Die Einschätzung von SF Krebs kann ich teilen. Auch ich weiß von einigen Spieler, die keinen Internetzugang haben, daß sie das Nichterscheinen dieser Zeitschrift sehr bedauern, da ihnen eine wichtige Informationsquelle für Ergebnisse fehlt.
Hinsichtlich dieser Zeitschrift scheinen mir einige Ungereimtheiten zu bestehen.
Auf der Homepage des „Deutschen Fernschachbundes“ wird in einer Meldung vom 26.12.21 eine Kritik seines Präsidenten an die Adreße des Geschäftsführer aufgeführt. Er kritisiert u. a. „z.B. keine Planung von Kosten im Jahr 2022 für die Fernschachpost“.
Es mutet merkwürdig an, wenn der Präsident eines Verbandes anscheinend nicht weiß, daß eine Zeitschrift, die eben von diesem Verband herausgegeben wird, nicht mehr erscheint.
Des weiteren besteht die Homepage
https://bdf-fernschachpost.de fort. Hier stellt sich die Frage, wozu das gut sein soll, wenn die „Post“ nicht mehr fortgesetzt wird.
Dieses Magazin war keine Verbandszeitschrift im eigentlichen Sinn. Ihr Bezug war nicht mit dem Mitgliedsbeitrag abgedeckt, sondern erfolgte durch Einzelverkauf bzw. Abonnement.
Durch den Abschluß eines Abonnements wurde ein rechtsverbindlicher Vertrag zwischen dem Deutschen Fernschachbund als Verleger und dem jeweiligen Abonnenten als Käufer abgeschlossen. Gegen Zahlung eines bestimmten Vertrages wurde die Lieferung einer bestimmten Anzahl von Ausgaben versprochen.
Dieser Vertrag wurde vom Deutschen Fernschachbund nicht erfüllt. Die Ausgaben 4,5 und 6 wurden 2021 nicht geliefert. Damit dürften die Abonnements hinfällig sein. Hier greift m. E. §323 BGB.
In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, wie es mit den auf das Konto DE82860100900978462909 bei der Postbank eingezahlten Abonnementsgelder steht, für die keine Gegenleistung erbracht wurde.
Falls in Spielerkreisen der Wunsch besteht oder die Notwendigkeit gesehen werden sollte, eine Zeitschrift für Fernschach herauszugeben, sollte geprüft werden, auf welcher soliden Grundlage dies geschehen könnte, damit eine Situation wie im letzten Jahr nicht mehr eintritt.
Meiner Meinung nach wäre zu prüfen, ob diese Verlagstätigkeit einem besonderen Träger, bspw. einer gemeinnützigen Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), übertragen werden sollte/könnte.
Weiterhin ist zu überlegen, ob ein Redaktionsbeirat mit Personen, die in der Schachszene bekannt und vernetzt sind, eingerichtet werden sollte. Ein solcher Beirat könnte nützlich sein, um das Profil einer solchen Zeitschrift zu entwickeln oder Autoren zu gewinnen. Zu denken wäre z. B. -ich hoffe nicht, daß er erschrickt, wenn er das liest-an Arno Nickel.
Außerdem wäre zu überlegen, in welcher Form (analog und/oder digital) dieses Magazin erscheinen sollte.
Für eine rein digitale Erscheinungsweise würde der Wegfall von Kosten sprechen (Versand, Druckkosten).
Man könnte für die oben erwähnten Spieler eine Ausgabe auf CD anbieten, die ganz oder teilweise, bspw. in einem Copy-Shop, ausgedruckt werden könnte.
Einer Überlegung wert ist m. E. auch die Idee, eine solche Zeitschrift in Kooperation mit Fernschachverbänden anderer deutschsprachiger Länder herauszugeben.
Das würde das Unternehmen auf eine breitere Grundlage stellen, außerdem könnten vielleicht Fördergelder der EU (Völkerverständigung) beantragt werden.
VG
Michael Paap