Anfrage des Registergerichts Hamburg
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Anfrage des Registergerichts Hamburg
Lieber Schachfreund Busemann, am 05.04.2022 haben Sie die Nachricht „Präsident Scheiba erhielt Nachricht vom Registergericht Hamburg, in der um Auskünfte zur Vorbereitung, Durchführung und Gültigkeit der Wahl 2021 gebeten wird. Wir informieren zu gegebener Zeit über die Entscheidungen des Gerichts.“ veröffentlicht und auf die Nachfrage eines Vereinsmitglieds geantwortet: „Wir haben geantwortet und erwarten die Entscheidung des Registergerichts. Sobald die vorliegt, wird wie versprochen berichtet.“
Um welche Auskünfte hat das Registergericht Hamburg den Präsidenten konkret gebeten und wie wurde im Wortlaut geantwortet?
Mit freundlichen Grüßen
Horst Wilshusen
Um welche Auskünfte hat das Registergericht Hamburg den Präsidenten konkret gebeten und wie wurde im Wortlaut geantwortet?
Mit freundlichen Grüßen
Horst Wilshusen
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Re: Anfrage des Registergerichts Hamburg
Die Anfrage ist m.E. durchaus berechtigt und die Beantwortung mehr als überfällig. Zwischenzeitlich müsste eigentlich auch eine Antwort des Registergerichts Hamburg vorliegen. Die Antwort auf diese Fragestellung sollte allerdings nicht hier im Forum, sondern zeitnah unter "Vorstandsmitteilungen" auf der Homepage veröffentlicht werden.
BG
J.Fuchs
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J.Fuchs
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Re: Anfrage des Registergerichts Hamburg
Eine Antwort des Registergerichts ist laut BdF-Nachrichten erfolgt. Der Inhalt ist aber von dem Präsidenten nur unvollständig, also nicht umfänglich wiedergegeben worden. Es läßt sich daraus daher nicht ableiten, ob z.B. Vorstandsbeschlüße, die seit Jahresbeginn getroffen worden sind, überhaupt Gültigkeit haben. Zwar möchte der Präsident die Entscheidung einer rechtlichen Überprüfung durch einen Rechtsanwalt unterziehen, dennoch sollte das Schreiben des Registergerichts durch Veröffentlichung den Mitgliedern zur Kenntnis gebracht werden. Sollte das Schreiben datenschutzrechtliche Elemente enthalten (z.B. Telefonnummern, Adressen usw.) könnte man diese schwärzen. Jedes Mitglied sollte sich aber ein eigenes Bild über mögliche/eventuelle Konseqenzen machen können. Wird das Schreiben nicht veröffentlicht, entsteht ansonsten der Eindruck, dass gewisse Teile des Schreibens den Mitgliedern nicht bekannt gegeben bzw. vorenthalten werden soll.
Zuletzt geändert von JoergFuchs am Mi 2. Nov 2022, 01:44, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Anfrage des Registergerichts Hamburg
Hat sich eigentlich auch der (Rest)Vorstand schon mit dieser Anfrage, der vom Präsidenten gegebenen Antwort und dem weiteren Schreiben des Registergerichts befasst, gegebenenfalls wann und mit welchem Ergebnis? Ein entsprechender Beschluss wurde bislang jedenfalls nicht veröffentlicht.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Wilshusen
Mit freundlichen Grüßen
Horst Wilshusen
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Re: Anfrage des Registergerichts Hamburg
Mittlerweile wurde auf der Homepage bei "Anschriften & Vorstand" der bisher dort aufgeführte Geschäftsführer entfernt.
Dort steht nun:
"Das Amt ist unbesetzt. E-Mails an geschaeftsfuehrer@bdf-fernschachbund.de werden weitergeleitet an Manfred Scheiba Präsident BdF".
Dies bedeutet nun aber auch, dass der Vorstand aus nur noch 2 Personen besteht: Präsident und Schatzmeister. Doch auch das Vorstandsamt des Präsidenten steht wegen des schwebenden Abwahlverfahrens auf unsicheren Beinen. Mit nun nur noch 2 Vorstandsmitgliedern ist der Vorstand nach § 8 der Satzung ab sofort nicht mehr beschlussfähig und damit auch nicht mehr handlungsfähig: "Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Vorstandsmitglieder an der Beschlussfassung teilnehmen." Somit kann beispielsweise auch keine erneute Mitgliederversammlung mit Wahl eines neuen Vorstands beschlossen und durchgeführt werden. Wenn die Wahl des Geschäftsführers laut Registergericht von Beginn des Jahres zudem ungültig und nichtig war, wären auch alle Vorstandsbeschlüsse, die seit Beginn des Jahres getroffen wurden, als ungültig/nicht erfolgt zu erklären. Trotzdem sieht das Registergericht angeblich keine Veranlassung zu einem Notvorstand? Das ist in keinster Weise nachvollziehbar und damit unlogisch! Meiner Meinung nach geht aus den zuvor genannten Gründen an einem Notvorstand überhaupt kein Weg vorbei, denn nur dieser kann eine erneute Mitgliederversammlung beschließen und durchführen. Zu dieser Auffassung wird wohl auch zwangsläufig der Rechtsanwalt kommen, den der Präsident beauftragen möchte. Die Lage ist sehr sehr ernst für den Verein! Schlimmstenfalls könnte dieser von einem Notvorstand sogar aufgelöst werden.
Übrigens: Wenn die Mails des bisherigen Geschäftsführes nun an den Präsidenten weitergeleitet werden, darf dies nur rein nachrichtlich geschehen. Aufgaben des Geschäftsführers dürfen nämlich nicht von dem Präsidenten erledigt werden. In der Satzung ist hier klar festgelegt:
"Die Ämter des Präsidenten und des Geschäftsführers dürfen sich nicht auf eine Person vereinen."
Dort steht nun:
"Das Amt ist unbesetzt. E-Mails an geschaeftsfuehrer@bdf-fernschachbund.de werden weitergeleitet an Manfred Scheiba Präsident BdF".
Dies bedeutet nun aber auch, dass der Vorstand aus nur noch 2 Personen besteht: Präsident und Schatzmeister. Doch auch das Vorstandsamt des Präsidenten steht wegen des schwebenden Abwahlverfahrens auf unsicheren Beinen. Mit nun nur noch 2 Vorstandsmitgliedern ist der Vorstand nach § 8 der Satzung ab sofort nicht mehr beschlussfähig und damit auch nicht mehr handlungsfähig: "Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Vorstandsmitglieder an der Beschlussfassung teilnehmen." Somit kann beispielsweise auch keine erneute Mitgliederversammlung mit Wahl eines neuen Vorstands beschlossen und durchgeführt werden. Wenn die Wahl des Geschäftsführers laut Registergericht von Beginn des Jahres zudem ungültig und nichtig war, wären auch alle Vorstandsbeschlüsse, die seit Beginn des Jahres getroffen wurden, als ungültig/nicht erfolgt zu erklären. Trotzdem sieht das Registergericht angeblich keine Veranlassung zu einem Notvorstand? Das ist in keinster Weise nachvollziehbar und damit unlogisch! Meiner Meinung nach geht aus den zuvor genannten Gründen an einem Notvorstand überhaupt kein Weg vorbei, denn nur dieser kann eine erneute Mitgliederversammlung beschließen und durchführen. Zu dieser Auffassung wird wohl auch zwangsläufig der Rechtsanwalt kommen, den der Präsident beauftragen möchte. Die Lage ist sehr sehr ernst für den Verein! Schlimmstenfalls könnte dieser von einem Notvorstand sogar aufgelöst werden.
Übrigens: Wenn die Mails des bisherigen Geschäftsführes nun an den Präsidenten weitergeleitet werden, darf dies nur rein nachrichtlich geschehen. Aufgaben des Geschäftsführers dürfen nämlich nicht von dem Präsidenten erledigt werden. In der Satzung ist hier klar festgelegt:
"Die Ämter des Präsidenten und des Geschäftsführers dürfen sich nicht auf eine Person vereinen."
Zuletzt geändert von JoergFuchs am Mi 2. Nov 2022, 01:45, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Anfrage des Registergerichts Hamburg
Aus dem BdF-Nachrichtendienst:
Somit fallen dann doch Aufgaben des Geschäftsführers in den Arbeitsbereich des Präsidenten. Ob diese nun vom Präsidenten selbst oder einem "Assistenen" vorgenommen werden, ist mE dabei unerheblich.
Information zur weiteren Arbeitsweise des Vorstandes
27.05.2022 09:38 von Manfred Scheiba
Am 23. Mai fand ein 2 stündiges Gespräch mit den Teilnehmern
Präsidenten Manfred Scheiba
Schatzmeister Rony Schlosser
Dr. Stephan Busemann in Form eines Onlinemeetings statt.
Schwerpunkt des Meetings war die Organisierung und Gewährleistung der Vereinsarbeit nach der Entscheidung des Registergerichts vom 13.Mai 2022.
Folgende Ergebnisse:
Dr. Stephan Busemann wird als Assistent des Präsidenten berufen, dabei führt er die von ihm bisher getätigten Aufgaben wie folgt weiter.
- Mitgliederverwaltung (bisherige Aufgabe des Geschäftsführer)
- Redaktionelle Verantwortlichkeit für den Newsletter und der Fernschachpost Heft 5/6 aus 2021
- Eintragung Meldestände und Weiterführung des Partienarchivs
- Finale Arbeiten an der TO und SpO
Vorbereitung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung, in der die Nachwahl der offenen Vorstandesämter auf der Tagesordnung steht. Hierzu wird Anfang Juni 2022 berichtet.
Somit fallen dann doch Aufgaben des Geschäftsführers in den Arbeitsbereich des Präsidenten. Ob diese nun vom Präsidenten selbst oder einem "Assistenen" vorgenommen werden, ist mE dabei unerheblich.
Beste Grüße,
Torsten Schmidt
Torsten Schmidt
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Re: Anfrage des Registergerichts Hamburg
Hallo Torsten!
Und genau das ist nicht richtig! Nach der Satzung darf der Präsident keinerlei Aufgaben des Geschäftsführers übernehmen. Und Aufgaben die er nach der Satzung nicht übernehmen darf, kann er natürlich auch nicht auf eine andere Person (Assistent des Präsidenten) übertragen. Doch genau das macht er. Die diesebezügliche Ankündigung in den Nachrichten verstößt somit grob gegen die Satzung. Hier kann man sich also nur noch die Haare raufen!
Natürlich stellt sich zwangsläufig die Frage:
Wenn der Präsident und auch ein Vertreter die Aufgaben des Geschäftsführers nicht übernehmen darf, wer soll diese denn dann sonst übernehmen? Etwa der Schatzmeister? Der aber hat bestimmt genug zu tun und würde sich herzlich bedanken. Daher kann diese Frage derzeit noch nicht beantwortet werden. Vielleicht zeichnet sich aber bald eine Lösung für dieses Problem ab. Jedenfalls ist die in den Nachrichten vom Präsidenten bekanntgegebene Lösung in dieser Form rechtswidrig.
Und genau das ist nicht richtig! Nach der Satzung darf der Präsident keinerlei Aufgaben des Geschäftsführers übernehmen. Und Aufgaben die er nach der Satzung nicht übernehmen darf, kann er natürlich auch nicht auf eine andere Person (Assistent des Präsidenten) übertragen. Doch genau das macht er. Die diesebezügliche Ankündigung in den Nachrichten verstößt somit grob gegen die Satzung. Hier kann man sich also nur noch die Haare raufen!
Natürlich stellt sich zwangsläufig die Frage:
Wenn der Präsident und auch ein Vertreter die Aufgaben des Geschäftsführers nicht übernehmen darf, wer soll diese denn dann sonst übernehmen? Etwa der Schatzmeister? Der aber hat bestimmt genug zu tun und würde sich herzlich bedanken. Daher kann diese Frage derzeit noch nicht beantwortet werden. Vielleicht zeichnet sich aber bald eine Lösung für dieses Problem ab. Jedenfalls ist die in den Nachrichten vom Präsidenten bekanntgegebene Lösung in dieser Form rechtswidrig.
Zuletzt geändert von JoergFuchs am Mi 2. Nov 2022, 01:46, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Anfrage des Registergerichts Hamburg
Bei der neusten Meldung vom 03.06.2022 in den BdF-Nachrichten "Information zum gegenwärtigen Stand ..." unterliegt der Präsident leider einem Irrtum.
Verwiesen wird in diesem Zusammenhang auf den Vorstandsbeschluß Nr. 53 zum Jahresende 2021.
Dieser beinhaltet:
"31.12.2021: Geschäftsführer Hartmut Hering hat sich bereit erklärt, entsprechend § 5
des Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-,
Insolvenz-und Strafverfahrensrecht im Amt zu bleiben.
Antrag: Der Deutsche Fernschachbund e.V. dankt Hartmut Hering für die
geäußerte Bereitschaft und nimmt das Angebot vollumfänglich im
Gesetzessinne an.
Begründung: Ein Vorstandsmitglied eines Vereins oder einer Stiftung
bleibt auch nach Ablauf seiner Amtszeit bis zu seiner Abberufung oder
bis zur Bestellung seines Nachfolgers im Amt."
Da die Wahl von Stephan Busemann als Geschäftsführer des BdF vom Registergericht für ungültig erklärt wurde, er damit auch zu keinem Zeitpunkt Geschäftsführer gewesen ist, ist die derzeitige Eintragung von Hartmut Hering als Geschäftsführer korrekt und kann damit auch nicht einfach gelöscht werden. Inwieweit er aber als Geschäftsführer noch stimmberechtigt ist, ist derzeit schwer zu beurteilen. Dies müsste noch geklärt werden. Sollte er nicht stimmberechtigt sein, ginge tatsächlich kein Weg an einem Notvorstand vorbei.
BG
J.Fuchs
Verwiesen wird in diesem Zusammenhang auf den Vorstandsbeschluß Nr. 53 zum Jahresende 2021.
Dieser beinhaltet:
"31.12.2021: Geschäftsführer Hartmut Hering hat sich bereit erklärt, entsprechend § 5
des Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-,
Insolvenz-und Strafverfahrensrecht im Amt zu bleiben.
Antrag: Der Deutsche Fernschachbund e.V. dankt Hartmut Hering für die
geäußerte Bereitschaft und nimmt das Angebot vollumfänglich im
Gesetzessinne an.
Begründung: Ein Vorstandsmitglied eines Vereins oder einer Stiftung
bleibt auch nach Ablauf seiner Amtszeit bis zu seiner Abberufung oder
bis zur Bestellung seines Nachfolgers im Amt."
Da die Wahl von Stephan Busemann als Geschäftsführer des BdF vom Registergericht für ungültig erklärt wurde, er damit auch zu keinem Zeitpunkt Geschäftsführer gewesen ist, ist die derzeitige Eintragung von Hartmut Hering als Geschäftsführer korrekt und kann damit auch nicht einfach gelöscht werden. Inwieweit er aber als Geschäftsführer noch stimmberechtigt ist, ist derzeit schwer zu beurteilen. Dies müsste noch geklärt werden. Sollte er nicht stimmberechtigt sein, ginge tatsächlich kein Weg an einem Notvorstand vorbei.
BG
J.Fuchs
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Re: Anfrage des Registergerichts Hamburg
Moin,
Punkt 1 2020
Das sich die PR-Managerin,der Geschäftsführer und Präsident gleichzeitig vom Acker gemacht haben,sieht verraten aus.
Punkt 2 2020-2021
SF.J.Juchs hat kein Rückrat und ist zu schwach und weich für ein Vorstandsamt.Zwei Rücktritte in der Vergangenheit.Heute ist er der Erklärbär
Punkt 3 2021
Sf.Hartmut Hering in einen Vorstandsamt war und wäre eine mittelschwere Katastropfe
Punkt 4 2022
Mitglieder ,die dem Präsidenten unterstützen würden,wäre sehr wünschenswert für den Verein.
Beste Grüße,
J.Betker
Punkt 1 2020
Das sich die PR-Managerin,der Geschäftsführer und Präsident gleichzeitig vom Acker gemacht haben,sieht verraten aus.
Punkt 2 2020-2021
SF.J.Juchs hat kein Rückrat und ist zu schwach und weich für ein Vorstandsamt.Zwei Rücktritte in der Vergangenheit.Heute ist er der Erklärbär
Punkt 3 2021
Sf.Hartmut Hering in einen Vorstandsamt war und wäre eine mittelschwere Katastropfe
Punkt 4 2022
Mitglieder ,die dem Präsidenten unterstützen würden,wäre sehr wünschenswert für den Verein.
Beste Grüße,
J.Betker
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Re: Anfrage des Registergerichts Hamburg
Lieber SF Fuchs,
Herr Hering hat wissentlich gegen die bestehenden Regelungen zum Vorlauf der Vorstandsahlen verstoßen. Darauf habe ich im Forum mehrmals hingewiesen. Als Folge hat mich der damalige Administrator, überraschenderweise der Herr Hering, im Forum gesperrt. Meine Aussagen waren ihm nicht genehm. Wenn nun der Interessensfreund des Herrn Hering zusammen mit ihm gegen die Stimme des Präsidenten beschließt, dass Herr Hering nach seinem Rücktritt kommissarischer Weise zum GF ernannt wird, ist dieses ... nun .... seltsam.
Nachdem ich im Dez. 2021/ Jan. 2022 von Herrn Hering hier gesperrt worden bin, habe ich das Registergericht in Hamburg angeschrieben, da mir hier "Wortmeldungen" unmöglich gemacht worden sind. Aus meiner Sicht gab es keine andere Möglichkeit mehr die falsche Einladung zur Mitgliederversammlung zu rügen.
Auch wurde durch das Verhalten des Herrn Hering dem BdF wohl Schaden im monetären Bereich zugefügt, da eine Wahl monetäre Mittel benötigt.
Wenn Sie nun fordern, dass Herr Hering als kommissarischer GF eingesetzt wird, ist dieses auf Grundlage des Verhaltens des Herrn Hering verwunderlich. Herr Hering ist meiner Auffassung nach in keinster Weise für ein Vorstandsamt beim BdF qualifiziert oder temporär rechtskonform ernannt worden.
Mit Schachgruß
Michael Wadle
Herr Hering hat wissentlich gegen die bestehenden Regelungen zum Vorlauf der Vorstandsahlen verstoßen. Darauf habe ich im Forum mehrmals hingewiesen. Als Folge hat mich der damalige Administrator, überraschenderweise der Herr Hering, im Forum gesperrt. Meine Aussagen waren ihm nicht genehm. Wenn nun der Interessensfreund des Herrn Hering zusammen mit ihm gegen die Stimme des Präsidenten beschließt, dass Herr Hering nach seinem Rücktritt kommissarischer Weise zum GF ernannt wird, ist dieses ... nun .... seltsam.
Nachdem ich im Dez. 2021/ Jan. 2022 von Herrn Hering hier gesperrt worden bin, habe ich das Registergericht in Hamburg angeschrieben, da mir hier "Wortmeldungen" unmöglich gemacht worden sind. Aus meiner Sicht gab es keine andere Möglichkeit mehr die falsche Einladung zur Mitgliederversammlung zu rügen.
Auch wurde durch das Verhalten des Herrn Hering dem BdF wohl Schaden im monetären Bereich zugefügt, da eine Wahl monetäre Mittel benötigt.
Wenn Sie nun fordern, dass Herr Hering als kommissarischer GF eingesetzt wird, ist dieses auf Grundlage des Verhaltens des Herrn Hering verwunderlich. Herr Hering ist meiner Auffassung nach in keinster Weise für ein Vorstandsamt beim BdF qualifiziert oder temporär rechtskonform ernannt worden.
Mit Schachgruß
Michael Wadle
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Re: Anfrage des Registergerichts Hamburg
Lieber SF Fuchs,
Herr Hering hat wissentlich gegen die bestehenden Regelungen zum Vorlauf der Vorstandsahlen verstoßen. Darauf habe ich im Forum mehrmals hingewiesen. Als Folge hat mich der damalige Administrator, überraschenderweise der Herr Hering, im Forum gesperrt. Meine Aussagen waren ihm nicht genehm. Wenn nun der Interessensfreund des Herrn Hering zusammen mit ihm gegen die Stimme des Präsidenten beschließt, dass Herr Hering nach seinem Rücktritt kommissarischer Weise zum GF ernannt wird, ist dieses ... nun .... seltsam.
Nachdem ich im Dez. 2021/ Jan. 2022 von Herrn Hering hier gesperrt worden bin, habe ich das Registergericht in Hamburg angeschrieben, da mir hier "Wortmeldungen" unmöglich gemacht worden sind. Aus meiner Sicht gab es keine andere Möglichkeit mehr die falsche Einladung zur Mitgliederversammlung zu rügen.
Auch wurde durch das Verhalten des Herrn Hering dem BdF wohl Schaden im monetären Bereich zugefügt, da eine Wahl monetäre Mittel benötigt.
Wenn Sie nun fordern, dass Herr Hering als kommissarischer GF eingesetzt wird, ist dieses auf Grundlage des Verhaltens des Herrn Hering verwunderlich. Herr Hering ist meiner Auffassung nach in keinster Weise für ein Vorstandsamt beim BdF qualifiziert oder temporär rechtskonform ernannt worden.
Mit Schachgruß
Michael Wadle
Herr Hering hat wissentlich gegen die bestehenden Regelungen zum Vorlauf der Vorstandsahlen verstoßen. Darauf habe ich im Forum mehrmals hingewiesen. Als Folge hat mich der damalige Administrator, überraschenderweise der Herr Hering, im Forum gesperrt. Meine Aussagen waren ihm nicht genehm. Wenn nun der Interessensfreund des Herrn Hering zusammen mit ihm gegen die Stimme des Präsidenten beschließt, dass Herr Hering nach seinem Rücktritt kommissarischer Weise zum GF ernannt wird, ist dieses ... nun .... seltsam.
Nachdem ich im Dez. 2021/ Jan. 2022 von Herrn Hering hier gesperrt worden bin, habe ich das Registergericht in Hamburg angeschrieben, da mir hier "Wortmeldungen" unmöglich gemacht worden sind. Aus meiner Sicht gab es keine andere Möglichkeit mehr die falsche Einladung zur Mitgliederversammlung zu rügen.
Auch wurde durch das Verhalten des Herrn Hering dem BdF wohl Schaden im monetären Bereich zugefügt, da eine Wahl monetäre Mittel benötigt.
Wenn Sie nun fordern, dass Herr Hering als kommissarischer GF eingesetzt wird, ist dieses auf Grundlage des Verhaltens des Herrn Hering verwunderlich. Herr Hering ist meiner Auffassung nach in keinster Weise für ein Vorstandsamt beim BdF qualifiziert oder temporär rechtskonform ernannt worden.
Mit Schachgruß
Michael Wadle
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Re: Anfrage des Registergerichts Hamburg
Hallo SF Michael Wadle!
Bei meinem Posting ging es nicht darum, dass es mein Wunsch ist, dass Hartmut Hering als GF zurückkehrt. Es geht hier nur um Fakten. Ich unterstelle dem derzeitigen Präsidenten keineswegs, dass er nicht bemüht ist, den Verein zu retten. Doch leider macht er dies derzeit m. E. nicht unbedingt rechtskonform. Im Gegensatz zu dem Präsidenten war allerdings Hartmut Hering stets bemüht, sich mit seiner Arbeit als GF für den Verein einzubringen. Das ihm dies nicht immer gelungen ist, hatte andere Gründe. Vergessen Sie nicht, dass jedes Vorstandsmitglied auch ein Privatleben hat. Auch hier sind viele Dinge aus dem täglichen Leben zu regeln. Bei Hartmut Hering war dies beispielsweise ein Umzug zu Beginn seiner damaligen Amtszeit. Dies sollte man bedenken, bevor man die Arbeit einer Person kritisiert. Warum Sie von Hartmut Hering seinerzeit hier im Forum gesperrt wurden, kann ich nicht beurteilen. Er wird dafür aber Gründe gehabt haben.
Bei meinem Posting ging es nicht darum, dass es mein Wunsch ist, dass Hartmut Hering als GF zurückkehrt. Es geht hier nur um Fakten. Ich unterstelle dem derzeitigen Präsidenten keineswegs, dass er nicht bemüht ist, den Verein zu retten. Doch leider macht er dies derzeit m. E. nicht unbedingt rechtskonform. Im Gegensatz zu dem Präsidenten war allerdings Hartmut Hering stets bemüht, sich mit seiner Arbeit als GF für den Verein einzubringen. Das ihm dies nicht immer gelungen ist, hatte andere Gründe. Vergessen Sie nicht, dass jedes Vorstandsmitglied auch ein Privatleben hat. Auch hier sind viele Dinge aus dem täglichen Leben zu regeln. Bei Hartmut Hering war dies beispielsweise ein Umzug zu Beginn seiner damaligen Amtszeit. Dies sollte man bedenken, bevor man die Arbeit einer Person kritisiert. Warum Sie von Hartmut Hering seinerzeit hier im Forum gesperrt wurden, kann ich nicht beurteilen. Er wird dafür aber Gründe gehabt haben.
Zuletzt geändert von JoergFuchs am Mi 2. Nov 2022, 01:47, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Anfrage des Registergerichts Hamburg
MHW169 hat geschrieben:.... Als Folge hat mich der damalige Administrator, überraschenderweise der Herr Hering, im Forum gesperrt. ....
Ich konnte keine Sperrung entdecken. Wobei das Forum schwer zu administrieren ist und man gefühlt bei 1000 Einstellungen an 1000 verschiedenen Stellen sehr schnell was übersehen kann.
Die einzige Sperre die war, daß Beiträge moderiert werden müssen. Warum diese Option aktiv ist, weiß ich nicht. Ich habe keine Einstellung dazu gefunden. Sicherheitshalber habe ich alle rund 90 Benutzer der Gruppe der kürzlich Registrierten - wozu Du gehörtest, aus dieser Gruppe entfernt.
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Re: Anfrage des Registergerichts Hamburg
Frank_Hoppe hat geschrieben:MHW169 hat geschrieben:.... Als Folge hat mich der damalige Administrator, überraschenderweise der Herr Hering, im Forum gesperrt. ....
Ich konnte keine Sperrung entdecken. Wobei das Forum schwer zu administrieren ist und man gefühlt bei 1000 Einstellungen an 1000 verschiedenen Stellen sehr schnell was übersehen kann.
Die einzige Sperre die war, daß Beiträge moderiert werden müssen. Warum diese Option aktiv ist, weiß ich nicht. Ich habe keine Einstellung dazu gefunden. Sicherheitshalber habe ich alle rund 90 Benutzer der Gruppe der kürzlich Registrierten - wozu Du gehörtest, aus dieser Gruppe entfernt.
Nur zur Korrektur. Schachfreund Wadle war gesperrt. Allerdings aus genau dem Grund, den Du genannt hast. Gefühlte 1000 Einstellungen an 1000 Stellen. Nachdem ich die Option gefunden hatte, wie man jemanden auf "Moderieren" stellen kann, wurde die Sperre sofort aufgehoben. Es geht also allenfalls um eine Sperre von etwa 30 Minuten.
Noch ein kleiner Tipp zur Administration. Du hättest nicht alle 90 Benutzer aus dieser Gruppe herausnehmen müssen. Die Gruppe der kürzlich registrierten ist halt standardmäßig in der Forensoftware so eingestellt. Man bleibt in dieser Gruppe bis man eine gewisse Anzahl an Posts gemacht hat und hat in dieser Zeit eingeschränkte Rechte. Das soll verhindern, dass sich jemand nur zum Flamen im Forum anmeldet (was auch schon vorgekommen ist). Bestimmt hast Du auch schon gemerkt, dass an manchen Tagen über 10 Anmeldungen von irgendwelchen Bots kommen. Ich schätze mal, dass sich das in der derzeitigen politischen Situation teilweise erhöht haben dürfte (in vielen anderen Foren ist das so, dürfte hier nicht anders sein). In der Regel sind solche Bots anhand des Namens oder der IP sehr schnell erkennbar. Manchmal aber eben auch nicht. Etwaige Einstellungen wirken sich in manchen Bereichen immer aus, wenn man in der "kürzlich registriert-Gruppe" ist, manche allerdings auch nur, wenn diese Gruppe als Hauptgruppe des jeweiligen Users definiert ist. Aber wie Du schon sagst... die Forensoftware ist an einigen Stellen etwas tricky. Da durchzublicken ist teilweise schon eine Mammutaufgabe.
Liebe Grüße
Hartmut Hering
Hartmut Hering
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Re: Anfrage des Registergerichts Hamburg
bdf25005 hat geschrieben:Hallo SF Michael Wadle!
...
Er wird dafür aber Gründe gehabt haben.
BG
J.Fuchs
Lieber Schachfreund Fuchs,
ich würde mich freuen, wenn wir auf solche kleinen Nadelstiche bitte verzichten könnten, denn jeder, der hier mitliest, weiss, dass Schachfreund Hering permanent Leute gesperrt hat, die ihm unangenehm waren. Er brauchte dafür keine Gründe. Gott sei Dank hat er jetzt wohl keine Adminrechte mehr, so dass verschiedene Blickwickel endlich möglich sind.
Freundliche Grüße
Lars Milde
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