MV: Wahlen (und Rücktritte)
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MV: Wahlen (und Rücktritte)
In der noch nicht ganz einjährigen Zeit von Manfred Scheiba als Präsident des Deutschen Fernschachbundes hat die Anzahl der Rücktritte bereits jetzt einen traurigen Höchstwert erreicht. Würde Schachfreund Ludger Heiermann zum PR-Manager gewählt, würde er als Revisor ausscheiden, denn Revisoren dürfen nach der Satzung nicht dem Vorstand angehören. Der nächste Posten würde vorzeitig vakant. Außerdem haben die Schachfreunde Busemann und Heiermann Ihre Wahl davon abhängig gemacht, dass der jeweils andere Kandidat auch gewählt wird. Wenn nicht, ist es dann ja wohl der Rücktritt noch vor der Annahme der Wahl. Schachfreund Heiermann geht sogar noch einen Schritt weiter. Er kandidiert nur unter diesem Vorbehalt. Ist so eine Kandidatur überhaupt wirksam? Ich will nicht von „Erpressung“ sprechen, ein starker Druck auf die wahlberechtigten Vereinsmitglieder ist es allemal und für mich hat es zumindest ein „Geschmäckle“.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Wilshusen
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Horst Wilshusen
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Re: MV: Wahlen (und Rücktritte)
Lieber SF Wilhusen,
jeder Bewerber hat meiner Auffassung nach die Möglichkeit selber zu entscheiden was er möchte. Wenn Ihnen das nicht gefällt, brauchen Sie ja diese Personen nicht wählen.
Was mir bei dem Zugang der Wahlunterlagen aufgefallen ist, ist vor allen Dingen die kurze Frist bei den Anträgen. Egal wer nun in den Vorstand gewählt wird und ob ich einzelnen Anträgen zustimme oder nicht: Wie soll das alles bis zum 31.03.22 umgesetzt werden? Ich kann Anträge mit solch kurzen Fristen nur ablehnen. Es ist doch schon jetzt abzusehen, dass die Menge der Anträgeb bis Ende März 2022 durch den neuen Vorstand nicht abgearbeitet werden kann.
Zudem waren mir im Gegensatz zum dem § 7 "Die genaue Tagesordnung wird mindestens vier Wochen vor der Versammlung in den Publikationsmedien bekannt gegeben.", die Anträge nicht bekannt. Also wurde gegen das kleine Wort "genaue" vorstoßen. Das ist leider wiedereinmal von dem ausscheidenden Geschäftsführer subpotimal gelößt worden. Insofern sehe ich in seiner Selbtregulierung durch seinen Rücktritt eine positive Entwicklung.
Mit Schachgruß
Michael Wadle
jeder Bewerber hat meiner Auffassung nach die Möglichkeit selber zu entscheiden was er möchte. Wenn Ihnen das nicht gefällt, brauchen Sie ja diese Personen nicht wählen.
Was mir bei dem Zugang der Wahlunterlagen aufgefallen ist, ist vor allen Dingen die kurze Frist bei den Anträgen. Egal wer nun in den Vorstand gewählt wird und ob ich einzelnen Anträgen zustimme oder nicht: Wie soll das alles bis zum 31.03.22 umgesetzt werden? Ich kann Anträge mit solch kurzen Fristen nur ablehnen. Es ist doch schon jetzt abzusehen, dass die Menge der Anträgeb bis Ende März 2022 durch den neuen Vorstand nicht abgearbeitet werden kann.
Zudem waren mir im Gegensatz zum dem § 7 "Die genaue Tagesordnung wird mindestens vier Wochen vor der Versammlung in den Publikationsmedien bekannt gegeben.", die Anträge nicht bekannt. Also wurde gegen das kleine Wort "genaue" vorstoßen. Das ist leider wiedereinmal von dem ausscheidenden Geschäftsführer subpotimal gelößt worden. Insofern sehe ich in seiner Selbtregulierung durch seinen Rücktritt eine positive Entwicklung.
Mit Schachgruß
Michael Wadle
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Re: MV: Wahlen (und Rücktritte)
Liebe Schachfreunde,
in anderen Games gibt es jetzt Weihnachtsfrieden. In diesem Sinne, gönnt uns Allen diese Zeit.
in anderen Games gibt es jetzt Weihnachtsfrieden. In diesem Sinne, gönnt uns Allen diese Zeit.
Grüße vom Harz, Andreas Hartwich
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Re: MV: Wahlen (und Rücktritte)
Lieber Herr Wilshusen, liebe Schachfreunde,
was mit meinem Vergleich zu den Dramen Shakespeares hier im Forum ausdrücken wollte, sind Mails, wie ich Sie hier von Herrn Wilshusen erreiche. Hier tauchen Worte wie "Erpressung" und "Geschmäckle" auf und es werden Dinge unrichtig in den Raum gestellt. Daher möchte ich Sie von Anfang an richtig stellen.
Die Mitgliederversammlung hat mich zum Revisor für die Abschlüsse 2019 und 2020 gewählt. Ich scheide satzungsgemäß am 31.12.2021 aus diesem Amt aus. Meine Bewerbung steht also nicht in einem satzungsgemäßen Widerspruch.
Ich bin ferner Mitglied des Ehrenrates. Dieses Amt steht allerdings im Widerspruch zu einem Vorstandsamt. Ich habe alle Mitglieder des Ehrenrates über meine Kandidatur informiert. Sollte ich gewählt werden, lege ich das Amt als Ehrenratmitglied selbstverständlich nieder. Der Mitgliederversammlung liegen Kandidaturen zum Ehrenrat vor. Der Ehrenrat wird auch ohne mich beschluss- und funktionsfähig bleiben.
Ich habe mich zu keiner Zeit abwertend über ein amtierendes oder ehemaliges Vorstandsmitglied geäußert. Ich habe allerdings, auch in der Eigenschaft als Revisor, die Möglichkeit gehabt, hinter die Kulissen zu gucken. Die schriftliche Mitgliederversammlung hat einen entscheidenden Nachteil. Es wird der Vorstand nicht sukzessive, wie in einer Präsenzveranstaltung gewählt, sondern simultan. Dadurch sind im letzten Jahr Mitglieder in Vorstandsämter berufen worden, die in dieser Konstellation zu keinem Zeitpunkt ein Team waren. Das Ergebnis haben wir alle in diesem Jahr gesehen. Rücktritte, Nachwahlen, Rücktritte und ein Mißtrauensvotum. Ich hatte dem Vorstand Anfang 2021 teambildende Maßnahmen vorgeschlagen. Zu einer Umsetzung kam aus aus vielen Gründen nicht.
So kann es aber nicht funktionieren. Der Verein braucht einen Vorstand, der in der augenblicklichen Krise zusammenhält. Die Bedingung, dass Stephan Busemann und ich uns eine Vorstandsarbeit nur gemeinsam vorstellen können, ist aus diesem Gedanken entstanden. Wir haben unseren Hut in den Ring geworfen, als klar war, dass nur Herr Scheiba und Herr Schlosser nicht zurücktreten. Mit beiden Vorstandsmitgliedern können wir uns eine Zusammenarbeit vorstellen. Wir brauchen aber eine stabile Mehrheit und ein handlungsfähiges Team. Wir machen ein Angebot, was auf einem gemeinsamen Vertrauen basiert.
Es hat sich im Vorgriff auf die Mitgliederversammlung herausgestellt, dass diese Bedingung bezüglich der Annahme der Wahl juristisch mindestens fragwürdig und zu weitreichend ist. Ich kann Ihnen, liebe Mitglieder, dies nicht näher darlegen, weil ich eben kein Jurist bin. Herr Busemann und ich haben daher am späten Nachmittag des 15. Dezember Herrn Hering und Herrn Scheiba unsere Bewerbungsschreiben erneut ohne diese Bedingung zugeleitet, mit der Bitte, diese geänderten Schreiben den Wahlunterlagen beizufügen. Der Geschäftsführer Hartmut Hering teilte mir am 22.12.21 um 22:43 Uhr mit, dass er die Druckunterlagen am 15.12.21 um 03:30 Uhr an die Druckerei gegeben habe und meine/ unsere Änderungen nicht mehr berücksichtigt werden konnten.
Ich werde mich dazu nicht weiter äußern. Ich spiele keine Spiele und meine Bewerbung um ein Vorstandsamt war und ist ehrlich gemeint, weil ich mich dem Verein in der aktuellen Situation verpflichtet fühle. Ich kann keinem Mitglied sagen, welche juristischen Nachspiele diese Mitgliederversammlung noch haben wird. Ich fühle mich aber dem Verein und der Satzung des Vereins verpflichtet. Die Mitglieder haben mich zweimal zum Revisor und in den Ehrenrat gewählt. Ich stehe den Mitgliedern während der Mitgliederversammlung als Revisor für Auskünfte zur Verfügung, wie auch mein Kollege Armin Cremerius.
Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien Frohe und friedvolle Weihnachten.
Viele Grüße
Ludger Heiermann
Berlin
was mit meinem Vergleich zu den Dramen Shakespeares hier im Forum ausdrücken wollte, sind Mails, wie ich Sie hier von Herrn Wilshusen erreiche. Hier tauchen Worte wie "Erpressung" und "Geschmäckle" auf und es werden Dinge unrichtig in den Raum gestellt. Daher möchte ich Sie von Anfang an richtig stellen.
Die Mitgliederversammlung hat mich zum Revisor für die Abschlüsse 2019 und 2020 gewählt. Ich scheide satzungsgemäß am 31.12.2021 aus diesem Amt aus. Meine Bewerbung steht also nicht in einem satzungsgemäßen Widerspruch.
Ich bin ferner Mitglied des Ehrenrates. Dieses Amt steht allerdings im Widerspruch zu einem Vorstandsamt. Ich habe alle Mitglieder des Ehrenrates über meine Kandidatur informiert. Sollte ich gewählt werden, lege ich das Amt als Ehrenratmitglied selbstverständlich nieder. Der Mitgliederversammlung liegen Kandidaturen zum Ehrenrat vor. Der Ehrenrat wird auch ohne mich beschluss- und funktionsfähig bleiben.
Ich habe mich zu keiner Zeit abwertend über ein amtierendes oder ehemaliges Vorstandsmitglied geäußert. Ich habe allerdings, auch in der Eigenschaft als Revisor, die Möglichkeit gehabt, hinter die Kulissen zu gucken. Die schriftliche Mitgliederversammlung hat einen entscheidenden Nachteil. Es wird der Vorstand nicht sukzessive, wie in einer Präsenzveranstaltung gewählt, sondern simultan. Dadurch sind im letzten Jahr Mitglieder in Vorstandsämter berufen worden, die in dieser Konstellation zu keinem Zeitpunkt ein Team waren. Das Ergebnis haben wir alle in diesem Jahr gesehen. Rücktritte, Nachwahlen, Rücktritte und ein Mißtrauensvotum. Ich hatte dem Vorstand Anfang 2021 teambildende Maßnahmen vorgeschlagen. Zu einer Umsetzung kam aus aus vielen Gründen nicht.
So kann es aber nicht funktionieren. Der Verein braucht einen Vorstand, der in der augenblicklichen Krise zusammenhält. Die Bedingung, dass Stephan Busemann und ich uns eine Vorstandsarbeit nur gemeinsam vorstellen können, ist aus diesem Gedanken entstanden. Wir haben unseren Hut in den Ring geworfen, als klar war, dass nur Herr Scheiba und Herr Schlosser nicht zurücktreten. Mit beiden Vorstandsmitgliedern können wir uns eine Zusammenarbeit vorstellen. Wir brauchen aber eine stabile Mehrheit und ein handlungsfähiges Team. Wir machen ein Angebot, was auf einem gemeinsamen Vertrauen basiert.
Es hat sich im Vorgriff auf die Mitgliederversammlung herausgestellt, dass diese Bedingung bezüglich der Annahme der Wahl juristisch mindestens fragwürdig und zu weitreichend ist. Ich kann Ihnen, liebe Mitglieder, dies nicht näher darlegen, weil ich eben kein Jurist bin. Herr Busemann und ich haben daher am späten Nachmittag des 15. Dezember Herrn Hering und Herrn Scheiba unsere Bewerbungsschreiben erneut ohne diese Bedingung zugeleitet, mit der Bitte, diese geänderten Schreiben den Wahlunterlagen beizufügen. Der Geschäftsführer Hartmut Hering teilte mir am 22.12.21 um 22:43 Uhr mit, dass er die Druckunterlagen am 15.12.21 um 03:30 Uhr an die Druckerei gegeben habe und meine/ unsere Änderungen nicht mehr berücksichtigt werden konnten.
Ich werde mich dazu nicht weiter äußern. Ich spiele keine Spiele und meine Bewerbung um ein Vorstandsamt war und ist ehrlich gemeint, weil ich mich dem Verein in der aktuellen Situation verpflichtet fühle. Ich kann keinem Mitglied sagen, welche juristischen Nachspiele diese Mitgliederversammlung noch haben wird. Ich fühle mich aber dem Verein und der Satzung des Vereins verpflichtet. Die Mitglieder haben mich zweimal zum Revisor und in den Ehrenrat gewählt. Ich stehe den Mitgliedern während der Mitgliederversammlung als Revisor für Auskünfte zur Verfügung, wie auch mein Kollege Armin Cremerius.
Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien Frohe und friedvolle Weihnachten.
Viele Grüße
Ludger Heiermann
Berlin
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Re: MV: Wahlen (und Rücktritte)
Ist so eine Kandidatur überhaupt wirksam?
Warum nicht? Unsere Satzung verlangt lediglich eine 2-jährige Mitgliedschaft,
In der Frage zeigt sich aber das eigentliche Dilemma. In unserer Satzung ist eine "Bewerbung" für ein Vorstandsamt bzw. für die Wahl gar nicht vorgesehen.
Laut Satzung ist die MV für die Nominierung der Kandidaten, die noch kein Vorstandsamt haben, zuständig. Sonst niemand. Und schon gar nicht darf es so sein, das der "alte" Vorstand oder einzelne seiner Mitglieder über irgendeine Art von "Zulassung zur Wahl" entscheiden. Genau hierüber hat sich aber der Vorstand (oder einzelne seiner Mitglieder) Gedanken gemacht.
Frohes Fest!
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Re: MV: Wahlen (und Rücktritte)
MHW169 hat geschrieben:...
Was mir bei dem Zugang der Wahlunterlagen aufgefallen ist, ist vor allen Dingen die kurze Frist bei den Anträgen. Egal wer nun in den Vorstand gewählt wird und ob ich einzelnen Anträgen zustimme oder nicht: Wie soll das alles bis zum 31.03.22 umgesetzt werden? Ich kann Anträge mit solch kurzen Fristen nur ablehnen. Es ist doch schon jetzt abzusehen, dass die Menge der Anträgeb bis Ende März 2022 durch den neuen Vorstand nicht abgearbeitet werden kann.
Zudem waren mir im Gegensatz zum dem § 7 "Die genaue Tagesordnung wird mindestens vier Wochen vor der Versammlung in den Publikationsmedien bekannt gegeben.", die Anträge nicht bekannt. Also wurde gegen das kleine Wort "genaue" vorstoßen. Das ist leider wiedereinmal von dem ausscheidenden Geschäftsführer subpotimal gelößt worden.
...
Da sind Sie in beiden Punkten im Irrtum
Von den Mitgliederanträgen sind nur Antrag 1, 3 und 5 mit einer Frist zum 31.3. versehen. Dabei ist Antrag 5 eigentlich schon hinfällig. Die Beschlussverzeichnisse wurden vor wenigen Tagen aktualisiert und sind nun auf dem aktuellen Stand wie sie aus den News auf der Webseite ersehen können. Antrag 3 bezieht sich auf eine Auswahl von Leuten mit Seh- oder anderen Behinderungen. Es liegen genug Stellungnahmen zur neuen Webseite - auch von sehbehinderten Menschen - vor, so dass in relativ kurzer Zeit eine Auswahl an entsprechenden Testern möglich wäre. Das wäre bei Annahme des Antrags innerhalb weniger Tage zu machen. Damit sollte die Frist auch hier kein Problem darstellen. Bleibt Antrag 1. Und das sollte - die Annahme des Beschlussantrags vorausgesetzt - innerhalb von 3 Monaten wohl ebenfalls zu schaffen sein. Die restlichen Beschlussanträge enthalten keine Fristsetzung. Zudem ist bei den Anträgen 1 und 3 zu bechten, dass lediglich Antrag 3 die - vielleicht etwas unglückliche - Forderung enthält, dass das Verfahren bis 31.3. abgeschlossen sein muss (ich persönlich hätte es vielleicht etwas anders formuliert und es als "soll"-Klausel eingebracht, zumal nach Mitgliedertest an der Webseite durchgeführte Änderungen ja erneut begutachtet werden müssen, was dann zeitlich doch ein wenig schwierig werden könnte, wenn man mit einem fixen Termin arbeitet). Im Falle von Antrag 1 geht es um Einleitung und Durchführung. Und vermutlich würde jetzt niemand ein Faß aufmachen, wenn die Durchführung sich (bei einer schriftlichen Abstimmung z.B. aufgrund von Verzögerungen beim Druck) etwas verschiebt, solange zumindest die Einleitung bis dahin erfolgt ist. Lediglich wenn ein solches Verfahren dann bis 31.3. nicht eingeleitet wäre, könnte man von einer gewissen Unwilligkeit des zu diesem Zeitpunkt bestehenden Vorstands in diesem Punkt ausgehen.
Zu ihrem zweiten Punkt. Die Anträge der Mitglieder werden in der Tagesordnung normalerweise nicht bekannt gegeben. Oftmals stehen aber z.B. Anträge von Satzungsänderungen als Tagesordnungspunkt drin, wenn Sie vom Vorstand eingebracht wurden (was möglich ist, da er das ja bei der Vorbereitung der MV dann gleich einplanen kann). In einer "Präsenz-Veranstaltung" können auch während der Mitgliederversammlung Anträge von Mitgliedern eingereicht werden, die dann naturgemäß nicht in der Tagesordnung stehen. Deswegen heisst der "genaue" Tagesordnungspunkt auch "Abstimmung über Mitgliederanträge" ohne dass diese genauer unterteilt sind. Man hätte ihn auch - wie in früheren Mitgliederversammlungen - einfach "Verschiedenes" nennen können. Insofern wurde dieser Punkt ganz genauso behandelt, wie in früheren Mitgliederversammlungen.
Liebe Grüße
Hartmut Hering
Hartmut Hering
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Re: MV: Wahlen (und Rücktritte)
Lieber SF,
ich verstehe, dass Sie hinter Ihrer Arbeit stehen. Dem stimme ich nicht zu, die von Ihnen eingeleitete Mitgliederversammlung entspricht nicht der Satzung.
MfG
Wadle
ich verstehe, dass Sie hinter Ihrer Arbeit stehen. Dem stimme ich nicht zu, die von Ihnen eingeleitete Mitgliederversammlung entspricht nicht der Satzung.
MfG
Wadle
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Re: MV: Wahlen (und Rücktritte)
Hallo zusammen,
hat jemand den unter TOP 3 zur Abstimmung vorgesehenen ETAT (Kassenvoranschlag) für das Geschäftsjahr 2021 gefunden ?
Viele Grüße
Peter Bieker
hat jemand den unter TOP 3 zur Abstimmung vorgesehenen ETAT (Kassenvoranschlag) für das Geschäftsjahr 2021 gefunden ?
Viele Grüße
Peter Bieker
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Re: MV: Wahlen (und Rücktritte)
Lieber SF Wadle
Anhand der oben von Ihnen genannten Punkte ist kein Satzungsverstoß erkennbar. Die Gründe wurden oben bereits erläutert.
Ich möchte alle bitten, sich während der Wahlen an die Forenregeln zu halten. Insbesondere an die Zusatzregeln, die während Vorstandswahlen gelten:
https://www.bdf-fernschachbund.de/dialo ... f&cid=2669
Anhand der oben von Ihnen genannten Punkte ist kein Satzungsverstoß erkennbar. Die Gründe wurden oben bereits erläutert.
Ich möchte alle bitten, sich während der Wahlen an die Forenregeln zu halten. Insbesondere an die Zusatzregeln, die während Vorstandswahlen gelten:
https://www.bdf-fernschachbund.de/dialo ... f&cid=2669
Liebe Grüße
Hartmut Hering
Hartmut Hering
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Re: MV: Wahlen (und Rücktritte)
Merlin43 hat geschrieben:Hallo zusammen,
hat jemand den unter TOP 3 zur Abstimmung vorgesehenen ETAT (Kassenvoranschlag) für das Geschäftsjahr 2021 gefunden ?
Viele Grüße
Peter Bieker
Lieber Schachfreund Bieker,
ich gehe davon aus, dass es sich hier um einen redaktionellen Schreibfehler auf dem Abstimmungsbogen handelt.
Es wird über den Etatplan 2022 abgestimmt wie es sich auch aus der Broschüre erkennen lässt.
Über den Etatplan 2021 wurde bereits in der MV 2020 abgestimmt wie es sich aus dem Protokoll hierzu erlesen lässt.
Beste Grüße,
Torsten Schmidt
Torsten Schmidt
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Re: MV: Wahlen (und Rücktritte)
Genau so ist es. Es handelt sich um einen leider übersehenen Tippfehlerfehler. Und irgendwann wird man beim Korrekturlesen dann auch mal betriebsblind, zumal natürlich die beste automatische Rechtschreibkorrektur so einen Fehler nicht findet.
Liebe Grüße
Hartmut Hering
Hartmut Hering
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Re: MV: Wahlen (und Rücktritte)
Lieber Schachfreund Wadle,
Sie bemängeln die kurzen Fristen mancher Beschlussanträge. Ich möchte hierzu zu jenen Anträgen Stellung nehmen, bei denen ich der alleinige Einreicher bin, also die Anträge Nr. 4 und 5. Für gemeinsam eingereichte Beschlussanträge vermag ich ohne Rücksprache mit den Miteinreichern keine Stellungsnahme abgeben.
Antrag Nr. 4 enthält keine explizite Frist. Aus dem Kontext heraus sollte - bei Annahme des Antrages - aber eine Umsetzung unverzüglich erfolgen und setzt auch kein zeitaufwendiges Verfahren oder Vorkenntnisse voraus. Es wäre lediglich ein Vorstandsbeschluss aufzuheben und aktuelle Ausschreibungen durch den Turnierdirektor anzupassen.
Antrag Nr. 5 enthält eine Frist bis zum 31.03.2022. Allein das dieser Antrag gestellt wurde, zeigt bereits auf, dass der Vorstand seinen satzungsgemäßen Pflichten hier nicht nachgekommen ist. Ich hätte den Antrag nicht stellen müssen, wäre im Vorfeld ordentlich gearbeitet worden. Vor dem Hintergrund, dass man über seine Tätigkeit "Buch führt" und den Auskünften aus dem Vorstand, dass an der Übersicht gearbeitet wird, erschien mir die Fristsetzung als angemessen, die Unterlagen zeitnah zusammenstellen zu können.
Der BdF-Website ist zu entnehmen, dass das Beschlussverzeichnis nunmehr aktuell ist. Dies ist eine erfreuliche Mitteilung.
Der Antrag geht allerdings über die tagesaktuelle Aufgabenerfüllung hinaus und soll auch für die zukünftige Veröffentlichung der Vorstandsbeschlüsse Weichen stellen. Er ist somit keineswegs "hinfällig". Deshalb wünsche ich mir, dass Sie und eine Mehrheit unserer Mitglieder diesen Antrag befürworten.
Sie bemängeln die kurzen Fristen mancher Beschlussanträge. Ich möchte hierzu zu jenen Anträgen Stellung nehmen, bei denen ich der alleinige Einreicher bin, also die Anträge Nr. 4 und 5. Für gemeinsam eingereichte Beschlussanträge vermag ich ohne Rücksprache mit den Miteinreichern keine Stellungsnahme abgeben.
Antrag Nr. 4 enthält keine explizite Frist. Aus dem Kontext heraus sollte - bei Annahme des Antrages - aber eine Umsetzung unverzüglich erfolgen und setzt auch kein zeitaufwendiges Verfahren oder Vorkenntnisse voraus. Es wäre lediglich ein Vorstandsbeschluss aufzuheben und aktuelle Ausschreibungen durch den Turnierdirektor anzupassen.
Antrag Nr. 5 enthält eine Frist bis zum 31.03.2022. Allein das dieser Antrag gestellt wurde, zeigt bereits auf, dass der Vorstand seinen satzungsgemäßen Pflichten hier nicht nachgekommen ist. Ich hätte den Antrag nicht stellen müssen, wäre im Vorfeld ordentlich gearbeitet worden. Vor dem Hintergrund, dass man über seine Tätigkeit "Buch führt" und den Auskünften aus dem Vorstand, dass an der Übersicht gearbeitet wird, erschien mir die Fristsetzung als angemessen, die Unterlagen zeitnah zusammenstellen zu können.
Der BdF-Website ist zu entnehmen, dass das Beschlussverzeichnis nunmehr aktuell ist. Dies ist eine erfreuliche Mitteilung.
Der Antrag geht allerdings über die tagesaktuelle Aufgabenerfüllung hinaus und soll auch für die zukünftige Veröffentlichung der Vorstandsbeschlüsse Weichen stellen. Er ist somit keineswegs "hinfällig". Deshalb wünsche ich mir, dass Sie und eine Mehrheit unserer Mitglieder diesen Antrag befürworten.
Beste Grüße,
Torsten Schmidt
Torsten Schmidt
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Re: MV: Wahlen (und Rücktritte)
Hallo Torsten
Mit dem Wort "hinfällig" habe ich mich vielleicht undeutlich ausgedrückt. Natürlich ist es wichtig, dass auch weiterhin diese Daten auf aktuellem Stand gehalten werden. Insofern ist Dein Antrag natürlich nach wie vor wichtig. Das "hinfällig" bezog sich auf das Nachtragen der alten, fehlenden Einträge, denn nur für diese macht eine Fristsetzung ja Sinn. Und im Sinne der Argumentation von SF Wadle (der Vorstand kann das ja nicht schaffen) ist dieses Thema damit ja vom Tisch. Für die Fortschreibung über die nächste "Legislaturperiode" würde ein Fixzeitpunkt wie 31.3.2022 ja wenig Sinn machen, was natürlich nichts an der Wichtigkeit Deines Antrags ändert. Er ist aber jetzt nicht mehr in der Rubrik "muss in einer bestimmten Zeit erledigt sein". Das war es, was ich ausdrücken wollte.
Mit dem Wort "hinfällig" habe ich mich vielleicht undeutlich ausgedrückt. Natürlich ist es wichtig, dass auch weiterhin diese Daten auf aktuellem Stand gehalten werden. Insofern ist Dein Antrag natürlich nach wie vor wichtig. Das "hinfällig" bezog sich auf das Nachtragen der alten, fehlenden Einträge, denn nur für diese macht eine Fristsetzung ja Sinn. Und im Sinne der Argumentation von SF Wadle (der Vorstand kann das ja nicht schaffen) ist dieses Thema damit ja vom Tisch. Für die Fortschreibung über die nächste "Legislaturperiode" würde ein Fixzeitpunkt wie 31.3.2022 ja wenig Sinn machen, was natürlich nichts an der Wichtigkeit Deines Antrags ändert. Er ist aber jetzt nicht mehr in der Rubrik "muss in einer bestimmten Zeit erledigt sein". Das war es, was ich ausdrücken wollte.
Liebe Grüße
Hartmut Hering
Hartmut Hering
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Re: MV: Wahlen (und Rücktritte)
Re: MV: Wahlen (und Rücktritte)
von Asmodis » So 26. Dez 2021, 22:20
Genau so ist es. Es handelt sich um einen leider übersehenen Tippfehlerfehler. Und irgendwann wird man beim Korrekturlesen dann auch mal betriebsblind, zumal natürlich die beste automatische Rechtschreibkorrektur so einen Fehler nicht findet.
Das kommentiere ich jetzt mal nicht, zeigt mir aber einiges über gewisse Auffassungen.
Ich habe da noch eine weitere Frage. Diese betrifft den Beschlussantrag Nr.6.
Die Zahlung einer Ehrenamtspauschale finde ich okay, mich würde interessieren, was mit dieser Pauschale abgedeckt ist.
Ist diese Pauschale zur Abdeckung der entstehenden Kosten des jeweiligen Vorstandsmitgliedes für Ausgaben im Rahmen seiner Tätigkeit ?
Es gab in der Vergangenheit immer wieder Diskussionen darüber, über nur Ausgaben, die über diese Pauschale hinausgehen, erstattet werden oder einfach alle Ausgaben wie Porto, Druckerpatronen, Papier, es gab sogar Rechnungen über Internetnutzung etc..
Nach meinem Dafürhalten deckt eine solche Pauschale alle Ausgaben ab. Sollte es zu Ausgaben kommen, die die Pauschale übersteigen, können diese gesondert geltend gemacht werden.
Wie ist die Ausgestaltung dieser Pauschale gedacht ?
Viele Grüße
// Peter
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Re: MV: Wahlen (und Rücktritte)
Merlin43 hat geschrieben:
Das kommentiere ich jetzt mal nicht, zeigt mir aber einiges über gewisse Auffassungen.
Im übertragenen Sinne der Bibel... wer frei ist von Fehlern der werfe den ersten Stein... Ich sag jetzt mal nicht, wer in der Datenbank des Schatzmeisters wohl vergessen hat, meine aktuelle Adresse einzutragen so dass ich selber die Wahlunterlagen nicht mal bekommen habe... Fehler passieren. Ist so. Kaum ein Verlag schafft es, irgendein wirklich fehlerfreies Werk zu veröffentlichen. Und so ist halt auch hier mal was durchgerutscht. Ärgert mich selber am meisten, aber ich werde deswegen sicherlich nicht von der Brücke springen.
Ich habe da noch eine weitere Frage. Diese betrifft den Beschlussantrag Nr.6.
Die Zahlung einer Ehrenamtspauschale finde ich okay, mich würde interessieren, was mit dieser Pauschale abgedeckt ist.
Ist diese Pauschale zur Abdeckung der entstehenden Kosten des jeweiligen Vorstandsmitgliedes für Ausgaben im Rahmen seiner Tätigkeit ?
Es gab in der Vergangenheit immer wieder Diskussionen darüber, über nur Ausgaben, die über diese Pauschale hinausgehen, erstattet werden oder einfach alle Ausgaben wie Porto, Druckerpatronen, Papier, es gab sogar Rechnungen über Internetnutzung etc..
Nach meinem Dafürhalten deckt eine solche Pauschale alle Ausgaben ab. Sollte es zu Ausgaben kommen, die die Pauschale übersteigen, können diese gesondert geltend gemacht werden.
Wie ist die Ausgestaltung dieser Pauschale gedacht ?
Viele Grüße
// Peter
Genau so wie Du es beschreibst verstehe ich es eigentlich auch. Aber vielleicht kann uns da der Antragsteller erleuchten.
Liebe Grüße
Hartmut Hering
Hartmut Hering
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