Nenngelder aus Guthabenkontingent
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Nenngelder aus Guthabenkontingent
In der aktuellen Ausgabe der "Fernschachpost" schreibt der Schatzmeister Jörg Fuchs, daß er sich wünsche, daß möglichst viele Spieler ihre Nenngelder aus einem Guthabenkontingent zahlen.
Kann der BdF das etwas bekannter machen bzw. erläutern, was gemeint ist.
Ab und zu ein paar Euro, oder einmal im Jahr ein paar Euro mehr, überweisen unter Angabe der Mitgliedsnummer?
Also z.B. bei der Überweisung des Jahresbeitrags 10-20 Euro drauflegen?
Kann der BdF das etwas bekannter machen bzw. erläutern, was gemeint ist.
Ab und zu ein paar Euro, oder einmal im Jahr ein paar Euro mehr, überweisen unter Angabe der Mitgliedsnummer?
Also z.B. bei der Überweisung des Jahresbeitrags 10-20 Euro drauflegen?
Zuletzt geändert von TobiasHabermehl am So 30. Aug 2020, 19:59, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Nenngelder aus Guthabenkontingent
Man kann es mit einer Einzelüberweisung machen und als Überweisungsgrund beispielsweise "Guthabenkonto" angeben oder auch mit einem höheren Betrag bei der Überweisung eines Nenngeldes oder des Mitgliedsbeitrages. Der überschießende Betrag wird dem Guthaben zugewiesen.
Viele Grüße
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Uwe Bekemann
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Re: Nenngelder aus Guthabenkontingent
Bei einer Turniermeldung muss dann keine Einzelüberweisung vorgenommen werden. Es wird dann einfach der vorhandene Guthabenbetrag um das jeweilige Nenngeld reduziert. Gleiches gilt für den Mitgliedsbeitrag.
Guthabenkonten reduzieren insbesondere aber auch den Arbeitsaufwand des Schatzmeisters.
Guthabenkonten reduzieren insbesondere aber auch den Arbeitsaufwand des Schatzmeisters.
Uwe Bekemann
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Re: Nenngelder aus Guthabenkontingent
Was muss denn der Schatzmeister weniger machen? Muss er nicht genauso bei jeder Turniermeldung das Guthaben abgleichen? Wo ist die Zeitersparnis?
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Re: Nenngelder aus Guthabenkontingent
Er muss beispielsweise die BdF-Konten nicht auf den Nenngeldeingang überwachen.
Das Prinzip des Guthabenkontos gab es schon, als ich meine Arbeit für den BdF 1998 aufgenommen haben. Es ist also keine neue Erfindung, sondern eine ganz alte Einrichtung. Unser aktueller Schatzmeister hat es nur wieder mehr in den Vordergrund gestellt.
Einen Vorteil für die Mitglieder habe ich eben zu erwähnen vergessen: Die Turniermeldung ist sofort komplett und wird ausgeführt. Andernfalls wird immer erst auch der Geldeingang abgewartet.
Das Prinzip des Guthabenkontos gab es schon, als ich meine Arbeit für den BdF 1998 aufgenommen haben. Es ist also keine neue Erfindung, sondern eine ganz alte Einrichtung. Unser aktueller Schatzmeister hat es nur wieder mehr in den Vordergrund gestellt.
Einen Vorteil für die Mitglieder habe ich eben zu erwähnen vergessen: Die Turniermeldung ist sofort komplett und wird ausgeführt. Andernfalls wird immer erst auch der Geldeingang abgewartet.
Uwe Bekemann
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Re: Nenngelder aus Guthabenkontingent
Dann weiß der Turnierleiter über die Guthaben jedes Spielers Bescheid?
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Re: Nenngelder aus Guthabenkontingent
Nein, natürlich nicht. Der Schatzmeister informiert ihn über die Freigabe einer Meldung nach Nenngeldeingang. Dies gilt nicht nur für die Turnierleiter, sondern auch für den Turnierdirektor.
Uwe Bekemann
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Re: Nenngelder aus Guthabenkontingent
Sorry, verstehe ich nicht. Die Turniermeldung kommt doch beim Turnierdirektor an, nicht beim Schatzmeister, oder? Wenn jetzt der Turnierleiter auf die Freigabe des Schatzmeister warten muss, ist doch nicht gewonnen? Oder doch????
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Re: Nenngelder aus Guthabenkontingent
Die Turniermeldung via Online-Formular geht zugleich beim Schatzmeister und beim Turnierdirektor ein. Darin kann die Option "Abbuchung vom Guthabenkonto" sofort gewählt werden. Der Turnierdirektor erfährt somit zeitgleich den Wunsch auf Ausgleich über das Guthabenkonto. Die beiden stehen dazu im Kontakt.
Uwe Bekemann
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Re: Nenngelder aus Guthabenkontingent
Dann ist für mich kein Vorteil erkennbar. So oder so, sie müssen sich austauschen.
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Re: Nenngelder aus Guthabenkontingent
Natürlich müssen beide zusammenwirken. Der Turnierdirektor registriert die Turniermeldung, nicht der Schatzmeister. Der Schatzmeister verfolgt den Zahlungseingang, nicht der Turnierdirektor. Ich denke, dass ich hinreichend beschrieben habe, wie durch das Guthabenkonto eine Arbeits- und eine Zeitersparnis erreicht wird.
Aber wie schon geschrieben: Der Schatzmeister freut sich nicht zuletzt auch über die Erleichterung seiner Arbeit, indem er nicht jeden einzelnen Zahlungseingang überwachen muss - fortwährend bis zum Eingang (wenn die Überweisung denn nicht auch mal vergessen wird). So erklärt er in der Fernschachpost: "Von den Mitgliedern wünsche ich mir, dass diese vermehrt die Möglichkeit nutzen, Ihre Nenngelder aus einem Guthabenkontingent zu bezahlen. Dies erleichtert meine Arbeit erheblich."
Ich gehe davon aus, dass er dies gut abschätzen kann.
Aber wie schon geschrieben: Der Schatzmeister freut sich nicht zuletzt auch über die Erleichterung seiner Arbeit, indem er nicht jeden einzelnen Zahlungseingang überwachen muss - fortwährend bis zum Eingang (wenn die Überweisung denn nicht auch mal vergessen wird). So erklärt er in der Fernschachpost: "Von den Mitgliedern wünsche ich mir, dass diese vermehrt die Möglichkeit nutzen, Ihre Nenngelder aus einem Guthabenkontingent zu bezahlen. Dies erleichtert meine Arbeit erheblich."
Ich gehe davon aus, dass er dies gut abschätzen kann.
Uwe Bekemann
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Re: Nenngelder aus Guthabenkontingent
admin hat geschrieben:Die Turniermeldung via Online-Formular geht zugleich beim Schatzmeister und beim Turnierdirektor ein. Darin kann die Option "Abbuchung vom Guthabenkonto" sofort gewählt werden. Der Turnierdirektor erfährt somit zeitgleich den Wunsch auf Ausgleich über das Guthabenkonto. Die beiden stehen dazu im Kontakt.
admin hat geschrieben:Der Turnierdirektor registriert die Turniermeldung, nicht der Schatzmeister. Der Schatzmeister verfolgt den Zahlungseingang, nicht der Turnierdirektor.
Was denn nun? Erst geht es zeitgleich bei beiden ein, dann nicht mehr!?
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Re: Nenngelder aus Guthabenkontingent
Doch, sie geht zeitgleich bei beiden ein. Aber ob tatsächlich ein ausreichendes Guthaben vorhanden ist, kann nur der Schatzmeister feststellen. Es bleibt die Notwendigkeit der Überprüfung und der Freigabe durch den Schatzmeister.
Uwe Bekemann
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Re: Nenngelder aus Guthabenkontingent
Gut, entweder der Schatzmeister registriert den Zahlungseingang oder er gleicht das Guthaben ab, Vorteil für mich nicht erkennbar. Zumal ich mir sicher bin, viele Mitglieder werden immer wieder per Mail nachfragen wie gerade ihr Guthaben ist. Fragen, die beantwortet werden müssen, kostet auch Zeit. Ich persönlich halte davon nichts dem BDF ohne sofortige Gegenleistung Geld zur Verfügung zu stellen.
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