Seite 1 von 3

Mitgliederversammlung am 10.12.2022

Verfasst: Sa 12. Nov 2022, 06:43
von Bekemann
Liebe Schachfreundinnen und Schachfreunde,

am 2.11.2022 wurde im BdF-Newsletter die Ankündigung der Mitgliederversammlung am 10.12.2022 mitgeteilt. Das sah gut aus. Im Verlauf des Newsletters wurde mitgeteilt, dass ein Rechtsanwalt "als kompetente Person im Vereinsrecht" zur Beratung beteiligt worden ist. Dessen gute Handschrift war für mich erkennbar. Zuvor war am 28.10.2022 die Einberufung mit Tagesordnung auf der Website des BdF verkündet worden. Alles gut!

Es gab dann aber eine weitere Veröffentlichung am 10.11.2022 mit der Überschrift "Bekanntgabe der Tagesordnung (...)" sowie eine persönlich gehaltene E-Mail des Präsidenten "Tagesordnung der Mitgliederversammlung 2022" vom 11.11.2022. Vermutlich haben zumindest die meisten Mitglieder und damit auch die Leserinnen und Leser hier im Forum eine solche E-Mail erhalten, so dass ich sie nicht weiter beschreiben muss.

Die Entwicklung, die Planung und Organisation der Mitgliederversammlung am 10.12.2022 nach dem 2.11.2022 genommen haben, werden m.E. dazu führen, dass die Versammlung erneut nur ungültige Beschlüsse produzieren kann. Ich vermute - ich kann nur vermuten(!) -, dass die für den Verein Tätigen an Planung und Organisation weitergearbeitet haben, nachdem die Versammlung unter rechtsanwaltlicher Begleitung auf einen guten Weg gebracht worden war, und dies ohne weitere entsprechende Begleitung. Es ist sehr zu befürchten, dass eine einzige Eingabe an das Registergericht dazu führen würde, dass Wahlentscheidungen wegen Ungültigkeit die Anerkennung versagt wird.

Wenn meine Einschätzung zutrifft, wäre dies zwar ein Desaster, denn die Versammlung am 10.12.2022 könnte erneut nur abgesagt werden, aber es wäre immer noch früh genug, um mit einem geringen zeitlichen Verzug noch eine Versammlung im laufenden Jahr korrekt planen und organisieren zu können. Eine Absage z.B. erneut "wegen Erkrankung" unmittelbar vor der Versammlung würde diese Möglichkeit ungenutzt lassen.

Ich bin gerne bereit, so wie damals, den Verantwortlichen meine Gründe für meine rechtliche Einschätzung darzustellen. Wenn gewünscht, dürfen sie sich gerne per E-Mail an mich wenden.

Ich erlaube mir noch den kurzen Hinweis, dass auf der Website des BdF noch immer das "Protokoll" zur ungültigen letzten MV veröffentlicht ist. Dabei ist die Fassung vor der Korrektur durch den Protokollführer online. Ich gehe sehr davon aus, dass hier keine Absicht vorliegt. Deshalb sollte ein Versehen kurzfristig durch Entfernung des Protokolls ausgeräumt werden.

Den Moderator des Forums bitte ich darüber nachzudenken, den umfassenden Freischaltvorbehalt im Forum zumindest vorübergehend aufzuheben. Er steht einer offenen und freien Diskussion komplett im Wege. Allein die Verzögerungen bis zum Erscheinen einzelner Beiträge lassen eine gute Diskussion nicht zu. In einer für alle Mitglieder wichtigen Angelegenheit wie der Mitgliederversammlung sollte eine freie Diskussion möglich sein, mindestens in dieser. Verstöße einzelner Teilnehmer können dann immer noch mit Sperren oder persönlichen Freischaltvorbehalten begegnet werden.
Mündige Mitglieder sollten nicht durch einen Freischalt-Maulkorb an der Diskussion gehindert werden.

Viele Grüße
Uwe Bekemann

Re: Mitgliederversammlung am 10.12.2022

Verfasst: Sa 12. Nov 2022, 12:39
von kweber
"Den Moderator des Forums bitte ich darüber nachzudenken, den umfassenden Freischaltvorbehalt im Forum zumindest vorübergehend aufzuheben. Er steht einer offenen und freien Diskussion komplett im Wege. Allein die Verzögerungen bis zum Erscheinen einzelner Beiträge lassen eine gute Diskussion nicht zu. In einer für alle Mitglieder wichtigen Angelegenheit wie der Mitgliederversammlung sollte eine freie Diskussion möglich sein, mindestens in dieser. Verstöße einzelner Teilnehmer können dann immer noch mit Sperren oder persönlichen Freischaltvorbehalten begegnet werden.
Mündige Mitglieder sollten nicht durch einen Freischalt-Maulkorb an der Diskussion gehindert werden."

Es ärgert mich, wenn mein Hinweis auf einen Artikel von einem Moderator freigegeben werden muss.
Karlheinz Weber

Re: Mitgliederversammlung am 10.12.2022

Verfasst: Sa 12. Nov 2022, 13:55
von lheiermann
Lieber Uwe,
wäre es nicht sinnvoller Herrn Manfred Scheiba als letztem Vorstand Deinen juristischen Vorbehalt mitzuteilen, da er der einzige ist, der für die Planung und Durchführung der Mitgliederversammlung verantwortlich ist.
Es sollte im Interesse von uns allen liegen, dass die Mitgliederversammlung zu juristisch validen Ergebnissen führt.

Danke und
viele Grüße
Ludger

Re: Mitgliederversammlung am 10.12.2022

Verfasst: Sa 12. Nov 2022, 17:12
von GerhardBerger
Lieber Uwe Bekemann,
stimme Ihnen zu, aber nicht wegen Ihrer vorgetragenen Argumente, sondern aus meiner Erfahrung heraus. Das Klientel des BdF ist in seiner
überwiegenden Anzahl mit den neuen Medien nicht ausreichend orientiert und wird verzweifelt Ihnen zustimmen.
Danke für den schönen Ausdruck !
Jedenfalls habe ich mehr Vertrauen Ihnen gegenüber gehabt und bin ausserordentlich dankbar dafür.
Unsere Erfahrung zählt mehr als die ausgeflippten Technologin heutzutage.
Andrerseits empfehle ich für z.B. Zugvogel eine virtuelle MV nach wie vor beizubehalten.
Manfred Scheiba möchte ich doch hoffen, dass er mit seiner MV es hinkriegt, alles auf die Reihe zu bringen.
Schönes WE und bleiben alle dabei !

Re: Mitgliederversammlung am 10.12.2022

Verfasst: So 13. Nov 2022, 08:18
von GerhardBerger
:?
Schachfreunde, es soll und muss gehandelt werden. Ausserdem die von GF Uwe Bekemann vorgetragene Beweiskette ist platt zu machen ganz leicht.
Also ein Ticket für den Vorstand zu vervollständigen klar notwendig.
Gerhard Berger

Re: Mitgliederversammlung am 10.12.2022

Verfasst: So 13. Nov 2022, 21:19
von MHW169
Herr Bekemann schreibt: "Die Entwicklung, die Planung und Organisation der Mitgliederversammlung am 10.12.2022 nach dem 2.11.2022 genommen haben, werden m.E. dazu führen, dass die Versammlung erneut nur ungültige Beschlüsse produzieren kann." Herr Bekemann, wären Sie bitte so freundlich Ihre bedenken zu konkretisieren? Danke.

Re: Mitgliederversammlung am 10.12.2022

Verfasst: So 13. Nov 2022, 22:32
von sbloesl
Don't feed the troll.

Sven

Re: Mitgliederversammlung am 10.12.2022

Verfasst: Mo 14. Nov 2022, 19:37
von oste51
In der BdF-Nachricht vom 28.10.2022 ist zu lesen: „Gemäß § 8 der Vereinssatzung beruft der Vorstand des Deutschen Fernschachbundes e.V., zur Zeit durch den Präsidenten allein vertreten, hiermit die Mitgliederversammlung 2022 ein." In der BdF-Nachricht vom 10.11.2022 steht: "Gemäß § 7 der Vereinssatzung gibt der Vorstand am 8. November die folgende beschlossene Tagesordnung bekannt.“ Dazu der Vergleich mit der Satzung: Nach § 8 hat der Vorstand unter Anderem die Aufgabe, die Mitgliederversammlung einzuberufen und die Tagesordnung aufzustellen und nach § 7 ist die ordentliche Mitgliederversammlung vom Vorstand „normalerweise am Jahresanfang mit Angabe von Ort und Zeit schriftlich einzuberufen.“ Nebenbei bemerkt: Entsprechende Beschlüsse sind bis zum jetzigen Zeitpunkt auch nicht auf der Homepage in den "Vorstandsbeschlüssen 2022" aufgeführt.

Im § 8 steht aber auch, dass der Vorstand beschlussfähig ist, wenn mindestens drei Vorstandsmitglieder an der Beschlussfassung teilnehmen. Der Vorstand besteht derzeit jedoch nur aus dem Präsidenten. Das lässt nach meinem Verständnis nur den Schluss zu, dass der Vorstand eben nicht mehr beschlussfähig ist und es deshalb auch keine entsprechenden "Vorstandsbeschlüsse" gibt. Kann somit eine ordentliche Mitgliederversammlung überhaupt rechtswirksam einberufen werden, wenn es an den ordnungsgemäßen Vorbereitungsbeschlüssen im Vorstand fehlt? Diese Frage kann ich nicht abschließend beantworten. In jedem Fall dürfte es aber für den Präsidenten ein Risiko sein, ohne vorherige rechtliche Abklärung eine ordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen, deren Wahlen und Beschlüsse womöglich aus eben diesen (und vielleicht auch anderen) formalen Gründen keine Gültigkeit erlangen (können).
Freundliche Grüße
Horst Wilshusen

Re: Mitgliederversammlung am 10.12.2022

Verfasst: Di 15. Nov 2022, 09:50
von MHW169
Lieber SF Wilhusen,
ich habe den Eindruck, dass auch Sie nur spekulieren, da Sie es nicht wissen. Hätten Sie recht, gäbe es niemals eine Mitgliederversammlung. Das kann weder im Intresse des Gesetzgebers noch der Vereinsmitglieder sein.
Mit Schachgruß
Michael Wadle

Re: Mitgliederversammlung am 10.12.2022

Verfasst: Mi 16. Nov 2022, 20:29
von oste51
Lieber Schachfreund Wadle, als „spekulieren“ würde ich meinen Beitrag nicht ansehen. Ich zitiere aus der Satzung und den BdF-Nachrichten zunächst nur die verschiedenen Tatsachen. Dann folgt von mir eine (persönliche) Schlussfolgerung. Ich will nicht den Eindruck erwecken, ich könnte für die nicht miteinander im Einklang stehenden Tatsachen eine abschließende rechtliche Beurteilung abgeben. Selbst wenn ich dies könnte, zuständig ist in dieser Frage letztlich das Registergericht. Als Ergebnis kommen nach meinem Verständnis nur zwei Möglichkeiten in Betracht. Zur Mitgliederversammlung hat der Präsident entweder ordnungsgemäß eingeladen oder auch nicht. Es ist seine Aufgabe, etwaige Unsicherheiten auszuräumen; er kann diese in Kauf nehmen oder vorher rechtlich abklären. Beiträge im Forum können dabei hilfreich sein (oder auch nicht). Für den Verein ehrenamtlich tätige Mitglieder können Hinweise aufnehmen (oder auch nicht). Im Ergebnis haben doch alle Vereinsmitglieder – Sie genau so wie ich – das Bestreben, dass der Deutsche Fernschachbund als Verein funktionsfähig ist und bleibt und allen Fernschachfreunden – auch Ihnen und mir – ein gutes Fernschachangebot bieten kann. In einem Verein geht es aber nicht ohne rechtskonforme Mitgliederversammlungen. Abschließend ein Zitat aus § 1 der Geschäftsordnung des Deutschen Fernschachbundes: Die Mitglieder des Vorstands führen die Geschäfte des Deutschen Fernschachbundes (BdF) nach Maßgabe der Gesetze, der Satzung und der Geschäftsordnung.
Freundliche Grüße
Horst Wilshusen

Re: Mitgliederversammlung am 10.12.2022

Verfasst: So 20. Nov 2022, 11:49
von kweber
Ich wette, dass die Mehrzahl der Mitglieder, so wie ich, keine Ahnung hat wie man an dieser Veranstaltung teilnimmt.
Ist das so gewollt?
Früher bekam man eine Karte, mit der man wenigstens schriftlich (ich glaube das nennt man "analog") an Wahlen teilnehmen konnte.
Der BdF verkümmert immer mehr zu einem "Verein" über den man an ICCF-Turnieren teilnehmen kann.
Karlheinz Weber

Re: Mitgliederversammlung am 10.12.2022

Verfasst: Mo 21. Nov 2022, 09:03
von GerhardBerger
Ganz meine Meinung !
Gerhard Berger
P.S.: Ich bleib dabei, dass der BdF nicht nur das wäre, was hier Karl-Heinz meint, sondern vieles anbietet, was früher überhaupt nicht möglich gewesen war. Es ist erforderlich, dass ein neuer Vorstand zustande kommt. GB.

Re: Mitgliederversammlung am 10.12.2022

Verfasst: Mo 21. Nov 2022, 09:21
von Schachhai
Lieber Schachfreund Karlheinz Weber
Die guten alten Zeiten sind vorbei
Statt Telefonzelle gibt es nun Handys (ich habe keins)
Statt analog läuft nun alles digital
Die Altvorderen müssen sich umstellen und mit der Zeit gehen.
Aber Schach spielen können wir ja weiterhin

Re: Mitgliederversammlung am 10.12.2022

Verfasst: Mo 21. Nov 2022, 20:10
von oste51
Lieber Schachfreund Weber,
in den Jahren 2019, 2020 und 2021 haben die Mitgliederversammlungen im schriftlichen Verfahren stattgefunden und auch im Frühjahr 2022 gab es das Bestreben, allen Vereinsmitgliedern die Teilnahme an einer Mitgliederversammlung zu ermöglichen. Der Vorstand hatte am 31.03.2022 beschlossen:
Der Deutsche Fernschachbund e. V. wird seine Mitgliederversammlung 2022 im dritten Quartal abhalten (voraussichtlich September). Dort werden u. a. fällige Nachwahlen zum Vorstand durchgeführt (Turnierdirektor, PR-Manager) und anstehende Beschlüsse aufgrund der Ergebnisse der MGV 2021 gefasst (TOP 9, Beschlüsse zu Anträgen 1, 2, 5, 6, 7). Die Versammlung soll als Internetkonferenz stattfinden mit der Möglichkeit schriftlicher Stimmabgaben für Mitglieder ohne Computerzugang. (siehe BdF-Homepage, Intern, Protokolle, Vorstandsbeschlüsse, Nr. 16).
Entgegen dieser Ankündigung war dann aber für die am 03.09.2022 geplante und später abgesagte Mitgliederversammlung die Möglichkeit schriftlicher Stimmabgaben nicht mehr vorgesehen. Grundsätzlich kann eine Mitgliederversammlung des Deutschen Fernschachbundes nach § 7 Abs. 2 der Satzung als Präsenzveranstaltung, im schriftlichen Verfahren oder als Online-Versammlung unter Einhaltung formaler Vorgaben durchgeführt werden. Mir ist weder bekannt, was den Vorstand seinerzeit zu der obigen Ankündigung bewogen hatte noch warum für die am 03.09.2022 geplante Mitgliederversammlung (und auch die am 10.12.2022) davon abgesehen wurde.
Freundliche Grüße
Horst Wilshusen

Re: Mitgliederversammlung am 10.12.2022

Verfasst: Di 22. Nov 2022, 09:55
von kweber
Für diese Frage interessiert sich kein Mensch, :!: