum auch ein Profi, wie z.B. der langjährige Geschäftsführer U.Bekemann.
BG
J.Fuchs
Das ist doch wohl reine Auslegungssache. Ich wäre mir da nicht so sicher! Vielleicht äußert sich dazu hier im Forum auch ein Profi, wie z.B. der langjährige Geschäftsführer U.Bekemann.
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J.Fuchs
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Re: Außerordentliche Mitgliederversammlung (online) im September 2022
"Die Mitgliederversammlung ist zuständig für.....
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......"
Da gibt es nix auszulegen.
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-
......"
Da gibt es nix auszulegen.
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Re: Außerordentliche Mitgliederversammlung (online) im September 2022
Na ja, eigentlich logisch! Wichtig ist eben nur, dass die MV rechtssicher durchgeführt wird, also keine Formfehler passieren, damit die dort gefassten Beschlüsse anschließend auch rechtsgültig sind.
BG
J.Fuchs
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Re: Außerordentliche Mitgliederversammlung (online) im September 2022
Da sind wir uns sicher alle einig.
Schönes Wochenende!
Schönes Wochenende!
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Re: Außerordentliche Mitgliederversammlung (online) im September 2022
Vermutlich wird die MV wohl über WebEx durchgeführt. Sollte dies geplant sein, möchte ich darauf hinweisen, dass sehr viele Mitglieder als Betriebssystem noch Windows 7 fahren. So auch ich! Die neuste App der Meetingssoftware von WebEx unterstützt aber nur noch Betriebssysteme ab Windows 10 und höher:
https://www.uni-giessen.de/fbz/svc/hrz/ ... 2021-webex
Da aber, wie eingangs angedeutet, viele Mitglieder noch Windows 7 nutzen, würden diese dann komplett davon ausgegrenzt und könnten nicht an der MV teilnehmen. Diese Mitglieder werden auch wohl kaum vorher extra wegen der MV ein anderes Betriebssystem installieren bzw. dieses updaten. Daher halte ich WebEx für keine gute Lösung, falls dieses dafür vorgesehen ist.
BG
J.Fuchs
https://www.uni-giessen.de/fbz/svc/hrz/ ... 2021-webex
Da aber, wie eingangs angedeutet, viele Mitglieder noch Windows 7 nutzen, würden diese dann komplett davon ausgegrenzt und könnten nicht an der MV teilnehmen. Diese Mitglieder werden auch wohl kaum vorher extra wegen der MV ein anderes Betriebssystem installieren bzw. dieses updaten. Daher halte ich WebEx für keine gute Lösung, falls dieses dafür vorgesehen ist.
BG
J.Fuchs
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Re: Außerordentliche Mitgliederversammlung (online) im September 2022
Windows 7 - echt jetzt ?
Da war doch Helmut Kohl noch Bundeskanzler
Da war doch Helmut Kohl noch Bundeskanzler
VG
H Krauß
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Re: Außerordentliche Mitgliederversammlung (online) im September 2022
Nicht so ganz! Dann wollen wir die Zeitdaten mal in Erinnerung rufen bzw. sortieren. Helmut Kohl war bis 1998 Bundeskanzler. Windows 7 kam aber erst im Oktober 2009 raus. Also ganze 11 Jahre später! Der Vertrieb von Windows 7 wurde im Januar 2015 von Microsoft eingestellt. Also vor ca. 7 Jahren. Viele Fernschachspieler sind eben schon etwas älter und nicht gerade umstiegsfreudig und arbeiten immer noch damit. Man ist eben manchmal eine Gewohnheitstier! Auch ich arbeite noch gerne mit Windows 7, werde aber trotzdem bald auf Windows 11 umsteigen. Es soll sogar noch Fernschachspieler geben, die noch mit Windows XP arbeiten.
BG
J.Fuchs
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J.Fuchs
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Re: Außerordentliche Mitgliederversammlung (online) im September 2022
Wäre die außerordentliche MV vor diesem Hintergrund anfechtbar. weil Mtglieder "ausgeschlossen" wären?
Oder ist dies einfach nur eine Nichtteilnahme, weil das Mitglied nicht in neue Software investieren möchte à la "Ich kauf mir doch keine teure Fahrkarte von Hamburg nach München wegen 3 Stunden MV."?
Wer hat also die Nichtteilnahme zu verschulden?
Oder ist dies einfach nur eine Nichtteilnahme, weil das Mitglied nicht in neue Software investieren möchte à la "Ich kauf mir doch keine teure Fahrkarte von Hamburg nach München wegen 3 Stunden MV."?
Wer hat also die Nichtteilnahme zu verschulden?
Beste Grüße,
Torsten Schmidt
Torsten Schmidt
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