Die Frage nach der geeigneten Form unserer Mitgliederversammlungen gewinnt angesichts der Entwicklungen der letzten Jahre zunehmend an Bedeutung. § 7 der BdF-Satzung erlaubt eine Durchführung in Präsenz, im schriftlichen Verfahren oder als Online-Versammlung, doch ein Blick auf die tatsächliche Beteiligung an den Versammlungen zeigt deutlich, dass die Wahl des Formats erhebliche Auswirkungen auf die Teilnahmequote hat.
Betrachtet man die Entwicklung der Zahlen in den vergangenen Jahren, wird ein klarer Trend sichtbar: Die Teilnahme an Online-Versammlungen geht kontinuierlich zurück. Während beim schriftlichen Verfahren noch 250 bis 300 Mitglieder mitwirkten, sanken die Zahlen im Online-Format stetig - von anfänglich 40 bis 50 Teilnehmenden auf zuletzt lediglich 12 bis 15. In Prozenten ausgedrückt bedeutet dies seit 2019 einen Rückgang von rund 18 % auf nur noch etwa 1 % der Mitglieder, die sich beteiligten.
Angesichts dieser Zahlen sollte ernsthaft hinterfragt werden, ob das Online-Format überhaupt noch zukunftsfähig ist. Aus meiner Sicht lautet die Antwort: Nein.
Das gewählte Versammlungsformat sollte stets die größtmögliche Beteiligung ermöglichen. Eine schriftliche Mitgliederversammlung – mit ihrer deutlich höheren Beteiligung – würde den Beschlüssen ein wesentlich größeres Maß an Legitimation durch die Mitgliedschaft verleihen.
Es erscheint daher notwendig, zu dem Verfahren zurückzukehren, das nachweislich die größte Akzeptanz bei den Mitgliedern hatte – und damit auch die größtmögliche demokratische Legitimation der gefassten Beschlüsse: das schriftliche Verfahren.
Martin Gottschlich
BdF-Mitgliederversammlungen - Zeit für ein Umdenken
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Margott
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Re: BdF-Mitgliederversammlungen - Zeit für ein Umdenken
Noch einen ergänzenden Gedanken zur Frage Online-Versammlung oder schriftliches Verfahren:
Wenn an einer Online-Veranstaltung lediglich zehn oder fünfzehn Mitglieder teilnehmen, eröffnet das - rein theoretisch betrachtet - die Möglichkeit, Abstimmungsergebnisse vergleichsweise leicht zu beeinflussen. So könnte ein Vorstand beispielsweise gezielt Unterstützer mobilisieren, die dann entsprechend in seinem Sinne abstimmen. Bei Abstimmungsmehrheiten von nur sieben oder gar vier Stimmen lässt sich eine gewisse Anfälligkeit für Einflussnahmen zumindest nicht völlig ausschließen. Bei einer schriftlichen Mitgliederversammlung hingegen, an der ein Vielfaches an Mitgliedern teilnimmt, wäre eine solche Einflussnahme praktisch ausgeschlossen. Wie gesagt: eine rein theoretische Betrachtung.
In diesem Zusammenhang erinnere ich mich an die MV vom 12.08.2023 (Protokoll TOP 11, S.15) und den damaligen Versuch des Vorstands, im Rahmen einer Satzungsänderung die Möglichkeit schriftlicher Mitgliederversammlungen vollständig aus der Satzung zu streichen (Honi soit qui mal y pense). Zum Glück ist dieser Antrag damals gescheitert und wurde von der Mehrheit abgelehnt. Allerdings scheint die Bereitschaft des Vorstands, das schriftliche Verfahren tatsächlich zu nutzen, weiterhin sehr gering zu sein.
Martin Gottschlich
Wenn an einer Online-Veranstaltung lediglich zehn oder fünfzehn Mitglieder teilnehmen, eröffnet das - rein theoretisch betrachtet - die Möglichkeit, Abstimmungsergebnisse vergleichsweise leicht zu beeinflussen. So könnte ein Vorstand beispielsweise gezielt Unterstützer mobilisieren, die dann entsprechend in seinem Sinne abstimmen. Bei Abstimmungsmehrheiten von nur sieben oder gar vier Stimmen lässt sich eine gewisse Anfälligkeit für Einflussnahmen zumindest nicht völlig ausschließen. Bei einer schriftlichen Mitgliederversammlung hingegen, an der ein Vielfaches an Mitgliedern teilnimmt, wäre eine solche Einflussnahme praktisch ausgeschlossen. Wie gesagt: eine rein theoretische Betrachtung.
In diesem Zusammenhang erinnere ich mich an die MV vom 12.08.2023 (Protokoll TOP 11, S.15) und den damaligen Versuch des Vorstands, im Rahmen einer Satzungsänderung die Möglichkeit schriftlicher Mitgliederversammlungen vollständig aus der Satzung zu streichen (Honi soit qui mal y pense). Zum Glück ist dieser Antrag damals gescheitert und wurde von der Mehrheit abgelehnt. Allerdings scheint die Bereitschaft des Vorstands, das schriftliche Verfahren tatsächlich zu nutzen, weiterhin sehr gering zu sein.
Martin Gottschlich
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Re: BdF-Mitgliederversammlungen - Zeit für ein Umdenken
Aus dem Newsletter: “Der Termin für die ordentliche Mitgliederversammlung 2026 ist Donnerstag, der 25.06.2025.”
Aus dieser Ankündigung lässt sich nur ein Schluss ziehen: Auch diesmal soll wieder eine Online-Veranstaltung stattfinden. Damit hält der Vorstand augenscheinlich an dem Format fest, das sich in den vergangenen Jahren eindeutig als ungeeignet erwiesen hat. Die stetig sinkenden Teilnehmerzahlen an Online-Veranstaltungen werden ignoriert. Eine Diskussion darüber – Fehlanzeige.
Aus dieser Ankündigung lässt sich nur ein Schluss ziehen: Auch diesmal soll wieder eine Online-Veranstaltung stattfinden. Damit hält der Vorstand augenscheinlich an dem Format fest, das sich in den vergangenen Jahren eindeutig als ungeeignet erwiesen hat. Die stetig sinkenden Teilnehmerzahlen an Online-Veranstaltungen werden ignoriert. Eine Diskussion darüber – Fehlanzeige.
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