A. 1 Aus dem Wortlaut des § 29, letzter Satz, geht nicht hervor, dass bei 40 Tagen Schweigen automatisch ein Partieverlust erfolgt. Es handelt sich um eine Ermessensentscheidung des TL, die nach Sinn und Zweck des § 29 getroffen werden kann, wenn der Spieler die Partie offensichtlich nicht mehr fortsetzen will (u. a. bei stillschweigendem Rücktritt) [SpA-2/08] .
Das sehe ich - ehrlich gesagt - anders.
"Änderung mit Wirkung für ab dem 1.1.2009 gespielte Turniere: "Partien, in denen 40 Tage lang kein Zug erfolgt, werden für den Spieler als verloren gewertet, der den Turnierleiter über die zeitliche Verzögerung nicht informiert hat. Das Reklamationsrecht liegt beim Gegner des schweigenden Spielers."
Dieser Absatz aus § 29 TO gilt meines Erachtens trotz § 53 TO, denn § 53 TO will ja wohl nur das Mahnverfahren für Serverpartien für überflüssig erklären. Die Formulierung "werden für den Spieler als verloren gewertet...." lässt keine Ermessungsentscheidung zu. Nach entsprechender Reklamation muss also als verloren gewertet werden. Wenn etwas anderes gewollt sein soll, muss man die Vorschrift anders fassen ("kann als verloren gewertet werden; soll in der Regel als verloren gewertet werden; soll der schweigende Spieler angehört und bei keiner oder nicht ausreichender Erklärung soll als verloren ......;").
Die derzeitige Formulierung ist fast eine klassische Formulierung für eine gebundene Entscheidung (wenn ...... dann).
Bin kein Verwaltungsmensch, aber das scheint mir doch eindeutig.