Rechtliche Konsequenzen der MV 9/2022

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Lars Milde
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Re: Rechtliche Konsequenzen der MV 9/2022

Beitragvon Lars Milde » Fr 2. Sep 2022, 11:20

...und ich finde wir lassen die Threads mal schön offen.
Vielleicht möchte noch jemand was Interessantes schreiben...
Mfg
Lars Milde

Bekemann
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Re: Rechtliche Konsequenzen der MV 9/2022

Beitragvon Bekemann » Fr 2. Sep 2022, 12:02

Liebe Schachfreundinnen und Schachfreunde,

inzwischen hat Präsident Manfred Scheiba die für den 3.9.2022 vorgesehene außerordentliche MV abgesagt. Ich halte diese Entscheidung für richtig. Wenn sie aufgrund zweier Krankheitsfälle unausweichlich war, so haben uns hier die –leider insoweit traurigen – Umstände den Weg vorgegeben.

Mir ist völlig bewusst, dass ich Unbequemes vertreten habe. Meiner rechtlichen Einschätzung hat niemand in beiden von mir vorgetragenen Punkten widersprochen. Andere Auffassungen, soweit sie denn sachlich vorgetragen sind, folgen rechtsfremden Erwägungen, die ich auch selbst gut nachvollziehen kann und die ich als teilweise als meine eigene persönliche Einstellung erkenne.

Aber was nutzt es uns, wenn wir eine Vorstandswahl durchführen, deren Ergebnisse rechtlich nichtig sind? Wir haben dann rein tatsächlich keinen neuen Vorstand, die vermeintlich Gewählten sind ohne Legitimation. Bitte bedenken Sie: Zuletzt hat das Registergericht die Ergebnisse der vergangenen MV für nichtig erklärt, weil die Frist zur Veröffentlichung der Tagesordnung um wenige Tage nicht eingehalten wurde. Normalerweise könnte man auch hier sagen: Da kräht kein Hahn nach. Die rechtliche Folge war aber, dass wir aufgrund dieses Formfehlers keinen neuen Geschäftsführer hatten (und alle anderen Beschlüsse inklusive Wahlen ebenfalls nichtig waren). Dem Verein ist dies schwarz auf weiß unter Hinzufügung der einschlägigen Kommentierung registergerichtlich aufgezeigt worden.
Und wenn ich mich auch wiederhole: Nichtig heißt von vornherein „nicht existent“.

Es ist der Sinn dieses Forums, über solche Fragen zu diskutieren. Hierfür habe ich es selbst mal geschaffen. Wenn über solche Dinge nicht offen diskutiert werden kann, dann bleibt nichts mehr, wenn man nicht auf ein Fremdforum wie beispielsweise Hiarcs ausweichen möchte. Der Austausch unter den Austauschwilligen im Verein ist aber wichtig, ansonsten haben wir kaum noch ein reges Vereinsleben.
Wir können uns natürlich auch auf die Diskussion von Themen wie „Externe in den BdF-Vorstand!?“ beschränken, die von Externen womöglich aus Belustigungsgründen eingeleitet werden, aber ob dies wertvoll oder unsinnig ist, mag jeder für sich entscheiden.

Es ist nicht schwer, eine korrekte Wahl durchzuführen. Damit ihre Ergebnisse – auch staatlicherseits – Anerkennung finden, muss man sich aber an die rechtlichen Vorgaben halten. Ein Vorstand hat sich an die zivilrechtlichen Vorgaben zum Vereinsrecht zu halten, natürlich an die Satzung als das „Grundgesetz des Vereins“, an das Datenschutzrecht. Auch wenn dies verantwortungsvoll und mit etwas Knowhow passieren muss, ist dies kein Hexenwerk!
Ich weiß, wovon ich rede. 2014 habe ich im Vorstand des BdF maßgeblich dazu beigetragen, dass wir eine Nachwahl verbockt haben. 4 Mitglieder des BdF haben damals – man muss sagen: berechtigterweise – gegen eine Nachwahl Beschwerde beim Registergericht eingelegt. Das Registergericht hat ihnen damals Recht gegeben, die von uns durchgeführte und zu verantwortende Wahl war nichtig. Und wir hatten keinen Schatzmeister mehr.


Lieber Schachfreund Henner Repp,

ich teile Ihre innere Einstellung.

Der BdF ist nicht ohne weiteres mit einem Kleinverein zu vergleichen, der dann womöglich auch nicht ins Vereinsregister eingetragen ist. Die Eintragung ins Vereinsregister hat positive Folgen, aber führt auch dazu, dass das zuständige Registergericht immer im Verfahren ist. Jede (Nach-)Wahl bestimmter Vorstandsämter ist einzutragen. Dies passiert nur, wenn das Registergericht die Rechtmäßigkeit der Wahl anerkennt.
Mit der Eintragung ins Vereinsregister wird u.a. auch der Schutz Dritter gesichert, die sich nach der Eintragung darauf verlassen können, dass sie mit den legitimierten Vereinsvertretern Kontakt haben und über diese mit dem Verein als Körperschaft selbst.

Im örtlichen Kleinverein als Nicht-e.V. kann vieles beschaulich und möglichst „praktikabel“ gehandhabt werden. Da ist der BdF schon eine andere Hausnummer, was man auch an den Einnahmen und Ausgaben, vertraglichen Verpflichtungen etc. ablesen kann.

Die Messlatte für eine Anerkennung von Wahlergebnissen legen Sie extrem niedrig. Selbstverständlich sind vorsätzliche Handlungen (nicht Fehler) wie Manipulation, Fälschung und dergleichen Gründe, die einer Anerkennung der Wahlergebnisse ausschließen (und weitere Folgen haben). Dies steht hier in unserem Fall überhaupt nicht zur Debatte.
Wahlen aber gehören mit zu dem höchstem Gut, das wir haben. Und deshalb sind sie eben auch für einen Verein wie uns hinsichtlich der einzuhaltenden Vorschriften, auch zur Form, geschützt. Es sollen keine Wahlberechtigten umständehalber ausgeschlossen sein, alle die gleichen Chancen haben etc. Die staatliche Messlatte ist viel niedriger gelegt als die von Ihnen genannte.

Viele Grüße
Uwe Bekemann

Micha2408
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Re: Rechtliche Konsequenzen der MV 9/2022

Beitragvon Micha2408 » Fr 2. Sep 2022, 12:36

sbloesl hat geschrieben:Ich fasse es nicht. Statt sich darum Gedanken zu machen,
wie man Kandidaten für einen dauerhaft arbeitsfähigen Vorstand findet, die gegebenenfalls auch in Lage sind dem Vorsitzenden Paroli zu bieten,
statt das Handtuch zu werfen, wird hier ständig mit der Rechtskeule geschwungen.
Wer soll unter solchen Umständen überhaupt noch Interesse entwickeln, in dem Verein ein Amt zu übernehmen?


Bitter, aber leider völlig zutreffend.
Mir persönlich reicht es auch bald. Obwohl ich meine Arbeit als Seniorenreferent und Turnierleiter sehr gerne mache, werde ich mich in absehbarer Zeit zurückziehen und mich auf meine Arbeit beim ICCF konzentrieren.
In diesen Verein wird keine Ruhe einkehren, so lange eitle Selbstdarsteller hier unter dem Deckmantel des Vereinswohls seitenlang ihr pseudorechtliches Gequatsche verbreiten und mit ihren Attacken die Arbeitskraft und die Arbeitslust sowohl von Vorstandsmitgliedern als auch von potentiellen Interessenten an einer Mitarbeit lähmen.
Es ist immer schlimm wenn Sachinteresse völlig überlagert wird von verletzten Egos, die mit manipulativen Behauptungen die Vereinsarbeit torpedieren. Man kann so etwas zwar ausblenden, aber auf Dauer nimmt es einem die Freude an der eigenen Arbeit.

Schönes Wochenende

Michael Schirmer

Asmodis
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Re: Rechtliche Konsequenzen der MV 9/2022

Beitragvon Asmodis » Fr 2. Sep 2022, 15:20

Mitgliederversammlung abgesagt... hm... ich dachte immer der jährliche Obulus wäre für die Vereinsmitgliedschaft. Ich habe aber mehr und mehr den Eindruck dass ich da versehentlich eine Dauerkarte für den Komödiantenstadl gelöst habe...
Liebe Grüße

Hartmut Hering

Lars Milde
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Re: Rechtliche Konsequenzen der MV 9/2022

Beitragvon Lars Milde » Sa 3. Sep 2022, 09:11

Micha2408 hat geschrieben:
sbloesl hat geschrieben:Bitter, aber leider völlig zutreffend.
Mir persönlich reicht es auch bald. Obwohl ich meine Arbeit als Seniorenreferent und Turnierleiter sehr gerne mache, werde ich mich in absehbarer Zeit zurückziehen und mich auf meine Arbeit beim ICCF konzentrieren.
In diesen Verein wird keine Ruhe einkehren, so lange eitle Selbstdarsteller hier unter dem Deckmantel des Vereinswohls seitenlang ihr pseudorechtliches Gequatsche verbreiten und mit ihren Attacken die Arbeitskraft und die Arbeitslust sowohl von Vorstandsmitgliedern als auch von potentiellen Interessenten an einer Mitarbeit lähmen.
Es ist immer schlimm wenn Sachinteresse völlig überlagert wird von verletzten Egos, die mit manipulativen Behauptungen die Vereinsarbeit torpedieren. Man kann so etwas zwar ausblenden, aber auf Dauer nimmt es einem die Freude an der eigenen Arbeit.

Schönes Wochenende

Michael Schirmer


100 % Zustimmung.

Was ich auch echt nicht begreife ist, dass der Aufschrei der Entnervten ob des Gelaberes des Paragraphenreiters nicht viel größer ist!?
Das ist ja unerträglich, langweilig, völlig unnütz ... fast jämmerlich.

Sehr zu meiner Freude werden jetzt EXTERNE DES VEREINSRECHTS mit der Durchführung beauftragt. Mal sehen was der Herr aus Bielefeld dann findet, um auch das zum Scheitern zu verurteilen. Falls er nichts findet kann er sich ja komplett auf seine Buchanalysen konzentrieren, die haben es bitter nötig.

MfG!
Lars Milde

Uwe Staroske
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Re: Rechtliche Konsequenzen der MV 9/2022

Beitragvon Uwe Staroske » Sa 3. Sep 2022, 20:41

Hallo zusammen,

die Mitgliederversammlung des Deutschen Fernschachbundes e. V. muss zu mindestens 100 % rechtssicher ablaufen. Dass denjenigen, die dies nachdrücklich einfordern und die Rahmenbedingungen des Gesetzgebers und der Satzung verdeutlichen, sachfremde Motive unterstellt werden, ist grotesk und nicht nachvollziehbar. Bereits eine frühere "Mitgliederversammlung" ist vom Registergericht für nichtig erklärt worden. Nichtig bedeutet, dass diese MV nicht existiert und sich alle mutmaßlichen "Beschlüsse" in Luft auflösen.
Das wollen wir doch nicht ernsthaft noch einmal?

In seiner Absage der MV schreibt der neu gewählte Präsident:

""Beide für die Durchführung der Wahlen vorgesehenen Personen sind erkrankt und können nicht kurzfristig ersetzt werden, .....
Leider haben die letzten Tage gezeigt, dass weiterhin vereinzelte Mitglieder unseres Vereins glauben, die Einladung zur außerordentliche[n] (meine Einfügung) Mitgliederversammlung nutzen zu können, um unwahre Behauptungen zur Durchführung dieser Veranstaltung zu verbreiten und die Beteiligten damit zu belästigen....
Mein Bestreben ist es, die Unterstellungen, Anschuldigungen und Diffamierungen gegenüber unseren ehrenamtlich tätigen Mitgliedern durch einzelne Personen zu unterbinden."

Diese Ausführungen erscheinen vor dem Hintergrund der gemutmaßten Nichtigkeit erratisch, sie zeugen von mangelnder Souveränität und fehlender Sachkenntnis.
War es wirklich nur die Krankheit von 2 Personen, die als Moderation hätten fungieren sollen, die zur Absage geführt haben? Warum hat der neu gewählte Präsident nicht einfach selbst die Moderation übernommen? Kann es sein, dass -obwohl dies nicht eingeräumt wird - die Nichtigkeit als Gefahr gesehen wurde? Die Moderation durch den Präsidenten wäre kein Problem gewesen, die Versammlung hätte in deutscher Sprache stattgefunden.

Viele Grüße
Uwe Staroske

MHW169
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Re: Rechtliche Konsequenzen der MV 9/2022

Beitragvon MHW169 » So 4. Sep 2022, 13:32

Lieber Schachfreunde,
ich muss Herrn Schirmer zustimmen. Bei mir hat das ewige Meckern dazu geführt, dass ich mich dem hiesigen Stress bei einem Vorstandsamt nicht aussetzen möchte und mich lieber auf meine Gesundheit konzentriere. Es scheint wirklich so zu sein, dass egal was gesagt wird, dagegen angemeckert wird. Wenn es einigen Herren hier nicht gefällt, gibt es drei Möglichkeiten: 1. Verlassen Sie den Verband, 2. Stellen Sie sich zur Wahl, 3. Seien Sie einfach still.
Mit Schachgruß
Michael Wadle

Lars Milde
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Re: Rechtliche Konsequenzen der MV 9/2022

Beitragvon Lars Milde » So 4. Sep 2022, 14:37

Hallo zusammen,

"Nichtigkeit" scheint das neue Lieblingswort der Wahlstörer zu sein. Toll. Da haben ein paar Leute ein Wort zum BDF-Wort des Jahres gekürt und nun schreiben sie dieses Wort so oft sie können. Das bringt uns ausser Erheiterung zwar keinerlei Mehrwert, aber es beeindruckt.

Ich hatte es allerdings so verstanden, dass wir schon einen Schtitt weiter sind: Die Wahl wird von einem EXTERNEN-GREMIUNM DES VEREINSRECHTS durchgeführt. Dann ist wohl Schluss mit NICHTIGKEIT.
Vielleicht kann der BDF dann irgendwann mal wieder mit mit fünf gewählten Vorstandsmitgliedern in Ruhe arbeiten.

Ich persönlich finde die Bemerkung von Herrn Staroske: " Die Moderation durch den Präsidenten wäre kein Problem gewesen, die Versammlung hätte in deutscher Sprache stattgefunden." eine Unverschämtheit. Herr Scheiba bedarf nach meiner Auffassung eines besonderen Schutzes, damit er mal in Ruhe arbeiten kann.

MfG!
Lars Milde

kweber
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Re: Rechtliche Konsequenzen der MV 9/2022

Beitragvon kweber » Mo 5. Sep 2022, 11:53

Mich erinnert das Ganze an längst vergangen geglaubte Zeiten um das Thema "Eckhard Lüers". :(
Karlheinz Weber

JoergFuchs
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Re: Rechtliche Konsequenzen der MV 9/2022

Beitragvon JoergFuchs » Mo 5. Sep 2022, 20:00

Hallo Karlheinz!

Könntest du das vielleicht näher erläutern? Mir sagt "Eckhard Lüers" nichts. Wer ist oder war das? Kenne ich leider nicht.

tschmidt
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Re: Rechtliche Konsequenzen der MV 9/2022

Beitragvon tschmidt » Mo 5. Sep 2022, 22:26

So sehr ich das Ergebnis der MV und deren Auswirkungen mit Spannung erlebt hätte, so bin ich dennoch nicht ganz unzufrieden mit der Absage (auch wenn die Gründe hierfür anderer Natur waren - Gute Erholung den Erkrankten!). Die vorgetragenen Unklarheiten und Bedenken schienen auch mir doch ein zu großes Risiko für eine ordnungsgemäße und am Ende gültige MV.

Wir haben in der Vergangenheit nun schon mehrmals erlebt, dass uns Mitgliederversammlung oder Satzungsänderungen vom Registergericht um die Ohren gehauen wurden. Das sollte uns doch Lehre genug sein.

Vielleicht wäre es auch anders gekommen, wenn der Informationsfluss in Vorfeld ausführlicher gewesen wäre. So hatte z.B. FSF Minnecker im Vorfeld mehrfach um Informationen gebeten und blieb damit unerhört. Auch die Informationen in der E-Mail des BdF-Präsidenten FSF Scheiba mit dem Teilnehmerlink wenige Tage vor der geplanten Durchführung schienen manche - mich eingeschlossen - eher zu verwirren (z.B. Gastgeber FreeLINE GmbH). ich sage bewusst "vielleicht" und nutze den Konjunktiv. Das soll nicht wieder als Schuldzuweisung an eine einzelne Person verstanden werden. FSF Scheiba ist derzeit alleiniger Vorstand und schlägt sich so durch. Das allein ist beachtenswert. Konstruktive Kritik und Nachfragen müssen aber dennoch erlaubt sein.

Wir können es nun aber auch als Chance sehen und in konstruktiver Zusammenarbeit eine Art "Handbuch" für Online-MV erstellen. Denn diese Online-Veranstaltungen werden sicherlich die Zukunft sein. Es werden sicher mehr Mitglieder daran teilnehmen als bei einer Präsenzveranstaltung. Hierfür müssen wir eine Grundlage schaffen. Rechtssicherheit, Einhaltung des Datenschutzes, manipulationssichere Abstimmungsverfahren, Diskussionsorganisation/Moderation, technische Anforderungen sollen hier nur einige Stichworte sein. Das wird nicht von heute auf morgen gehen und nicht alles sofort perfekt sein (und vermutlich wieder auch nicht alle zufrieden stellen). Aber ich denke, es ist machbar.

Die meisten von uns wollen nur Fernschach spielen und interessiert das Ganze drumherum nicht. Verstehe ich. Ich finde es auch nervig. Aber wenn wir das Rechtliche nicht richtig machen, dann dürfen wir eben kein e.V. und auch nicht der nationale Verband sein. Hier gelten andere - höhere - Ansprüche. Nicht unbedingt für jeden unter uns, aber für das Registergericht oder auch das Finanzamt. Wir können uns hier also weiterhin beschimpfen, mit offenen oder halbversteckten Spitzen provozieren, die Mahner verteufeln - oder wir können uns endlich mal über Lager hinweg zusammenraufen.

Was aber viel zu kurz gekommen ist: War eigentlich irgendjemand zu einer Kandidatur bereit?
Beste Grüße,
Torsten Schmidt

Bekemann
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Re: Rechtliche Konsequenzen der MV 9/2022

Beitragvon Bekemann » Di 6. Sep 2022, 16:35

Liebe Schachfreundinnen und Schachfreunde,

mit Ausnahme der Beiträge von Henner Repp und Uwe Staroske sind leider keine sachbezogenen Aussagen gekommen. Auf diejenigen unter den Beiträgen, die nur wüste Beschimpfungen und Trollbeiträge sind, gehe ich nicht ein – geschenkt.

Ein kleiner Beitrag, jener von Heiko Krauß, erscheint mir aber wichtig. Er spricht dem Präsidenten in den Weg gelegte Steine an. Aber wer ist denn für die Steine im Weg zur abgesagten MV verantwortlich? Ist dies derjenige, der auf sie hinweist (hier mindestens ich), oder ist es derjenige, der sie verursacht hat? Als ich auf die Steine hingewiesen habe – zunächst persönlich, dann hier –, waren sie bereits da. Die vom Präsidenten ausgesprochene Absage war die einzig mögliche richtige Entscheidung. Weil ich Steine in den Weg gelegt habe? Nein, weil sie da waren. Durch die Absage konnten zumindest noch Wahlentscheidungen, die ohne Erfolgsaussicht dann noch hätten zur Eintragung über einen Notar dem Registergericht vorgelegt werden müssen, vermieden werden.
In der Antike hat man die Überbringer einer schlechten Nachricht gemeuchelt. Insofern bin ich hier noch gut davongekommen, wüste Beschimpfungen und Unwerturteile verschiedener „Qualität“ sind nichts dagegen.

Die Organisation dieser MV war ein Desaster. Eigentlich war schon bei der Einladung mit Veröffentlichung der Tagesordnung zu erkennen, dass die MV in den Sand gesetzt war. Zu den Gründen möchte ich mich nicht wiederholen, sie stehen in meinem Ausgangsbeitrag.

Wie es nicht ablaufen sollte, hat das negative Lehrstück des vergangenen Jahres gezeigt. Ein Blick in das Beschlussverzeichnis 2021:
Nr. 46, 4.12.2021, Antragsteller Präsident: Beschlussantrag zur Mitgliederversammlung 2021:
Der Vorstand beschließt die diesjährige Mitgliederversammlung im Zeitraum vom 27.12.2021 – 7.1.2022 durchzuführen.
Die Vorbereitung der Mitgliederversammlung erfolgt gemeinschaftlich im Rahmen des Vorstandes unter Führung des Präsidenten. Dieser Schritt wurde nötig, um die Mitgliederversammlung entsprechend der Satzung des BdF durchführen zu können. Aus diesem Grund wird eine Korrektur des Einladungsschreibens vom 20.10.2021 vorgenommen und auf den Ursprung zurückgesetzt.


Beschluss vom 4.12.2021, MV ab dem 27.12.: „… um die Mitgliederversammlung entsprechend der Satzung des BdF durchführen zu können“ lässt auf einen guten Plan schließen, allerdings wegen des inneren Widerspruchs von vornherein zum Scheitern verurteilt.

Die MV wurde durchgeführt. Den registergerichtlich einzutragenden Ergebnissen wurde die Anerkennung des Gerichts mit dem Hinweis auf deren Nichtigkeit versagt. Viel Aufwand für nichts, Arbeitszeit und Geld.

Das Merkmal „e.V.“ ist auch ein Qualitätssiegel. Wenn man es erhalten und behalten will, muss man in e.V.-relevanten Dingen rechtlich korrekt handeln, ob es einem gefällt oder nicht. Das hat mit Besserwisserei genau so viel zu tun wie Bratkartoffeln mit einer Gummisohle. Ich kann jeden Tag mit meinem Mini-Taschenmesser herumrennen, und keinen stört es. Wenn ich aber ins Flugzeug will, muss ich an der Sicherheitskontrolle vorbei, und nun stört es doch. Entweder ich verhalte mich korrekt und entledige mich meines Messers, oder ich darf eben nicht fliegen. Ist doch nicht schwer zu verstehen, im Kleinen und im Großen.

Ich weiß noch, wie im vergangenen Jahr seitens des Präsidenten die Ursachen und die Verantwortung für das Desaster öffentlich bei Vorstandskollegen gesucht wurden. Diesmal aber ist er allein verantwortlich. In seiner Veröffentlichung auf der Website zur Absage der MV ist davon aber nichts zu lesen. Wenn man sie liest, liegen die Ursachen und die Verantwortung für das Desaster diesmal scheinbar bei „vereinzelten Mitgliedern“ des Vereins, die „glauben, die Einladung zur außerordentliche Mitgliederversammlung nutzen zu können, um unwahre Behauptungen zur Durchführung dieser Veranstaltung zu verbreiten und die Beteiligten damit zu belästigen.“
Und weiter führt er aus: „In diesem Zusammenhang steht auch die unbegründete Aussage, dass Daten unserer Mitglieder der (Name von mir entfernt) übergeben worden seien. Dies ist selbstverständlich nicht der Fall.
Mein Bestreben ist es, die Unterstellungen, Anschuldigungen und Diffamierungen gegenüber unseren ehrenamtlich tätigen Mitgliedern durch einzelne Personen zu unterbinden.“

Ich weiß natürlich nicht, wer alles an den Präsidenten herangetreten ist und dabei Anlass gegeben haben könnte, „Unterstellungen, Anschuldigungen und Diffamierungen“ entgegenzutreten. Ich jedenfalls war es nicht und öffentlich gelesen habe ich auch nichts. Von einem Mitglied habe ich in BCC eine Anfrage an den Präsidenten erhalten. Dieses Mitglied hatte den Hinweis in sein Schreiben aufgenommen, dass mehrere Personen seines Vertrauens eine Blindkopie erhielten. So hatte es sich abgesichert. Dieses Schreiben enthielt nicht ansatzweise eine Diffamierung, sondern nur Fragen zur Einhaltung des Datenschutzes.

In seiner Veröffentlichung verwahrt sich der Präsident auch vor datenschutzrechtlichen Vorbehalten gegenüber … (wieder lasse ich den Namen zum Schutz weg). Er bestätigt, dass diese Firma keine Mitgliederdaten erhalten hat. Dem betroffenen Schachfreund war es auch selbst wichtig, dies klarzustellen, deshalb hat er mich entsprechend von sich aus angeschrieben. Ich habe keinen Zweifel, dass er und seine Firma völlig zu Unrecht in einen Vorbehalt geraten sind.
Mit seiner wohl unbedachten Formulierung „Gastgeber: (…)“ im Schreiben „Teilnahmelink zur außerordentlichen Mitgliederversammlung 2022“ hat der Präsident selbst den Eindruck ausgelöst, die genannte Firma habe die Daten erhalten.
Zum datenschutzrechtlichen Vorwurf als solchem, unabhängig von der vorstehenden Problematik:
1. Bei der Login-Alternative 1 sollte der Zugang über Mitgliedsnummer und Name gesteuert werden. Wer 1 und 1 zusammenzählt, weiß, dass hierfür Daten vorab gespeichert worden sein müssen. Wenn ich vor einer von innen verschlossenen Tür stehe, weiß ich, dass der Schlüssel innen steckt.
2. Da die Veranstaltung nicht über einen BdF-Server laufen sollte, mussten die Daten bei einem Dritten eingespeichert worden sein. Ich kann nur annehmen, dass die Abwicklung über die Cloud von Webex by Cisco erfolgte. Die Server stehen, wenn meine Annahme richtig ist in https://help.webex.com/de-de/article/WB ... Standorte?.

Ob man den Datenschutz und das informelle Selbstbestimmungsrecht nun als wichtig oder nicht wichtig ansieht, ist jedem selbst überlassen. Ich möchte jedenfalls nicht, dass meine Daten ungefragt und ohne Einwilligung irgendwo fremd eingespeichert werden, dort für Analysen zur Verfügung stehen etc.
Unabhängig von der persönlichen Einstellung ist der Datenschutz im gesetzlichen Umfang einzuhalten. Der Gesetzgeber nimmt ihn wichtig und sanktioniert Verstöße ggf. empfindlich.
Da der BdF nicht zum ersten Mal in Konflikt mit dem Datenschutz geraten ist, dürfte ein vielleicht früher noch zugestandener Bonus inzwischen aufgebraucht sein.

Und diese Ausführungen zum Datenschutz haben mit Besserwisserei so viel zu tun wie Bratkartoffeln – na Sie wissen schon. Verstöße können den Verein richtig teuer zu stehen kommen. Besser man verhält sich innerhalb des rechtlich zulässigen Rahmens.

Viele Grüße
Uwe Bekemann

Frank_Hoppe
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Re: Rechtliche Konsequenzen der MV 9/2022

Beitragvon Frank_Hoppe » Di 6. Sep 2022, 21:31

Bekemann hat geschrieben:Zum datenschutzrechtlichen Vorwurf als solchem, unabhängig von der vorstehenden Problematik:
1. Bei der Login-Alternative 1 sollte der Zugang über Mitgliedsnummer und Name gesteuert werden. Wer 1 und 1 zusammenzählt, weiß, dass hierfür Daten vorab gespeichert worden sein müssen. Wenn ich vor einer von innen verschlossenen Tür stehe, weiß ich, dass der Schlüssel innen steckt.

Die Nennung von Mitgliedsnummer und Name im Namensfeld diente lediglich der Zuordnung. Wer den Loginlink kannte, durfte an der MV erstmal teilnehmen, egal was im Formular angegeben wurde. Nicht umsonst stand in der Einladung:
Klicken Sie danach auf den Button "Als Gast beitreten".

Die Betonung liegt auf Gast! Es waren also vorher keine Daten bei Webex vorhanden. Der Versammlungsleiter hätte nur geprüft, ob "12345 Lieschen Müller" ein ordentliches Mitglied sein könnte.

Übrigens. Der Deutsche Schachbund hat 2021 seinen Kongress online abgehalten - via Webex. Teilnehmen konnte jeder, der den Meetinglink kannte. Bei Abstimmungen wurde aber ein externer Anbieter (Votebox) verwendet, der nichts mit dem Meeting zu tun hatte, außer das ein Votebox-Mitarbeiter selbst anwesend sein mußte. Jeder stimmberechtigte Teilnehmer hatte dafür vorab Zugangsdaten für die Votebox-Website bekommen. Im Meeting wurde das Ergebnis der Abstimmungen angezeigt. Natürlich hätte Votebox auch selbst die Abstimmung manipulieren können. Online ist halt nichts sicher. Wobei auch eine Briefwahl manipulierbar wäre. Am besten ist immer noch vor Ort mit physischer Anwesenheit.
Frank Hoppe
Webmaster Deutscher Fernschachbund
webmaster@bdf-fernschachbund.de

tschmidt
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Re: Rechtliche Konsequenzen der MV 9/2022

Beitragvon tschmidt » Di 6. Sep 2022, 21:52

Die Betonung liegt auf Gast! Es waren also vorher keine Daten bei Webex vorhanden. Der Versammlungsleiter hätte nur geprüft, ob "12345 Lieschen Müller" ein ordentliches Mitglied sein könnte.


Bedeutet dies, dass ich mich für irgendein Mitglied ausgeben und in dessen Namen einen Haufen Unsinn erzählen könnte?
Bei Webex benötige ich nicht einmal eine Kamera, um an einem Meeting teilzunehmen. Da ist dem Unfug ja Tür und Tor geöffnet.
Wie hätte die Wahlabstimmung erfolgen sollen?
Beste Grüße,
Torsten Schmidt

Bekemann
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Re: Rechtliche Konsequenzen der MV 9/2022

Beitragvon Bekemann » Di 6. Sep 2022, 22:14

Hallo Frank,

vielen Dank für deine Erläuterungen!

1. Beim nächsten Mal sollte der Datenschutzbauftragte des BdF an maßgeblicher Stelle eingebunden werden (bei dieser Aussage folge ich meinem Eindruck, dass es diesmal dazu nicht bzw. nicht intensiv gekommen ist). Wenn die "Nennung von Mitgliedsnummer und Name im Namensfeld ...lediglich der Zuordnung ... diente", damit der Versammlungsleiter manuell quasi auf Verdacht die Teilnahmeberechtigung rückschließt, ist sie a. für die rechtssichere Organisation gänzlich ungeeignet und b. eine verzichtbare und letztlich kritische Datenverarbeitung.

2. Der Kongress des DSB kann nicht mit einer MV des BdF verglichen werden. Bitte korrigiere mich, wenn ich falsch liege: Der DSB-Kongress wird von Funktionären, den Vertretern der Einzelverbände, besucht. Der DSB hat keine natürlichen Personen als Mitglieder.
Der BdF hat natürliche Personen als Mitglieder. Mit jedem einzelnen Mitglied verbindet den BdF ein Schuldverhältnis. Die Organisation der MV muss u.a. den Pflichten aus diesem Schuldverhältnis entsprechen. Vor diesem Hintergrund habe ich übrigens eingangs auch den § 315 BGB angemerkt.

Ich stimme Torsten Schmidt zu: Die digitale Form wird die Ausführungsform der Zukunft für die MV sein. Genau deshalb haben wir auch vor gut 5 Jahren die Möglichkeit zu dieser Durchführungsform in der Satzung verankert. Diese MV ist nach meinem Eindruck unter einer gewissen Dominanz der Zweckmäßigkeit organisiert worden. Natürlich ist die Zweckmäßigkeit wichtig, auch hinsichtlich der technischen Umsetzung, auf die du deinen Fokus legst, aber nur im Rahmen der Rechtmäßigkeit (insbesondere auch unter Aspekten des zivilrechtlichen Schuldrechts und eben auch des Datenschutzrechts).

Danke nochmals für deine Erläuterungen!

Viele Grüße
Uwe Bekemann


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