Entscheidung über die Zukunft des BdF-Servers
Verfasst: So 30. Mär 2025, 11:30
Zur Entscheidung über die Aufgabe des BdF-Servers und den Begleitumständen ihrer Entstehung möchte ich folgende Punkte festhalten:
1. Widerspruch zur wirtschaftlichen Verantwortung des Vorstands
Der BdF-Server stellt mit einem Anschaffungspreis von 54.000 Euro den größten Vermögenswert des Vereins dar. Der Vorstand hat nun den Wechsel auf den ICCF-Server durchgesetzt, was zur Folge hat, dass der BdF-Server vollständig aufgegeben wird. Da er höchstwahrscheinlich keinen Käufer finden wird, wird er wirtschaftlich wertlos. Damit wird der größte Vermögenswert des Vereins vernichtet.
Laut Satzung obliegt es dem Vorstand, das Vereinsvermögen sorgfältig und wirtschaftlich sinnvoll zu verwalten. Die bewusste und ersatzlose Vernichtung des größten Vermögenswertes widerspricht dieser Aufgabe und steht im Widerspruch zur wirtschaftlichen Verantwortung des Vorstands.
2. Fehlende demokratische Legitimation der Entscheidung
Diese weitreichende Entscheidung wurde in einer Online-Versammlung am 14.03.2025 getroffen, an der lediglich 27 von 1.440 Mitgliedern teilnahmen. Die Entscheidung fiel mit nur 7 Stimmen Mehrheit. Ein solch geringer Beteiligungsgrad wirft grundsätzliche Fragen zur demokratischen Legitimation auf.
An BdF-Online-Versammlungen nehmen erfahrungsgemäß nur zwischen 20 und 30 Mitglieder teil - eine demokratisch breite Entscheidungsfindung ist mit diesem Verfahren nicht möglich.
3. Unrechtmäßige Ablehnung von fristgerecht eingereichten Anträgen
Die Anträge auf eine schriftliche Abstimmung über die Serverentscheidung (per E-Mail oder Brief), um eine breitere Mitgliederbeteiligung zu ermöglichen, wurden vom Vorstand nicht zur Abstimmung zugelassen.
Dies verstößt gegen § 32 BGB, da:
• Die Mitgliederversammlung das höchste Vereinsorgan ist und per Abstimmung über Anträge entscheidet.
• Ein form- und fristgerecht eingereichter Antrag in die Tagesordnung aufgenommen und abgestimmt werden muss.
• Der Vorstand nicht die Befugnis hat, einen ordnungsgemäß eingereichten Antrag eigenmächtig abzulehnen.
Anträge an die Mitgliederversammlung sind Angelegenheiten der Mitglieder und nicht des Vorstands. Die Mitgliederversammlung allein entscheidet, ob ein Antrag zugelassen wird oder nicht. Indem der Vorstand diese Entscheidung eigenmächtig verhindert hat, wurden Mitgliederrechte verletzt. Wurde hier möglicherweise so die Beschlussfassung manipuliert?
4. Fragwürdige finanzielle Begründung des Vorstands
Der Vorstand rechtfertigt den Umzug zum ICCF-Server mit finanziellen Aspekten. Dies ist jedoch fragwürdig, da der BdF-Server laut Etatplan für 2025 nach Abzug aller Kosten einen Überschuss von 11.000 Euro aufweist.
Die wirtschaftliche Notwendigkeit eines Serverwechsels ist somit nicht gegeben. Ein solch weitreichender Schritt hätte in einer ordentlichen Abstimmung mit breiterer Beteiligung getroffen werden müssen.
5. Fehlende Möglichkeit zur Aussprache? Ein irreführendes Argument
Der Präsident argumentierte in der außerordentlichen Mitgliederversammlung, dass ein schriftliches Verfahren keine Möglichkeit zur Aussprache biete. Dieses Argument ist nicht haltbar. Es gab ausreichend Gelegenheiten zur Aussprache:
• Es fand eine Mitgliederbefragung statt.
• Im BdF-Mitgliederforum wurde eine zweimonatige Diskussion geführt.
6. Technische Hürden und mangelnde Inklusivität der Online-Versammlung
In der außerordentlichen Mitgliederversammlung behauptete der Präsident, dass die technischen Hürden für eine Online-Versammlung niedrig seien, da jeder, der sich auf einem Schachserver einloggen könne, auch an einem Zoom-Meeting teilnehmen könne.
Tatsächlich zeigt die Einladung zur Versammlung jedoch, dass:
• Die Teilnahme mit einem Laptop erfolgen sollte.
• Kamera, Mikrofon und Headset dringend empfohlen wurden.
• Für Abstimmungen ein zweites Endgerät (z.B. Laptop + Handy) genutzt werden sollte.
Diese Anforderungen sind also deutlich komplexer als ein einfacher Login auf einem Schachserver. Wie sollen da Mitglieder, die teilweise über 80 oder 90 Jahre alt sind und oft nicht über die technischen Kenntnisse oder Geräte verfügen, problemlos an einer Online-Versammlung teilnehmen?
Fazit
Die Entscheidung zur Aufgabe des BdF-Servers wurde unter fragwürdigen Bedingungen getroffen. Die bewusste Vernichtung des größten Vermögenswertes des Vereins, die äußerst niedrige Wahlbeteiligung, die willkürliche Ablehnung von fristgerecht eingereichten Anträgen werfen erhebliche Zweifel an der wirtschaftlichen Verantwortung des Vorstands und der demokratischen Legitimität der Entscheidung auf.
Der Vorstand sollte eine erneute Abstimmung über die Zukunft des Bd-Servers herbeiführen und zwar in einem Verfahren, das eine möglichst breite Mitgliederbeteiligung sicherstellt.
Martin Gottschlich
1. Widerspruch zur wirtschaftlichen Verantwortung des Vorstands
Der BdF-Server stellt mit einem Anschaffungspreis von 54.000 Euro den größten Vermögenswert des Vereins dar. Der Vorstand hat nun den Wechsel auf den ICCF-Server durchgesetzt, was zur Folge hat, dass der BdF-Server vollständig aufgegeben wird. Da er höchstwahrscheinlich keinen Käufer finden wird, wird er wirtschaftlich wertlos. Damit wird der größte Vermögenswert des Vereins vernichtet.
Laut Satzung obliegt es dem Vorstand, das Vereinsvermögen sorgfältig und wirtschaftlich sinnvoll zu verwalten. Die bewusste und ersatzlose Vernichtung des größten Vermögenswertes widerspricht dieser Aufgabe und steht im Widerspruch zur wirtschaftlichen Verantwortung des Vorstands.
2. Fehlende demokratische Legitimation der Entscheidung
Diese weitreichende Entscheidung wurde in einer Online-Versammlung am 14.03.2025 getroffen, an der lediglich 27 von 1.440 Mitgliedern teilnahmen. Die Entscheidung fiel mit nur 7 Stimmen Mehrheit. Ein solch geringer Beteiligungsgrad wirft grundsätzliche Fragen zur demokratischen Legitimation auf.
An BdF-Online-Versammlungen nehmen erfahrungsgemäß nur zwischen 20 und 30 Mitglieder teil - eine demokratisch breite Entscheidungsfindung ist mit diesem Verfahren nicht möglich.
3. Unrechtmäßige Ablehnung von fristgerecht eingereichten Anträgen
Die Anträge auf eine schriftliche Abstimmung über die Serverentscheidung (per E-Mail oder Brief), um eine breitere Mitgliederbeteiligung zu ermöglichen, wurden vom Vorstand nicht zur Abstimmung zugelassen.
Dies verstößt gegen § 32 BGB, da:
• Die Mitgliederversammlung das höchste Vereinsorgan ist und per Abstimmung über Anträge entscheidet.
• Ein form- und fristgerecht eingereichter Antrag in die Tagesordnung aufgenommen und abgestimmt werden muss.
• Der Vorstand nicht die Befugnis hat, einen ordnungsgemäß eingereichten Antrag eigenmächtig abzulehnen.
Anträge an die Mitgliederversammlung sind Angelegenheiten der Mitglieder und nicht des Vorstands. Die Mitgliederversammlung allein entscheidet, ob ein Antrag zugelassen wird oder nicht. Indem der Vorstand diese Entscheidung eigenmächtig verhindert hat, wurden Mitgliederrechte verletzt. Wurde hier möglicherweise so die Beschlussfassung manipuliert?
4. Fragwürdige finanzielle Begründung des Vorstands
Der Vorstand rechtfertigt den Umzug zum ICCF-Server mit finanziellen Aspekten. Dies ist jedoch fragwürdig, da der BdF-Server laut Etatplan für 2025 nach Abzug aller Kosten einen Überschuss von 11.000 Euro aufweist.
Die wirtschaftliche Notwendigkeit eines Serverwechsels ist somit nicht gegeben. Ein solch weitreichender Schritt hätte in einer ordentlichen Abstimmung mit breiterer Beteiligung getroffen werden müssen.
5. Fehlende Möglichkeit zur Aussprache? Ein irreführendes Argument
Der Präsident argumentierte in der außerordentlichen Mitgliederversammlung, dass ein schriftliches Verfahren keine Möglichkeit zur Aussprache biete. Dieses Argument ist nicht haltbar. Es gab ausreichend Gelegenheiten zur Aussprache:
• Es fand eine Mitgliederbefragung statt.
• Im BdF-Mitgliederforum wurde eine zweimonatige Diskussion geführt.
6. Technische Hürden und mangelnde Inklusivität der Online-Versammlung
In der außerordentlichen Mitgliederversammlung behauptete der Präsident, dass die technischen Hürden für eine Online-Versammlung niedrig seien, da jeder, der sich auf einem Schachserver einloggen könne, auch an einem Zoom-Meeting teilnehmen könne.
Tatsächlich zeigt die Einladung zur Versammlung jedoch, dass:
• Die Teilnahme mit einem Laptop erfolgen sollte.
• Kamera, Mikrofon und Headset dringend empfohlen wurden.
• Für Abstimmungen ein zweites Endgerät (z.B. Laptop + Handy) genutzt werden sollte.
Diese Anforderungen sind also deutlich komplexer als ein einfacher Login auf einem Schachserver. Wie sollen da Mitglieder, die teilweise über 80 oder 90 Jahre alt sind und oft nicht über die technischen Kenntnisse oder Geräte verfügen, problemlos an einer Online-Versammlung teilnehmen?
Fazit
Die Entscheidung zur Aufgabe des BdF-Servers wurde unter fragwürdigen Bedingungen getroffen. Die bewusste Vernichtung des größten Vermögenswertes des Vereins, die äußerst niedrige Wahlbeteiligung, die willkürliche Ablehnung von fristgerecht eingereichten Anträgen werfen erhebliche Zweifel an der wirtschaftlichen Verantwortung des Vorstands und der demokratischen Legitimität der Entscheidung auf.
Der Vorstand sollte eine erneute Abstimmung über die Zukunft des Bd-Servers herbeiführen und zwar in einem Verfahren, das eine möglichst breite Mitgliederbeteiligung sicherstellt.
Martin Gottschlich