Rechtliche Konsequenzen der MV 9/2022

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Bekemann
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Re: Rechtliche Konsequenzen der MV 9/2022

Beitragvon Bekemann » Mi 7. Sep 2022, 08:17

Liebe Schachfreundinnen und Schachfreunde,

in 2 E-Mails bin ich gefragt worden, warum ich es kritisch ansehe, wenn man zum Zugang zur MV seine Mitgliedsnummer und seinen Namen angeben musste. Immerhin seien diese Daten auch in Tabellen öffentlich verfügbar.
Dass die Veranstaltung hinsichtlich der Zugangs"kontrolle" so unzureichend organisiert war, habe ich im Vorfeld nicht gedacht. So manuell erfolgte keine echte Kontrolle. Jeder hätte mit Mitgliedsnummer und Namen Zugang bekommen, auch mit fremden Daten und auch fremde Personen. Ich weiß nicht, wer dies akzeptieren will - ich aber akzeptiere es nicht, wenn sich in einer Versammlung jemand durch Angabe meiner Daten als mich ausgeben kann und alles, was er macht, mit mir in Verbindung gebracht wird.
Und was wäre gewesen, wenn jemand, dessen Teilnahme in irgendeiner Weise dokumentiert ist, nach der MV mitteilt, dass er gar nicht teilgenommen hat? Selbst wenn er teilgenommen hätte, hätte er z.B. ihm missliebige Wahlergebnisse kippen können.
Zudem hätten die Wahlergebnisse manipuliert werden können, eben über einen organisierten Zugriff auf öffentlich verfügbare Daten zu Mitgliedsnummer und Namen.
Datenschutz heißt auch Schutz vor einer unstatthaften Nutzung fremder Daten. Ohne geht keine MV auf digitalem Weg.

Viele Grüße
Uwe Bekemann

Frank_Hoppe
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Re: Rechtliche Konsequenzen der MV 9/2022

Beitragvon Frank_Hoppe » Mi 7. Sep 2022, 19:47

Von der Meeting-ID hatten nur die BdF-Mitglieder (per Mail/Post) Kenntnis. Mitglieder hätten sich theoretisch mit mehreren Zugängen anmelden können, da Mitgliedsname und Mitgliedsnummer öffentlich bekannt sind. Melde ich mich in einem Browser als "12345 Frank Hoppe" an und im anderen als "23456 Uwe Bekemann" hätte der Versammlungsleiter aber stutzig werden können, falls sich auch noch ein "23456 Bekemann,Uwe" angemeldet hätte. Mindestens einer von beiden Anmeldungen wäre Fake gewesen.

Zum DSB: Ob ein Delegierter mehrere Stimmen hat (von seinem Verband) oder wie beim BdF (nur eine) spielt beim Online-Szenario keine Rolle. Es war und ist auch keine Pflicht eine Webcam zu haben, um sich zu zeigen. Zumal die Bandbreite eines Meetings mit -zig Videoübertragungen irgendwann in die Knie geht. Und wenn eine Abstimmung (beim DSB) war, konnte auch niemand feststellen, ob auch wirklich der Delegierte seine Stimme gerade abgegeben hat oder irgendeine andere Person.
Wer technisch einigermaßen fit ist, kann bei Onlinewahlen am leichtesten betrügen. Man sollte es möglichen Betrügern oder Hackern aber so schwer wie möglich machen, die Sicherheitsmaßnahmen zu umgehen. Hundertprozentige Sicherheit gibt es nicht.
Frank Hoppe
Webmaster Deutscher Fernschachbund
webmaster@bdf-fernschachbund.de

Bekemann
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Re: Rechtliche Konsequenzen der MV 9/2022

Beitragvon Bekemann » Mi 7. Sep 2022, 19:56

Von der Meeting-ID hatten nur die BdF-Mitglieder (per Mail/Post) Kenntnis. Mitglieder hätten sich theoretisch mit mehreren Zugängen anmelden können, da Mitgliedsname und Mitgliedsnummer öffentlich bekannt sind. Melde ich mich in einem Browser als "12345 Frank Hoppe" an und im anderen als "23456 Uwe Bekemann" hätte der Versammlungsleiter aber stutzig werden können, falls sich auch noch ein "23456 Bekemann,Uwe" angemeldet hätte. Mindestens einer von beiden Anmeldungen wäre Fake gewesen.


Wer sagt denn, dass von der Meeting-ID nur die BdF-Mitglieder ... Kenntnis hatten? Die E-Mail konnte beliebig weitergeleitet werden. Hier waren Missbrauch und Manipulation Tür und Tor geöffnet.

Und mit einer geschickten Auswahl der missbrauchten Mitgliederdaten hätten Missbrauchs- und Manipulationswillige auch Dubletten im Zugang mit großer Wahrscheinlichkeit entgegenwirken können.

Aber es geht hier nicht allein und schon gar nicht vorrangig um die Zweckmäßigkeit. Ein solches Verfahren ist weder geeignet, anerkennensfähige Ergebnisse für das Registergericht zu bringen (auf den Punkt gebracht: Es ist nicht geeignet, überhaupt zivilrechtlich bestandsfähige Ergebnisse zu bringen), noch ist es datenschutzrechtlich statthaft.

Viele Grüße
Uwe Bekemann

MHW169
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Re: Rechtliche Konsequenzen der MV 9/2022

Beitragvon MHW169 » Do 8. Sep 2022, 18:28

Mir fällt folgende Grundtendenz zu den Beiträgen auf: Hätte ist die Hauptaussage. Hier wird über nun hypothetische Ereignisse geschrieben.

JoergFuchs
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Re: Rechtliche Konsequenzen der MV 9/2022

Beitragvon JoergFuchs » Do 8. Sep 2022, 21:17

Was Uwe Bekemann schreibt ist absolut zutreffend. Den Mitarbeitern und Turnierleitern des BdF sind beispielsweise alle Mitgliedsnummern und auch Mailadressen der Mitglieder zwecks eventueller Kontaktaufnahme zugänglich. Alle Mitarbeiter mussten seinerzeit gegenüber dem Datenschutzbeauftragten erklären, diese nicht mißbräuchlich zu nutzen; z.B. keine Weitergabe an Werbeträger usw.

Trotzdem hätte ich mich als TL ohne Probleme z.B. als das Mitglied "Peter Mustermann" mit allen notwendigen Daten bei der MV einloggen können. Anschließend hätte ich dann auch für dieses Mitglied abgestimmt. Natürlich hätte ich das alles nicht getan, da ich in diesem Fall zum einen gegen den Datenschutz verstoßen hätte und mich auch des Wahlbetrugs schuldig gemacht hätte. Aber schon die Tatsache, dass es möglich gewesen wäre, reicht völlig aus! Schon allein deswegen hätte die MV vom Registergericht für nichtig erklärt werden können. Wie gut also, dass die MV abgesagt wurde und unter diesen Bedingungen nicht stattfand. Bei einer eventuell künftigen neuen Online-MV muss somit jedem Mitglied eine eigene Benutzerkennung und auch ein eigenes Passwort zugeordnet und zugeschickt werden. Diese gilt dann auch nur für dieses eine jeweilige Mitglied.

Pele
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Re: Rechtliche Konsequenzen der MV 9/2022

Beitragvon Pele » Fr 9. Sep 2022, 12:11

Bei den letzten Beiträgen passt der Satz von Jose Mourinho:Zitat:
"Du bist ja ein Künstler, dir gefällt es wohl, die zu verarschen, die ihre Arbeit machen."

Wahlbetrug?Datenschutz?
Wer vergageiert hier Mitglieder und hetzt sie auf?
Viele Grüße,
Jörg Betker

Schachhai
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Re: Rechtliche Konsequenzen der MV 9/2022

Beitragvon Schachhai » Fr 9. Sep 2022, 13:59

hätte hätte - Fahrradkette
VG
H Krauß

Bekemann
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Re: Rechtliche Konsequenzen der MV 9/2022

Beitragvon Bekemann » Fr 9. Sep 2022, 21:00

Liebe Schachfreundinnen und Schachfreunde,

Michael Wadle hat geschrieben:
Hier wird über nun hypothetische Ereignisse geschrieben.


Eine auf jeden Fall der Erheiterung dienende Aussage!

Hätte der Autofahrer keine Vollbremsung gemacht, wäre er mit 150 km/h vor den Baum geknallt.

Bevor über deplatzierte Mourinho-Zitate, Fahrradketten und dergleichen diskutiert wird, die das Niveau dieser Diskussion zweiteilen, sei noch festzuhalten, dass die Absage der MV den Aufprall vor dem Baum gerade noch verhindert hat. Damit ist der BdF klar vor einem schweren Schaden bewahrt worden, auch wenn die Situation des nicht ausreichend besetzten Vorstandes vorübergehend fortgesetzt wird. Der Präsident hat nun die Chance, eine über jede Vorbehalte erhabene MV zu organisieren oder organisieren zu lassen.

Ich verabschiede mich aus diesem Thema und wünsche noch viel Spaß bei der Diskussion über Mourinho-Zitate, Fahrradketten und dergleichen! :D

Viele Grüße
Uwe Bekemann

Salzstraße
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Re: Rechtliche Konsequenzen der MV 9/2022

Beitragvon Salzstraße » Di 13. Sep 2022, 18:21

Gegen Dummheit ist kein Kraut gewachsen, da Dummsein auch keine Schmerzen bereitet, werden wir auch in Zukunft unsägliche Beiträge im Forum vorfinden, da ist auch ein "strenger" Schachfreund Hoppe machtlos.
Henner Hamann


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