Neue Satzung - Fragen - Anmerkungen
Verfasst: Mi 4. Mär 2026, 10:41
Mit der neuen Satzung sollen laut §8 vom Vorstand bis zu 9 Mitglieder als Beisitzer berufen werden. Die bilden mit dem neuen Vorstand einen erweiterten Vorstand.
Jeder Vorstand kann weitere Mitarbeiter berufen, ohne dass es explizit in der Satzung erwähnt wird. Der BdF hat auch in der Vergangenheit schon Mitarbeiter zur Unterstüzung berufen. Welche Aufgaben sollen denn die Beisitzer übernehmen? Warum bis zu 9 Beisitzer, warum nicht mehr, warum nicht weniger? Eine willkürliche Zahl.
Es wird ein weiteres Organ eingeführt, der erweiterte Vortand. Dieses neue Organ taucht aber in §6 gar nicht auf. Welche Aufgabe / Rechte hat denn der erweiterte Vorstand?
Anscheinend kann ich auch nur über die gesamte Satzung abstimmen, nicht über einzelne Passagen.
Rudolf Rüther
Jeder Vorstand kann weitere Mitarbeiter berufen, ohne dass es explizit in der Satzung erwähnt wird. Der BdF hat auch in der Vergangenheit schon Mitarbeiter zur Unterstüzung berufen. Welche Aufgaben sollen denn die Beisitzer übernehmen? Warum bis zu 9 Beisitzer, warum nicht mehr, warum nicht weniger? Eine willkürliche Zahl.
Es wird ein weiteres Organ eingeführt, der erweiterte Vortand. Dieses neue Organ taucht aber in §6 gar nicht auf. Welche Aufgabe / Rechte hat denn der erweiterte Vorstand?
Anscheinend kann ich auch nur über die gesamte Satzung abstimmen, nicht über einzelne Passagen.
Rudolf Rüther