Mitgliederversammlung 2023 - weitere Anträge

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oste51
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Mitgliederversammlung 2023 - weitere Anträge

Beitragvon oste51 » Di 8. Aug 2023, 11:58

Liebe Fernschachfreunde, wir haben die Tagesordnung zur Mitgliederversammlung und insbesondere die diversen Vorschläge des Vorstands zur Änderung der Vereinssatzung zwischenzeitlich intensiv im BdF-Mitgliederkreis beraten. Auf der Grundlage dieser Beratungen mit weiteren Vereinsmitgliedern habe ich bis jetzt insgesamt 9 Änderungs-/Anträge zur Abstimmung in der Mitgliederversammlung am 12.08.2023 an den Vorstand gesandt, die dieser aber bislang nicht in die Wahlunterlagen auf der BdF-Homepage aufgenommen hat. Deshalb möchte ich 3 der insgesamt 9 Anträge hier im BdF-Forum vorstellen.

Antrag 1
Der Präsident / der Vorstand wird aufgefordert, schriftlich und verbindlich bis zum Termin der diesjährigen Mitgliederversammlung (12.08.2023) zu erklären, bis wann die bislang nicht umgesetzten Beschlüsse der Mitgliederversammlung 2021, TOP 9, aufgearbeitet werden.

Begründung
Der Präsident / der Vorstand hat mit deutlicher Mehrheit gefasste Beschlüsse der Mitgliederversammlung 2021 bis zum heutigen Tage missachtet, zumindest aber sind entsprechende Ausführungsaktivitäten bislang nicht erkennbar.
Antrag 2
Der Deutsche Fernschachbund e.V. stimmt gegenüber dem Weltfernschachbund ICCF zu, dass alle Spielerinnen und Spieler seines Zuständigkeitsbereiches an internationalen Turnieren des ICCF teilnehmen können, ohne Mitglied des Deutschen Fernschachbundes e.V. zu sein.

Begründung
Die bislang fehlende Zustimmung zur Teilnahme an internationalen Turnieren unter dem Dach des ICCF diskriminiert deutsche Spielerinnen und Spieler. Diese sind aktuell gezwungen, sich einem fremden Verband anzuschließen und unter fremder Flagge zu spielen, wenn sie unabhängig von den Gründen hierfür nicht Mitglied des Deutschen Fernschachbundes e.V. sind oder werden können bzw. wollen.
Fast alle anderen Föderationen der Welt erlauben das internationale Spiel im Sinne des Antrages.
Der von diesen Spielerinnen und Spielern bei einer Direktmeldung (direct entry) zu einem Turnier des ICCF zu leistende erhöhte Meldebetrag dient dem finanziellen Ausgleich ggf. entfallender Mitgliedsbeiträge.
Antrag 3
Der Vorstand hat innerhalb von 4 Wochen nach Beschlussfassung den gesamten Schriftwechsel mit dem Registergericht Hamburg im geschützten Bereich der Website des Vereins zu veröffentlichen, soweit er in der Zeit nach der Mitgliederversammlung 2022 und der Eintragung des Mitglieds Stephan Busemann als Geschäftsführer im Juni 2023 seitens des Vorstandes selbst oder eines vom Vorstand Beauftragten geführt worden ist (registergerichtliche Eintragung Nr. 12 vom 14.6.2023). Ergänzend hat der Vorstand in gleicher Weise die Rechnung zu veröffentlichen, die vom Beauftragten für seine Leistungen gestellt worden ist.

Begründung
Der Beschluss dient der Erfüllung der Rechenschaftspflicht sowie der Information aller Vereinsmitglieder, auch soweit sie nicht an der Mitgliederversammlung 2022 teilgenommen haben. Der Zeitraum zwischen der Mitgliederversammlung am 10.12.2022 und der Eintragung am 14.6.2023 ist außergewöhnlich lang. Er lässt darauf schließen, dass Eintragungsprobleme bestanden und ausgeräumt wurden. Der Beschluss dient der transparenten Rechenschaft über die aufgetretenen Probleme und die Art und Weise der Ausräumung.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Wilshusen

gmflash
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Re: Mitgliederversammlung 2023 - weitere Anträge

Beitragvon gmflash » Di 8. Aug 2023, 13:07

Schachfreund Wilshusen und die dem Vorstand nicht bekannten weiteren Mitglieder des "BdF-Mitgliederkreises" sind sich möglicherweise nicht über das Prozedere im Klaren. Die Anträge bedeuten eine Änderung der Tagesordnung. Der Vorstand wird am Samstag der MV vorschlagen, ob, wann und wie diese Anträge behandelt werden sollen. Die entsprechenden Änderungen sind von der Mitgliederversammlung zu beschließen.

Die Sorge, dass die Anträge etwa ignoriert werden könnten, und man deshalb durch Vorab-Veröffentlichung im weltweit einsehbaren Forum Vorkehrungen treffen müsse, ist nicht nachvollziehbar. Selbst wenn man dem Vorstand möglicherweise alles Schlimme dieser Welt zutraut, würde es doch zu einer äußerst unangenehmen Situation während der MV kommen, wenn der Autor nachfragen muss, wo seine Anträge geblieben sind.

In der Hoffnung auf etwas weniger Nervosität und rege Teilnahme am Samstag,

Stephan Busemann
(Geschäftsführer)

MHW169
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Re: Mitgliederversammlung 2023 - weitere Anträge

Beitragvon MHW169 » Mi 9. Aug 2023, 16:31

Zu Antrag 1
Unabhängig ob ich für oder gegen den Antrag bin, ist der Antrag in sich inkonsistent, da ein Antrag für die Mitgliederversammlung gestellt werden soll mit dem Ziel vor der Mitgliedgliederversammlung Auskünfte zu erhalten. Wie soll das bitte funktionieren?
Zu Antrag 3
Die Rechenschaftspflicht ggü. den Mitgliedern erstreckt sich meines Wissens nicht auf die Darlegung der Gründe für eine recht kurze Verzögerung der Dauer einer notwendigen Handlung. Sofern Sie anderer Meinung sind bitte ich um die Darlegung der Rechtsgrundlage. Augenscheinlich kennen Sie die Arbeitsgeschwindigkeit der Hamburger Gerichte nicht (damit habe ich beruflich immer zum schaffen). Der Zeitraum ist schon bei einer einzigen Nachfrage nach meinen Erfahrungen nicht lang.
Und persönlich würde es mich interessieren warum Sie, lieber SF Wilhusen, versuchen immer wieder Unruhe zu schaffen? Zudem: Wer ist dieser sog. Mitgliederkreis, wer gehört dem an? Sind alle diese Personen überhaupt Mitglied im BdF? Warum trauen diese sich nicht an die Öffentlichkeit und warum werden Sie als Sprachrohr benutzt?
Mit freundlichen Grüßen
Michael Wadle

oste51
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Re: Mitgliederversammlung 2023 - weitere Anträge

Beitragvon oste51 » Mi 9. Aug 2023, 21:29

Lieber Fernschachfreund Wadle, der Vorstand und seine Mitglieder sind gegenüber der Mitgliederversammlung auskunfts- und rechenschaftspflichtig (§ 27 Abs. 3 i.V.m. § 666 BGB). Mein Beitrag bezieht sich weder auf die Arbeitsgeschwindigkeit des Registergerichts noch auf die Verfahrensdauer im Verein. Ich habe lediglich festgestellt, dass es sich um einen außergewöhnlich langen Zeitraum handelt. Der kann seinen Grund bei jeweils einem der Beteiligten haben, bei beiden oder auch in zusätzlichen Abstimmungsnotwendigkeiten begründet sein. Es geht aber auch gar nicht um die Darlegung der Gründe, die zu diesem langen Zeitraum geführt haben. Ich habe um Auskunft / Rechenschaft zu den Grundlagen gebeten, die letztlich zu der Entscheidung des Registergerichts Hamburg geführt haben. Dies ist eine berechtigte und begründete Fragestellung, die kein Versuch ist, Unruhe zu stiften.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Wilshusen

Asmodis
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Re: Mitgliederversammlung 2023 - weitere Anträge

Beitragvon Asmodis » Mi 9. Aug 2023, 21:55

MHW169 hat geschrieben:Sind alle diese Personen überhaupt Mitglied im BdF?


Sagen wir es mal so: Wenn die Personen keine Mitglieder des BdF wären, dann wäre der Name "BdF-Mitgliederkreis" wohl etwas seltsam gewählt. Daher würde ich davon ausgehen, dass er aus BdF-Mitgliedern besteht. Alles andere wäre wohl eher unlogisch.
Liebe Grüße

Hartmut Hering

Wurtinger
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Re: Mitgliederversammlung 2023 - weitere Anträge

Beitragvon Wurtinger » Do 10. Aug 2023, 08:38

Liebe Fernschachfreunde,
wenn ich an meine Zeit im lokalen Schachverein zurückdenke, dann haben wir den Vorstand bei einer Tasse Kaffee und zwischen zwei Partien auf Fragen angesprochen, die einen interessiert haben. Das waren dann Gespräche in freundschaftlichen Ton und mit allen Mitgliedern, die anwesend waren und die Fragestellung interessiert hat. Da hat keiner gesagt, dass der Fragesteller Unruhe stiften wolle. Man hat sich halt von Angesicht zu Angesicht wie in einer zivilisierten Gemeinschaft auf Augenhöhe unterhalten. Auch hat der, der das Sagen hat, den Kontakt zu seinen Vereinsmitgliedern gehalten und es gab so etwas wie eine Kommunikation mit gegenseitiger Informationsversorgung. Die einen erfahren, was so die Interessenslage der anderen Mitglieder sei und die anderen erfahren, warum bestimmt Dinge so gelaufen sind wie es eben war.

Ich frage mich schon, warum das im BdF nicht funktionieren mag. Natürlich können wir uns nicht bei einer Tasse Kaffee oder einem Bierchen unterhalten, dafür haben wir das Forum. Aber warum fühlt sich ständig einer angefressen, wenn der Versuch einer sachlichen Diskussion angestoßen wird? Wenn ich so eine Abwehrreaktion von einem Familienmitglied erfahren würde, wäre ich alarmiert, was schon wieder hinter meinem Rücken ausgebrütet wird. Transparenz schafft Vertrauen, verbales Hickhack jeglicher Art schafft Misstrauen – lasst uns das doch einfach künftig besser machen.

Übrigens so einen BdF-Mitgliederkreis finde ich auch interessant, offensichtlich machen sich da Schachfreunde Gedanken zum BdF und versuchen die Dinge, die sie bewegen, anzusprechen. Kann ich bitte (gerne auch als PN) mehr erfahren?

Viele Grüße
Rainer Wurtinger
Herzliche Grüße
Rainer Wurtinger

Bekemann
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Re: Mitgliederversammlung 2023 - weitere Anträge

Beitragvon Bekemann » Sa 12. Aug 2023, 08:36

Stephan Busemann schrieb am 8. Aug 2023, 13:07:
„Die Sorge, dass die Anträge etwa ignoriert werden könnten, und man deshalb durch Vorab-Veröffentlichung im weltweit einsehbaren Forum Vorkehrungen treffen müsse, ist nicht nachvollziehbar. Selbst wenn man dem Vorstand möglicherweise alles Schlimme dieser Welt zutraut, würde es doch zu einer äußerst unangenehmen Situation während der MV kommen, wenn der Autor nachfragen muss, wo seine Anträge geblieben sind.

In der Hoffnung auf etwas weniger Nervosität und rege Teilnahme am Samstag,“


Die Hoffnung auf rege Teilnahme am 12.8.2023 wäre sicher begründeter, wenn man den MV-Termin nicht mitten in die Ferienzeit gelegt hätte. Beispielsweise haben die süddeutschen Bundesländer erst heute vor 2 Wochen Beginn der Schulferien gehabt. Verreiste Mitglieder werden vermutlich kaum aus dem Urlaubsort heraus teilnehmen.
Der Vorstand hat Änderungsabsichten zur Satzung vorgelegt, die die massivsten seit 2006 sind. Sie würden bei Annahme quasi zu einem Umbau des Vereins zu Lasten einiger Mitgliederrechte und zu einer Kompetenzausweitung des Vorstands führen. Für eine so massive Umgestaltung sollte man möglichst viele Mitglieder einbinden. In der Situation von heute ist anzunehmen, dass eine sehr niedrige Anzahl der Mitglieder teilnimmt, kein repräsentatives Meinungsbild aller Mitglieder abgeben kann und dann Beschlüsse fasst, die den Verein grundlegend und mit Wirkung für alle Mitglieder verändern. Da muss man niemandem „alles Schlimme dieser Welt zutrauen“, sondern einfach nur die Fragwürdigkeit des Vorgehens aufzeigen. Dem dient dieser Beitrag im Forum.

Dass die Anträge ignoriert werden könnten, kann ich mir auch nicht vorstellen. Der Umgang mit ihnen bedarf aber einer Beleuchtung.
Die Tagesordnung ist so eng gefasst, dass jeder Antrag, der nicht vom Vorstand kommt oder alt ist, ausgeschlossen ist. Ein Tagesordnungspunkt „Satzungsangelegenheiten“ o.ä., so wie es üblich ist, vermeidet eine solche Exklusion aktueller Anträge aus dem Kreis der Mitglieder.

Die Folge der Exklusion ist, dass Vorstandsanträge zur Satzungsänderung alleinstehend und ohne „Konkurrenz“-Anträge behandelt werden. Die abstimmungsberechtigten Mitglieder haben also keine Wahl zwischen 2 oder mehr Antragsalternativen. Wenn dann in der MV des nächsten Jahres über die dann alten Anträge abgestimmt wird, ist dies „kalter Kaffee“ und, wenn die Satzungsänderungen auf Vorstandsantrag des Vorjahres Geltung erlangen, unter Geltung der neuen Satzungsbestimmungen, die die noch aktuellen Mitgliederrechte dann stark eingeschränkt haben.

Wenn man dann betrachtet, dass einmal mehr § 17 der Satzung missachtet worden ist, wonach für Änderungsanträge ein Termin zu setzen und bekanntzugeben ist, damit sie fristgerecht eingereicht werden können, wird ein roter Faden erkennbar.
Wenn man weiter betrachtet, dass die genaue Tagesordnung der MV mindestens vier Wochen vor der Versammlung in den Publikationsmedien bekannt gegeben werden muss, wie es § 7 der Satzung verlangt, der Newsletter des Vereins vom 30.6.2023 aber nichts dergleichen enthielt, wird der rote Faden noch deutlicher. Dass der Newsletter eines der wesentlichen Publikationsmedien des BdF ist, ist unzweifelhaft. So muss sich der Vorstand fragen lassen, warum er das Verlangen des § 7 der Satzung nicht erfüllt hat.
Da aber, auch in § 17 der Satzung festgeschrieben, Inhalte von Anträgen zur Satzungsänderung mindestens vier Wochen vor dem MV-Termin allen Mitgliedern bekannt gemacht werden müssen, schließt sich der Kreis.

Mögen alle ihre eigenen Schlüsse daraus ziehen, der Vorstand einbezogen.

Viele Grüße
Uwe Bekemann

mdorer
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Re: Mitgliederversammlung 2023 - weitere Anträge

Beitragvon mdorer » Sa 12. Aug 2023, 19:36

Hallo ,
Mitgliederversammlung dauerte 8 Stunden.
Mnfred Dorer

Uwe Staroske
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Re: Mitgliederversammlung 2023 - weitere Anträge

Beitragvon Uwe Staroske » So 13. Aug 2023, 14:54

Lieber Schachfreund Dorer,
Vielen Dank für die Info.
Wer plant denn so etwas?
Hätte ich sie nicht schon im Vorfeld gehabt - spätestens dabei hätte ich Zahnschmerzen bekommen.
Viele Grüße
Uwe Staroske

Pele
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Re: Mitgliederversammlung 2023 - weitere Anträge

Beitragvon Pele » So 13. Aug 2023, 19:45

Weniger naschen,mehr Zähne putzen :mrgreen:
Gruß
Jörg Betker

TomMirbach
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Registriert: So 16. Aug 2020, 18:01

Re: Mitgliederversammlung 2023 - weitere Anträge

Beitragvon TomMirbach » So 13. Aug 2023, 22:43

Weniger naschen,mehr Zähne putzen


Na super, das schreibt der Richtige ... :D

Meyer, Klaus Dieter
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Mitgliederversammlung 2023

Beitragvon Meyer, Klaus Dieter » Mo 14. Aug 2023, 11:41

Lieber Manfred,
ja, es waren volle 8 Stunden. Ziemlich unzumutbar - da sind wir uns einig.
Unser früherer Präsident schrieb, er würde bei diesem Zeitaufwand Zahnschmerzen bekommen.
Der Ärmste ist derzeit Präsident des Fördervereins Zugvogel.
In diesem Verein dauerte die diesjährige Mitgliederversammlung 3 Tage und zwei Nächte.
Insgesamt 64 Stunden palaverten 17 Mitglieder.
Da sind die 8 Stunden im BdF mit 45 Teilnehmern eigentlich noch ziemlich kommod.

Klaus Dieter Meyer

tschmidt
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Re: Mitgliederversammlung 2023 - weitere Anträge

Beitragvon tschmidt » Mo 14. Aug 2023, 18:19

Lieber FSF Meyer,

wider besseren Wissens stellen Sie hier Sachverhalte falsch dar.
Wie Sie den offiziellen Publikationen des FV Zugvogel entnehmen können, fand die MV im E-Mailverfahren statt. Es musste also niemand 64 Stunden ununterbochen am Rechner sitzen, ohne einen Diskussionspunkt oder eine Abstimmung zu verpassen.

Aber es ist erfreulich, dass Sie in der BdF-MV den FV Zugvogel lobend erwähnt - auch im Revisionsbericht - und sich für das Sponsoring bedankt haben. Vielen Dank!
Beste Grüße,
Torsten Schmidt


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