Mitgliederbegehren nach § 7 der Satzung des Deutschen Fernschachbundes e.V.

Alle Posts, die mit dem Thema Deutscher Fernschachbund e.V. (BdF) zu tun haben
Gerhard
Beiträge: 61
Registriert: Di 22. Okt 2019, 20:40

Re: Mitgliederbegehren nach § 7 der Satzung des Deutschen Fernschachbundes e.V.

Beitragvon Gerhard » So 25. Apr 2021, 23:50

Lieber Schachfreund Hinrichs,

bitte fühlen Sie sich durch mich keinesfalls angegriffen.

Gerd202 hat geschrieben:dass ist nicht gegen den neuen Vorstand gerichtet!! Sondern eher gegen die "Hau drauf" Kritik von anderer Seite.
Dort sehe ich das Zerstörungspotential.


Das sehe ich auch so.

Gerd202 hat geschrieben:Ich finde auch, der neue Vorstand muss seine Zeit bekommen.

Selbstverständlich, da gehe ich mit Ihnen d'accord.

Gerd202 hat geschrieben:Skeptisch bin ich allerdings bei der Besetzung "neuer Geschäftsführer"

Um das zu beurteilen, weiß ich zu wenig. Dazu sollten sich die einzelnen Vorstandskollegen äußern. Peter Bieker hat ja vorgemacht, wie das geht.
Beste Grüße
Amici sumus
Gerhard Gunther Ilzig

Uwe Staroske
Beiträge: 44
Registriert: So 20. Okt 2019, 18:16

Re: Mitgliederbegehren nach § 7 der Satzung des Deutschen Fernschachbundes e.V.

Beitragvon Uwe Staroske » Mo 26. Apr 2021, 12:56

Hallo zusammen

das Mitgliederbegehren wird von mir unterstützt.
Der neue Vorstand ist mit dem Vorsatz gestartet, vieles neu (in den Worten des neuen Vorstandes: "besser") zu gestalten. Es ist dem neuen Vorstand unbenommen, auch grundlegende Dinge neu zu regeln. Zugleich beschäftigt sich der neue Vorstand offenkundig vorrangig mit der Vergangenheit. Es wäre zu wünschen, dass hierbei der Blick für die täglichen Aufgaben nicht verloren geht. Welche Aspekte das betrifft, ist bereits in vielen vorherigen Beiträgen angesprochen worden.

Mit einem Schreiben vom 1. April unter anderem an den bisherigen Vorstand hat der neue Präsident die Übergabe von Informationen und Einarbeitung in wesentliche Sachverhalte gefordert und um eine zeitnahe Beantwortung gebeten. Diese betrafen im wesentlichen den Geschäftsbereich des Geschäftsführers. Die angeforderte Liste erwies sich als lang. Der bisherige Geschäftsführer hat diese Informationen im Laufe der Ostertage erneut zusammengestellt und nunmehr zum wiederholten Male erläutert. Welche Reaktion hat es darauf gegeben? Keine.
Zugleich darf man sich fragen, weshalb ich überhaupt dieses Schreiben erhalten habe: Der neue Vorstand scheint sich unschlüssig zu sein, ob ich nun als ehemaliges Vorstandsmitglied angesehen werde (das ist der Fall, wenn es um Forderungen an den bisherigen Vorstand geht) oder ein "einfaches Mitglied" (diese Wortwahl ist nicht von mir) (das ist offenkundig der Fall, wenn ich öffentlich auf Vorwürfe antworte). Anders formuliert: weshalb haben nicht alle anderen Mitglieder auch das Schreiben vom 1. April erhalten?

Eine letzte Bemerkung: auch die Reaktion des neuen Vorstandes auf die von mir veröffentlichte Gegendarstellung ist entlarvend und zeugt von mangelnder Souveränität. Der neue Vorstand versucht an vielen Stellen den Eindruck zu erwecken, der bisherige Vorstand habe nicht korrekt gearbeitet. Das ist -freundlich formuliert - unzutreffend. Eine Gegendarstellung bietet das Recht, unzutreffende Behauptungen an der gleichen Stelle korrigieren zu können wie die ursprüngliche Behauptung. Sieht die vom neuen Präsidenten angemahnte sachliche Diskussion so aus, dass nur eine Sicht zu präsentieren ist?
Den Eifer, der aufgewendet wurde, um die Gegendarstellung zu löschen, hätte ich mich bei der täglichen Arbeit gewünscht.
Wenn man sich für das Forum anmeldet (Antragsformular zur Teilnahme am Forum), sind die Namen und Anschriften von drei einfachen Mitgliedern genannt, nicht aber die der heute Verantwortlichen. Ist das mit den Regularien des Deutschen Fernschachbundes e. V. und mit dem Datenschutz vereinbar?

Viele Grüße
Uwe Staroske

Deutscher Fernschachbund e. V.
Präsident 2011 - 2016 sowie 2020

ThomasReichert
Beiträge: 161
Registriert: Fr 15. Mär 2019, 10:45

Re: Mitgliederbegehren nach § 7 der Satzung des Deutschen Fernschachbundes e.V.

Beitragvon ThomasReichert » Mo 26. Apr 2021, 21:13

Bekemann hat geschrieben:
Ich glaube nicht, dass es die Gültigkeit eines Mitgliederbegehrens im Sinne des § 37 BGB beeinträchtigen wird, wenn das Startdatum der Stimmensammlung als "Mitgliederbegehren vom ..." bezeichnet wird. Rechtsgültig wird es ohnehin erst dann, wenn es das erforderliche Quorum erreicht und dem Entscheidungsträger zugestellt wird. Und das Datum der Zustellung ist das maßgebliche Datum.


Das sehe ich auch so.

Bekemann hat geschrieben:
Im Übrigen erlaube ich mir mal den Hinweis, dass jemand, der ein Mitgliederbegehren startet, voll und ganz rechtmäßig handelt. Es kann nicht angehen, wenn derjenige dann ins Unrecht gestellt wird. Der § 37 BGB dient ohnehin dem Minderheitenschutz. Dies sollte - jetzt nicht an Ihre Adresse, Herr Reichert - respektiert werden. Und wenn ein erfolgreiches Mitgliederbegehren eine Abstimmung verlangt, ist das Ergebnis dieser dann einzuleitenden Abstimmung offen.


Auch das sehe ich genau so. Aber nicht alles was rechtlich zulässig ist, muss man auch machen.
Manchmal ist es einfach cleverer, nicht alle Möglichkeiten auszuschöpfen, vor allem dann, wenn man doch eigentlich das gleiche Ziel (Förderung des Vereins) im Auge hat.

Und man darf ja auch Eins nicht vergessen: Selbst wenn das Begehren erfolgreich ist (was ich nicht glaube), führt das ja nur dazu, dass eine Abstimmung über die beiden genannten Punkte erfolgt. Wie diese beiden Punkte dann von der Gesamtheit der Mitglieder gesehen werden, bleibt ohnehin abzuwarten.

Uwe Staroske hat geschrieben:
Eine letzte Bemerkung: auch die Reaktion des neuen Vorstandes auf die von mir veröffentlichte Gegendarstellung ist entlarvend und zeugt von mangelnder Souveränität. Der neue Vorstand versucht an vielen Stellen den Eindruck zu erwecken, der bisherige Vorstand habe nicht korrekt gearbeitet. Das ist -freundlich formuliert - unzutreffend. Eine Gegendarstellung bietet das Recht, unzutreffende Behauptungen an der gleichen Stelle korrigieren zu können wie die ursprüngliche Behauptung. Sieht die vom neuen Präsidenten angemahnte sachliche Diskussion so aus, dass nur eine Sicht zu präsentieren ist?


Das Problematische hieran scheint mir doch zu sein, dass Sie im Zeitpunkt Ihrer "Gegendarstellung" gar keine Berechtigung mehr hatten, in der Nachrichtenrubrik irgendetwas zu veröffentlichen. Mit Ihrem Ausscheiden aus dem Amt dürfte dieses Recht wohl erloschen sein. Zu diesem Zeitpunkt waren Sie "normales Mitglied" wie ich und hunderte Andere.

Uwe Staroske hat geschrieben:Wenn man sich für das Forum anmeldet (Antragsformular zur Teilnahme am Forum), sind die Namen und Anschriften von drei einfachen Mitgliedern genannt, nicht aber die der heute Verantwortlichen. Ist das mit den Regularien des Deutschen Fernschachbundes e. V. und mit dem Datenschutz vereinbar?


Ohne diesen Punkt vertieft geprüft zu haben, kann ich hier kein Problem erkennen. Wo sehen Sie die Regularien unseres Vereins oder den Datenschutz berührt/verletzt?

Asmodis
Beiträge: 609
Registriert: So 24. Jun 2018, 15:18

Re: Mitgliederbegehren nach § 7 der Satzung des Deutschen Fernschachbundes e.V.

Beitragvon Asmodis » Mo 26. Apr 2021, 21:26

ThomasReichert hat geschrieben:
Ohne diesen Punkt vertieft geprüft zu haben, kann ich hier kein Problem erkennen. Wo sehen Sie die Regularien unseres Vereins oder den Datenschutz berührt/verletzt?


Hallo SF Reichert.

Nun ich bin kein Datenschutzexperte. Das ist eher ihr Metier. Aber wenn auf dem Antragsformular völlig falsche Kontaktdaten stehen, dann ist zu erwarten, dass auch Informationen an völlig falsche Adressen gehen. Ich habe es oft genug erlebt, dass Mitglieder sich im Forum anmelden und dann aber nicht das Antragsformular ausfüllen. Ebenso wie ich es oft erlebt habe, dass ich zwar das Antragsformular bekomme, derjenige sich aber dann nie im Forum anmeldet. Wenn die entsprechende Person dann aber eine der falsch benamten Kontaktpersonen anschreibt, sehe ich das sehr wohl als datenschutzrechtlich relevant an. Korrigieren Sie mich bitte, wenn ich mit dieser Einschätzung falsch liegen sollte.
Liebe Grüße

Hartmut Hering

tschmidt
Beiträge: 73
Registriert: So 18. Apr 2021, 14:34

Re: Mitgliederbegehren nach § 7 der Satzung des Deutschen Fernschachbundes e.V.

Beitragvon tschmidt » Mo 26. Apr 2021, 21:45

In diesem Zusammenhang ist mir aufgefallen, dass die Begrüßungs- und Registrierungsmails für dieses Forum von der E-Mail-Adresse "bekemann@gmx.de" kommen. Dies erweckt den Anschein, dass FSF Uwe Bekemann noch Administrator hier ist. Ebenso nicht angepasst?

Mailauszug:

Hallo tschmidt,
dein Benutzerkonto auf „BdF-Forum“ wurde von einem Administrator aktiviert.
Du kannst dich nun anmelden.
...
Beste Grüße,
Torsten Schmidt

ThomasReichert
Beiträge: 161
Registriert: Fr 15. Mär 2019, 10:45

Re: Mitgliederbegehren nach § 7 der Satzung des Deutschen Fernschachbundes e.V.

Beitragvon ThomasReichert » Mo 26. Apr 2021, 22:11

Ich muss zugeben, dass die Kontaktdaten in der Datenschutzerklärung zum Antragsformular ins Forum falsch angegeben sind, das sollte in der Tat geändert werden (Ich hatte bei meinem letzten Post die Datenschutzerklärung am Beitrittsformular zum Verein vor Augen).
Also,
der Datenschutz mag hier berührt sein, bzgl. der Regularien des Vereins sehe ich das immer noch nicht. Welche Regularien sollten das sein?
Aber richtig, aus datenschutzrechtlichen Gründen sollte die Erklärung an die neuen Gegebenheiten angepasst werden.

Asmodis
Beiträge: 609
Registriert: So 24. Jun 2018, 15:18

Re: Mitgliederbegehren nach § 7 der Satzung des Deutschen Fernschachbundes e.V.

Beitragvon Asmodis » Mo 26. Apr 2021, 22:20

Hallo Torsten

Diese Adresse wurde irgendwann mal vordefiniert. Ich werde das die Tage mal ändern, damit keine Verwirrung aufkommt. Letztlich ist es aber irrelevant. Die Nachrichten werden nicht von dieser Adresse geschickt sondern über das interne Board-Mailsystem.
Liebe Grüße

Hartmut Hering

Asmodis
Beiträge: 609
Registriert: So 24. Jun 2018, 15:18

Re: Mitgliederbegehren nach § 7 der Satzung des Deutschen Fernschachbundes e.V.

Beitragvon Asmodis » Di 27. Apr 2021, 00:39

ThomasReichert hat geschrieben:der Datenschutz mag hier berührt sein, bzgl. der Regularien des Vereins sehe ich das immer noch nicht. Welche Regularien sollten das sein?
Aber richtig, aus datenschutzrechtlichen Gründen sollte die Erklärung an die neuen Gegebenheiten angepasst werden.


Da gehe ich mt Ihnen konform. Der Punkt mit den Regularien ist mir jetzt auch nicht ganz klar. Aber vielleicht kann SF Staroske noch näher erläutern was er da genau meint.
Liebe Grüße

Hartmut Hering

lheiermann
Beiträge: 86
Registriert: Mi 4. Dez 2019, 11:01
Wohnort: Berlin

Mitgliederbegehren nach § 7 der Satzung des Deutschen Fernschachbundes e.V.

Beitragvon lheiermann » Di 27. Apr 2021, 20:37

Liebe Schachfreunde,

ich möchte mich heute Abend einmalig zu Wort melden. Ich tue dies, nachdem ich gestern mit Herrn Bekemann telefoniert habe und auch mit Herrn Scheiba in einem telefonischen Dialog stehe. Sieht man vom durch die Mitgliederversammlung gewählten Vorstand und dem Ehrenrat ab, bin ich der einzige durch die Mitgliederversammlung gewählte Funktionsträger. Ich wurde zum 2. Mal als Revisor gewählt, der Abschluss 2020 wäre mein 5. Abschluss, den ich prüfen müßte, jetzt allein, weil der 2. Revisor eine Funktion im Vorstand übernommen hat.

Ich habe dem neuen Vorstand, wie auch den vorherigen Vorständen, meine Zusammenarbeit angeboten, vor allem auch deshalb, weil ich es letztlich bin, der sich durch die Buchhaltung durcharbeiten muss, um zur Mitgliederversammlung meinen Revisionsbericht vorzulegen. Mit großer Sorge betrachte ich die aktuelle Entwicklung im Verein.

Ich möchte Ihnen meine Sorgen mitteilen und entscheiden Sie danach, ob es Lösungen gibt, "diese Kuh vom Eis zu bekommen". Ich bin bereit mich einzubringen. Ich bin neutral. Ich habe keine offenen Rechnungen mit niemandem. Mir liegt dieser Verein am Herzen, dem ich seit 42 Jahren angehöre. Ich bin für jedes Mitglied zu erreichen. Meine Mailadresse und meine Telefonnummer stehen im Adressverzeichnis.

I. Wir haben einen gewählten Vorstand
Die letzte Mitgliederversammlung hat einen neuen Vorstand gewählt. Leider ist Herr Scheiba als Kandidat für den Vorstand nicht mit einer Mannschaft angetreten. Der bisherige Präsident und der bisherige Geschäftsführer haben nicht erneut kandidiert. Man mag zu Herrn Staroske und Herrn Bekemann stehen, wie man will. Wir erinnern uns an die Ausrichtung des ICCF Kongresses in Bremen durch Herrn Staroske. Auch hat er sich nach dem Rücktritt von Herr Busemann noch einmal für die restliche Amtszeit des Vorstandes zum Päsidenten wählen lassen. Der eigentliche "Malocher" im Vorstand war aber der Geschäftsführer Herr Bekemann. Auch wenn manche Mitglieder mit Herrn Bekemann Ihre Probleme hatten, die "dicken Bretter" hat er gebohrt. Wer sich über die Aufgaben des Geschäftsführers informieren möchte, der mag sich den Geschäftsverteilungsplan des Vorstandes einmal auf der BdF Homepage aufrufen.
Ich sage es ganz offen: Auch wenn ich es könnte, ich habe die Zeit nicht, die Uwe Bekemann wöchentlich für den Verein aufgewandt hat. Und hier liegt eines der ersten Probleme: Wer kann in die Fußstapfen von Uwe Bekemann treten, die dieser hinterlassen hat?

Im aktuellen Vorstand sind nur drei Mitglieder gewählt. Der Präsident, der Geschäftsführer und der Tunierdirektor. Nur diese drei Vorstandsmitglieder entscheiden laut Satzung. Fällt eines dieser drei Mitglieder aus, so können Entscheidungen nicht mehr getroffen werden. Vorstände gemäß § 26 BGB sind der Präsident und der Geschäftsführer. Sie tragen formell ab dem 01.01.2021 die Verantwortung für den Verein.

Wir, als einfache Mitglieder, die wir uns nicht zur Wahl gestellt haben, sollten uns einmal vorstellen, dass die Übergabe der Geschäfte nicht so einfach war. Möglicherweise lagen auch unterschiedliche Erwartungen vor, die auf beiden Seiten nicht erfüllt wurden oder auch nicht erfüllt werden konnten. Vielleicht ist man sich auch nicht mit dem Respekt begegnet, den wir alle voneinander erwarten können. Meiner Meinung ist es nicht zu spät, die Übergabe zwischen dem alten und dem neuen Vorstand abzuschließen.

Wir müssen als Mitglieder zur Kenntnis nehmen, dass wir den Vorstand haben, den wir gewählt haben. Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass sich diese Herren bereit erklärt haben, Aufgaben zu übernehmen und viele andere Mitglieder für diese Funktionen nicht zur Verfügung standen.

II. Man kann den König nicht einfach vom Hof jagen
Mir scheint, wir befinden uns gerade im Mittelalter. Mein Lieblingsepos ist Macbeth von William Shakespeare. Die einfach dahingesagte Prophezeihung der drei Hexen erfüllt sich, ohne das irgendjemand darüber refektiert. Nach und nach werden alle Protagonisten ermordet, bis die Bühne leer ist.
Wollen wir dies? - Der Aufruf zum Mitgliederbegehren ist legal, durch BGB und Satzung gedeckt, ist es auch legitim?
Wir gießen gerade Kübel mit Pech aus und klappen die Messer aus, die den Gegnern bevorzugt in den Rücken gestoßen werden. Geht es nur um die individuelle Ehre oder Befindlichkeit oder geht es um den Verein? Es reicht nicht aus, den König vom Hof zu jagen. Wer soll den Verein regieren, wenn vorher keiner bereit war? Auch der Päsident kann sich nicht einfach der übrigen Vorstandsmitglieder entledigen. Die Hürden der Satzung lassen sich nicht einfach überwinden. Was macht der Hofstaat der Mitglieder? Das Mitgliederbegehren wird durch das Internet beschleunigt. Es findet sich außerhalb des Forums schon bei der Schachschule Pirs als "Breaking News".
Dafür trägt nicht Herr Scheiba die Verantwortung und ich möchte nur einmal als Idee in den Raum stellen, dass dies auch "Üble Nachrede" sein könnte, das Datenschutzgesetzt verletzen sein könnte und der Funktionsträger öffentlich ans Kreuz geschlagen wird, der laut Satzung den Verein repräsentiert, vor allem international. Den noch größten Fernschachverband!! Das Internet ist schnell und vergißt nie: Die ersten Deligierten haben schon angefragt, was den gerade im BdF los sei. Wollen wir zum Tollhaus mutieren?

Die Sorgen, die geäußert werden, sind vielleicht berechtigt. Die Mittel sind es meiner Meinung nach nicht. Der Schaden, der hier in der öffentlichen Wahrnehmung angerichtet wird, ist formal größer, als der befürchtete Schaden durch den amtierenden Vorstand. Der Vorstand ist jederzeit in der Lage eine schriftliche Mitgliederversammlung einzuberufen. Die kooptierten Vorstandsmitglieder können auch unterjährig durch eine außerordentliche Mitgliederversammlung bestätigt werden.

III: Quo vadis BdF? (Wohin gehst Du, Deutscher Fernschachbund?)
Was ich seit Jahren nicht verstehe, ist die Bereitschaft zum "Tabula rasa" anstelle der Besonnenheit. Es werden im Forum Beschuldigungen ausgesprochen, Verletzungen erteilt, Brücken abgebrochen und Ultimaten gestellt. Wo bleibt die Besonnenheit? Sind Stefan Busemann und ich die Einzigen, die versuchen Brücken zu bauen? Immer wieder werden Gräben ausgehoben und man bringt sich in Stellung. Gestern und vorgestern gegen Herrn Bekemann, heute gegen Herrn Scheiba. Sind wir Fernschachspieler so? - Ich glaube es nicht. Ich will nicht ignorieren, dass in den Veröffentlichungen des Vorstands und der Gegenspieler Verletzungen enthalten sind: Ich stelle die Fragen:
- Was muss passieren, damit das Kriegsbeil begraben wird?
- Was muss passieren, damit der aktuelle Vorstand arbeitsfähig wird?
- Können wir einzelne Funktionsträger punktuell unterstützen?
- Wollen wir uns konstruktiv mit dem Verein beschäftigen oder den Verein beschleunigt in den "Orkus" schicken und im Jubiläumsjahr begraben?
- Sind wir bereit über unseren Schatten zu springen und einander auch Fehltritte zu vergeben?

Ich erkläre für mich, dass ich den Verein weiter im Rahmen meiner Möglichkeiten unterstützen will. Ich bin bereit, in diesem Konflikt zu vermitteln.

Bitte überlegen Sie alle für sich, wie Sie sich positionieren wollen. Wenn der Verein tot ist, brauchen wir keinen Vorstand mehr. Und ganz ehrlich: Auf einen Zwangsvorstand, den uns das Amtsgericht Hamburg vorordnen würde, wollen wir doch alle verzichten.

Viele Grüße
Ludger Heiermann
Berlin
Revisor und Mitglied im Ehrenrat des BdF
mobil: 0179 - 5162080
Telefon: 030 - 4625714
lheiermann@yahoo.de

Rentier
Beiträge: 31
Registriert: Fr 24. Aug 2018, 14:09

Re: Mitgliederbegehren nach § 7 der Satzung des Deutschen Fernschachbundes e.V.

Beitragvon Rentier » Di 27. Apr 2021, 22:57

Danke für diesen sachlichen Beitrag! Das tut gut.
Rudolf Rüther
Rudolf Rüther

Asmodis
Beiträge: 609
Registriert: So 24. Jun 2018, 15:18

Re: Mitgliederbegehren nach § 7 der Satzung des Deutschen Fernschachbundes e.V.

Beitragvon Asmodis » Mi 28. Apr 2021, 15:52

Sehr geehrter SF Busemann

Ich habe ihren vorigen Post gelöscht. Zur Erklärung der Gründe.

Es steht in diesem Thread jedem angemeldeten Mitglied frei, sich für oder gegen dieses Mitgliederbegehren auszusprechen oder eventuelle Lösungsvorschläge zu machen. Genau das ist der Sinn einer Diskussion.

Sowohl die eine wie auch die andere Seite hat berechtigte Sorgen, wenngleich der Weg, der aus der Krise führen kann eben von jeder Seite anders gesehen wird. Eine Auflistung von Namen, die sich für oder gegen das Begehren aussprechen, ist weder sinnvoll noch hilft es in der Sache weiter. Auch die Personen, die das Begehren gestartet haben oder befürworten, veröffentlichen keine Namenslisten sondern bringen sich selbst in die Diskussion ein. Dies darf man auch von den Gegnern des Begehrens erwarten und andere haben dies in diesem Thread ja auch getan. Wenn aber jemand nur eine Namensliste postet, kann niemand von uns überprüfen, ob die nur in den Raum geworfen wurde, oder ob die entsprechenden User sich wirklich in irgendeiner Form geäußert haben. Schon gleich gar nicht kann man ersehen ob diesen Mitgliedern die einzelnen Argumente, die in verschiedenen Threads bereits in den Raum geworfen wurden, überhaupt in vollem Umfang bekannt sind oder ob sie nur Teilwissen besitzen. Sowohl von den Befürwortern als auch von den Gegnern, darf man erwarten, dass sie in der Lage sind, sich im Rahmen der Diskussion zu informieren und dann selbst ihre Meinung zu posten, wenn sie dafür eine Notwendigkeit sehen.

Wenn es den Herren wirklich wichtig ist, ihren Standpunkt darzulegen, dann steht es Ihnen jederzeit frei, sich hier im Forum anzumelden und sich an der Diskussion zu beteiligen. So schwer ist das Forum nun auch nicht zu finden. Ein bloßes "Wir empfehlen dieses oder jenes" durch einen Dritten posten zu lassen zeigt nicht unbedingt die "große Sorge" die hier angeblich empfunden wird.

Und ja, es ist legitim zu sagen: "Ich empfehle diesen oder jenen Weg zu gehen" oder "Ich rate von diesem oder jenem Weg ab". Beides hat seine Berechtigung, beides darf hier stehen. Aber dann sollten die "besorgten Mitglieder" auch selbst das Wort ergreifen, sich an der Diskussion beteiligen, vielleicht auch eventuelle Lösungsansätze einbringen wie es andere vor Ihnen auch bereits getan haben. Ansonsten zeugt es nicht gerade von großem Interesse an der Problematik.

Sollten die entsprechenden Mitglieder sich hier anmelden und in die Diskussion einbringen wollen, dann sind sie hier im Forum jederzeit herzlich willkommen.
Liebe Grüße

Hartmut Hering

Arno Nickel
Beiträge: 17
Registriert: Mi 28. Apr 2021, 19:00

Re: Mitgliederbegehren nach § 7 der Satzung des Deutschen Fernschachbundes e.V.

Beitragvon Arno Nickel » Do 29. Apr 2021, 12:27

Nachdem es Rudolf Rüther gestattet war, hier seine Genugtuung zum sachlichen Beitrag von Ludger Heiermann mit einem einzigen kurzen Satz zum Ausdruck zu bringen, habe ich die vage Hoffnung, dass auch mir dies gestattet sein mag, ohne der Zensur anheimzufallen.

Möge es doch noch mehr besonnene Shakespeare-Kenner im BdF geben!

Apropos „Zensur“. Als solche habe ich die Löschung des letzten, ebenfalls kurzen, Statements von Stephan Busemann empfunden - ein Eindruck, der sich durch die angeführten Gründe seitens der Administration eher verstärkt als verflüchtigt hat. Das passt ja auch zum Mittelalter.

Es fällt mir schwer, nachzuvollziehen, auf welcher statuarischen Grundlage das Posting gelöscht wurde. Dass die gemeinsame Stellungnahme von vier Personen, die sich hier nicht einzeln zu Wort melden, für nicht „sinnvoll“ gehalten wird, weil dies nach Ansicht der Administration „in der Sache nicht weiterhelfe“, ist ein Standpunkt, den man vertreten kann, Aber deshalb einen Beitrag mit Betätigung der Löschtaste in den Papierkorb zu bannen, scheint mir doch ein wenig zu viel des Guten.

Als weiteren Grund für das Einschreiten der „Zensur“ (darf man das noch sagen?) stellt die Administration den Verdacht in den Raum, ob Dr. Busemann, früherer BdF-Präsident und langjähriges verdientes BdF-Mitglied, die Zustimmung zu seinem Posting von vier ebenfalls nicht ganz verdienstlosen Leistungsträgern des BDF tatsächlich nach einem stattgefundenen Meinungstaustausch erhalten hat. Da könne ja jeder kommen und einfach Namenslisten vorlegen ...

Nur um derartige Zweifel, die möglicherweise auch andere Leser aufgrund der Stellungnahme der Administration teilen, zu zerstreuen, möchte ich hier ausdrücklich und persönlich versichern, dass meine Ablehnung eines Mitgliederbegehrens auf einem real stattgefundenen Meinungsaustausch mit Stephan Busemann und den anderen drei Unterzeichnern beruht. Ich verzichte hier auf deren namentliche Erwähnung, damit es nicht wieder nach "Busemanns Liste“ aussieht.

Und noch ein Wort zum Phänomen „Liste“, das anscheinend bei Überschreiten von mehr als zwei Namensnennungen (oder doch schon bei zwei?) auftritt. Meinetwegen können die Befürworter eines Mitgliederbegehrens hier so viele Namen für sich anführen, wie sie wollen. Mich persönlich interessiert nicht so sehr, wie viele etwas sagen, sondern wer etwas sagt und sich positioniert.

Es würde mich freuen, wenn die vom Vorstand zu bewältigenden Sachaufgaben hier einvernehmlich und konstruktiv statt als Personaldebatte diskutiert werden könnten und wenn die Arbeitsfähigkeit des Vorstandes personell gestärkt werden würde. Noch ist es – vielleicht – nicht zu spät, das große Besteck wieder einzupacken.

Mit freundlichen Fernschachgrüßen
Arno Nickel

Asmodis
Beiträge: 609
Registriert: So 24. Jun 2018, 15:18

Re: Mitgliederbegehren nach § 7 der Satzung des Deutschen Fernschachbundes e.V.

Beitragvon Asmodis » Do 29. Apr 2021, 14:18

Arno Nickel hat geschrieben:Mich persönlich interessiert nicht so sehr, wie viele etwas sagen, sondern wer etwas sagt und sich positioniert.


Ohne auf den Rest des Postings eingehen zu wollen. Das Demokratieverständnis in diesem Satz finde ich etwas seltsam. Denn dieses "wer" ist relativ unwichtig.

Ist es aussagekräftiger wenn ein Mitglied der Nationalmannschaft seine Meinung äußert als wenn das z.B. ein ehemaliger Geschäftsführer oder ein ehemaliger Präsident tut die jahrelang im Vorstand gearbeitet haben? Nein! In beiden Fällen ist es die Meinung verdienter Mitglieder. Die einen vielleicht mehr "verdient" am Schachbrett, die anderen mehr "verdient" in der Verwaltungsarbeit. SF Busemann war in beiden Bereichen aktiv und hat seine Meinung ja auch gesagt. Und da wurde auch nichts zensiert. Aber das ist der Unterschied. Es war eine Meinungsäußerung gestützt durch Argument. Und genau so sollte es sein. Aber was sollen solche Listen bringen? Zeigen wer den namensträchtigeren Klüngel hat? Dein "Wer etwas sagt" lässt es zumindest vermuten

Das wie viele: Nun, das stellt sich am Ende dann heraus, wie viele sich in ein Mitgliederbegehren eintragen oder auch nicht. Aber das ist nun mal Demokratie nach Satzung. Auch wenn es einigen vielleicht nicht gefällt. Zudem ist ein Mitgliederbegehren dieser Art ja noch kein Endergebnis. Es übt aber einen gewissen Druck aus, zeigt eine eventuelle Unzufriedenheit und fordert: "Tut was". Und ja. Die Gegner des Begehrens machen sich Sorgen um den Verein, die Befürworter tun es ebenfalls. Beide haben also letztlich dasselbe Problem. Würde das Mitgliederbegehren durchkommen heisst das erst mal dass es eine Abstimmung aller Mitglieder (nicht nur der Unterzeichner) über die Sachfrage gibt, also eine außerordentliche Mitgliederversammlung mit den eingebrachten Tagespunkten. Erst da wird dann wirklich eine Entscheidung getroffen. Und bis dahin fließt noch sehr viel Wasser durch die Flüsse, bis dahin kann sich die Lage auch so ändern dass so ein Mitgliederbegehren überflüssig ist bzw. die Mitgliederversammlung dann anderer Meinung ist als die Initiatoren des Begehrens (was ja auch ein möglicher Ausgang ist).

Letztlich soll ein Forum und ein Diskussionsthread dazu dienen Meinungen und vor allem Argumente auszutauschen. Diese Argumente dienen dann bei den Einzelnen Mitgliedern - ganz egal ob sie mitschreiben oder nur still mitlesen - der eigenen Meinungsfindung. Und genau das ist der Punkt der für eine Entscheidungsfindung wichtig ist. Argumente zu lesen, zu vergleichen, die Stichhaltigkeit und Logik zu hinterfragen. Es ist nicht wichtig "wer" etwas sagt oder "wie viele" oder wer sich "verdient" gemacht hat. Es ist auch nicht wichtig welche Partei am lautesten schreit. Es geht um die Stichhaltigkeit und Überzeugungskraft der Argumente und eine möglichst sachlich geführte Diskussion. Und diese Stichhaltigkeit und Überzeugungskraft wird durch eine Liste weder wiedergespiegelt noch hilft es irgendwem. Das ist das Problem solcher Listen. Sie stützen weder die eigene Argumentation (vor allem wenn gar keine Argumentation drin steht) noch widerlegen sie die Gegenseite. Und damit sind sie wertlos. Ganz egal ob da nun GM XY oder Lieschen Müller draufstehen mag.

Um zu sagen "Ich bin dafür oder dagegen" gibt es das Mitgliederbegehren und falls dieses durchgehen sollte die Mitgliederversammlung. Da ist der Ort für Abstimmungen. Dazu braucht es keine von wem auch immer geposteten Listen (auch bei den Befürwortern hätte ich eine solche gelöscht). Um zu überzeugen braucht es jedoch keine Namen sondern Argumente und die waren in SF Busemanns Post nicht enthalten.

By the way: Gerade in dieser Hinsicht hat mich vor allem der auch von Dir genannte Beitrag von SF Heiermann beeindruckt. Er mag nicht unbedingt meiner Meinung entsprechen, aber er hat mich beeindruckt. In Teilen stimme ich ihm zu, in anderen nicht. Aber er war betont sachlich, neutral und sicher auch für den einen oder anderen hilfreich um sich eine eigene Meinung bilden zu können. Und genau so stelle ich mir eine Diskussion zu dem Thema vor. Eine Hinterzimmerdiskussion und das anschließende Posten einer Namensliste ohne auch nur ein einziges sachliches Argument zum Thema erfüllt diesen Anspruch jedoch noch nicht mal ansatzweise.

Es muss ja nicht jeder gleich einen Aufsatz schreiben oder gar Shakespeare zitieren wie SF Heiermann, aber ein wenig mehr in Richtung Diskussion und Argumentation darf es schon sein.
Liebe Grüße

Hartmut Hering

Arno Nickel
Beiträge: 17
Registriert: Mi 28. Apr 2021, 19:00

Re: Mitgliederbegehren nach § 7 der Satzung des Deutschen Fernschachbundes e.V.

Beitragvon Arno Nickel » Do 29. Apr 2021, 15:26

Vielen Dank für Ihre Stellungnahme, zu der ich Folgendes bemerken möchte:

1. Sie unterstellen mir mangelndes Demokratieverständnis, weil ich gesagt habe, dass es mich mehr interessiert, wer was sagt als wie viele etwas sagen. Hier unterliegen Sie – erneut – einem Kurzschluss, denn meine Aussage bedeutet nicht, dass ich mein Urteil (pro oder contra) davon abhängig mache. Ich habe einzig und allein gesagt, was mich interessiert. Mein eigenes Urteil bilde ich mir aufgrund einer Vielzahl von Faktoren, zu denen auch Meinungstrends zählen, und ich billige anderen Erwachsenen dieselbe Souveränität zu.
(Eine interessante Parallele, wenngleich es da nicht um „Demokratieverständnis“ ging, zeigte die kürzliche Entscheidung für den CDU-Kanzlerkandidaten, denn der CDU-Vorstand, namentlich auch vertreten durch Schwergewichte wie Schäuble und Bouvier, setzte entgegen den vermeintlichen extremen Meinungstrends seinen Kandidaten durch. Hier wurde von manchen allgemein bedauert, dass Kanzlerin Merkel sich die ganze Zeit in Stillschweigen hüllte. Ohne das in irgendeiner Weise bewerten zu wollen, zeigt es doch, dass es in der Realität durchaus sehr viel Gewicht hat, wer etwas sagt oder nicht sagt.)

2. Sie erwecken den Eindruck, als ob das Zustandekommen eines Mitgliederbegehrens eine offene Situation schüfe, weil da ja noch nichts entschieden wäre. Das sehe ich nicht so. Ich meine, dass das Zustandekommen eines Mitgliederbegehrens in dieser konkreten Situation negative Auswirkungen auf den BdF und sein Ansehen hat, und ich befürchte darüber hinaus, dass die Befürworter einer Abwahl des Präsidenten allein deshalb erfolgreich sein könnten, weil sie ihre Unterstützer stärker mobilisieren.

3. „Hinterzimmer“. Ich erlaube mir zu empfehlen, dass Sie als Administrator etwas vorsichtiger mit solchen polemischen Fehlleistungen sein sollten, zumal wenn Sie sich hier ohne jede Scheu ständig mit erzieherischen Verlaubarungen zu Wort melden.

4. Die Gründe, warum sich hier im Forum so wenige Mitglieder mit ausführlichen und differenzierten Stellungnahmen zu Wort melden, sind m.E. mehrere:
a) das Forum ist nicht bekannt und populär genug;
b) die Debatte ist zu verworren, als dass sie sich zu Einzelheiten äußern möchten;
c) der ganze Vorgang des Mitgliederbegehrens stößt sie ab. Sie fragen sich, in was für einem Verband sie Mitglied sind.

Mit freundlichen Fernschachgrüßen
Arno Nickel

ThomasReichert
Beiträge: 161
Registriert: Fr 15. Mär 2019, 10:45

Re: Mitgliederbegehren nach § 7 der Satzung des Deutschen Fernschachbundes e.V.

Beitragvon ThomasReichert » Do 29. Apr 2021, 15:47

Ich habe den Eindruck, SF Nickel ist Gedankenleser. Mir lag ein nicht ganz gleichlautendes, aber inhaltlich doch sehr ähnliches Posting auf der Zunge (Tastatur).
Bravo!
Mir spart das viel Schreibarbeit.

Aber ausdrücklich hinweisen möchte ich doch auf den letzten Satz im ersten Beitrag von SF Nickel. Im Sinne einer für alle Beteiligten gesichtswahrenden Lösung könnte das "große Besteck" ruhig wieder eingepackt werden.
Amici sumus!


Zurück zu „Fernschach im BdF“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 4 Gäste