ThomasReichert hat geschrieben:Aber vielleicht noch zur Klarstellung:
Unabhängig von der Frage der automatischen Erinnerung ist es so, dass § 29 der TO für Serverturniere nicht gilt.
Steht in § 53 TO.
Das stimmt schon, aber der Text sagt: "Die Regelungen des § 29 dieser Turnierordnung gelten nicht für auf dem Fernschachserver gespielte Partien; das Mahnverfahren erfolgt automatisch durch den Server. Nur die Reklamation einer Zeitüberschreitung erfolgt durch den Spieler. Zusätzliche Bedenkzeiten werden nicht angerechnet."
Das bedeutet: Die Erinnerungen (z.B. nach 14 Tagen) werden durch den Server verwaltet. Sieht man sich die Regel aus §29 an, dann ist hier allerdings eine Reklamation erforderlich. Der Kommentar zur Spielordnung bei § 29 sagt auch aus:
A. 5 Wenn eine Partie, in der 40 Tage lang kein Zug erfolgt ist, für einen Spieler als verloren gewertet werden soll, steht diesem in der Regel ein vorheriges Anhörungsrecht zu.
Wie Du schon bemerkt hast, gilt §29 in seiner Gesamtheit nicht bei Serverturnieren, weil der Server eben einige Dinge automatisch regelt (z.B. die Erinnerung). Wenn nun so eine Meldung kommt "Die erlaubte Zeit ist bald vorbei", dann heisst das nichts anderes, als dass Du nun die Möglichkeit hast Dein Reklamationsrecht auszuüben. Die Partie wird aber eben nicht automatisch gewertet sondern es gilt hier der Kommentar zu § 53 der Spielordnung. Der sagt aus:
A. 1 Aus dem Wortlaut des § 29, letzter Satz, geht nicht hervor, dass bei 40 Tagen Schweigen automatisch ein Partieverlust erfolgt. Es handelt sich um eine Ermessensentscheidung des TL, die nach Sinn und Zweck des § 29 getroffen werden kann, wenn der Spieler die Partie offensichtlich nicht mehr fortsetzen will (u. a. bei stillschweigendem Rücktritt) [SpA-2/08] .
Das ist aufgrund der Tatsache, dass nach A. 5 zu §29 dem Spieler ein Anhörungsrecht zusteht natürlich auch logisch. Denn auch hier wird der TL im Sinne des § 29 erstmal den Trödler anhören. Aber diese 40-Tage-Grenze ist eben nun mal der Zeitpunkt, der eine Reklamation rechtfertigt und damit als "erlaubte Zeit" betitelt wird. Ob diese Formulierung jetzt so glücklich ist, darüber lässt sich natürlich vortrefflich streiten, aber irgendeinen Namen muss man dem Kind ja geben.
Oh Mann... ich hasse diese juristischen Spitzfindigkeiten... da wird man echt wirr in der Birne...