Bedenkzeit II

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ThomasReichert
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Re: Bedenkzeit II

Beitragvon ThomasReichert » Di 13. Okt 2020, 13:21

A. 1 Aus dem Wortlaut des § 29, letzter Satz, geht nicht hervor, dass bei 40 Tagen Schweigen automatisch ein Partieverlust erfolgt. Es handelt sich um eine Ermessensentscheidung des TL, die nach Sinn und Zweck des § 29 getroffen werden kann, wenn der Spieler die Partie offensichtlich nicht mehr fortsetzen will (u. a. bei stillschweigendem Rücktritt) [SpA-2/08] .


Das sehe ich - ehrlich gesagt - anders.

"Änderung mit Wirkung für ab dem 1.1.2009 gespielte Turniere: "Partien, in denen 40 Tage lang kein Zug erfolgt, werden für den Spieler als verloren gewertet, der den Turnierleiter über die zeitliche Verzögerung nicht informiert hat. Das Reklamationsrecht liegt beim Gegner des schweigenden Spielers."

Dieser Absatz aus § 29 TO gilt meines Erachtens trotz § 53 TO, denn § 53 TO will ja wohl nur das Mahnverfahren für Serverpartien für überflüssig erklären. Die Formulierung "werden für den Spieler als verloren gewertet...." lässt keine Ermessungsentscheidung zu. Nach entsprechender Reklamation muss also als verloren gewertet werden. Wenn etwas anderes gewollt sein soll, muss man die Vorschrift anders fassen ("kann als verloren gewertet werden; soll in der Regel als verloren gewertet werden; soll der schweigende Spieler angehört und bei keiner oder nicht ausreichender Erklärung soll als verloren ......;").

Die derzeitige Formulierung ist fast eine klassische Formulierung für eine gebundene Entscheidung (wenn ...... dann).

Bin kein Verwaltungsmensch, aber das scheint mir doch eindeutig.

Sikky
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Re: Bedenkzeit II

Beitragvon Sikky » Di 13. Okt 2020, 15:24

Ich gebe Dir Recht. Hier ein Ausschnitt aus der Turnierausschreibung :arrow: Wenn die Bedenkzeit in irgendeiner Form abgelaufen ist, wird die Partie automatisch als Verlust gewertet. Unter bestimmten Umständen werden dann alle Partien des Spielers abgebrochen.

Asmodis
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Re: Bedenkzeit II

Beitragvon Asmodis » Di 13. Okt 2020, 19:52

ThomasReichert hat geschrieben:
A. 1 Aus dem Wortlaut des § 29, letzter Satz, geht nicht hervor, dass bei 40 Tagen Schweigen automatisch ein Partieverlust erfolgt. Es handelt sich um eine Ermessensentscheidung des TL, die nach Sinn und Zweck des § 29 getroffen werden kann, wenn der Spieler die Partie offensichtlich nicht mehr fortsetzen will (u. a. bei stillschweigendem Rücktritt) [SpA-2/08] .


Das sehe ich - ehrlich gesagt - anders.

"Änderung mit Wirkung für ab dem 1.1.2009 gespielte Turniere: "Partien, in denen 40 Tage lang kein Zug erfolgt, werden für den Spieler als verloren gewertet, der den Turnierleiter über die zeitliche Verzögerung nicht informiert hat. Das Reklamationsrecht liegt beim Gegner des schweigenden Spielers."

Dieser Absatz aus § 29 TO gilt meines Erachtens trotz § 53 TO, denn § 53 TO will ja wohl nur das Mahnverfahren für Serverpartien für überflüssig erklären. Die Formulierung "werden für den Spieler als verloren gewertet...." lässt keine Ermessungsentscheidung zu. Nach entsprechender Reklamation muss also als verloren gewertet werden. Wenn etwas anderes gewollt sein soll, muss man die Vorschrift anders fassen ("kann als verloren gewertet werden; soll in der Regel als verloren gewertet werden; soll der schweigende Spieler angehört und bei keiner oder nicht ausreichender Erklärung soll als verloren ......;").

Die derzeitige Formulierung ist fast eine klassische Formulierung für eine gebundene Entscheidung (wenn ...... dann).

Bin kein Verwaltungsmensch, aber das scheint mir doch eindeutig.


Hallo Thomas. Da könntest Du recht haben. Die Antwort A1 zu §53 scheint mir noch aus der Zeit vor dem 1.1.2009 zu stammen, denn da war die Formulierung im §29 noch eine "kann"-Klausel. Insofern wäre hier eine Aktualisierung wünschenswert und müsste im entsprechenden Ausschuss neu vorgebracht werden.
Liebe Grüße

Hartmut Hering

ThomasReichert
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Re: Bedenkzeit II

Beitragvon ThomasReichert » Di 13. Okt 2020, 20:21

In der fraglichen Partie hat mein Gegner zZt ca 33 Tage 20 h verbraucht, in ca 1 Woche werden wir ja sehen was passiert, wenn er bis dahin nicht gezogen hat.

Ich hatte vorsorglich meinen Gegner gemahnt und den TL entsprechend informiert, der meinte allerdings, dass das nicht notwendig gewesen sei.



Gewinnspiel:


Wenn die bereits angesprochenen 40 Tage vorbei sind

a) wird die Partie automatisch als verloren gewertet
b) wird die Partie nach Reklamation als verloren gewertet
c) kontaktiert der TL den Spieler automatisch und fragt, was los ist
d) kontaktiert der TL den Spieler nach Reklamation und fragt, was los ist
e) passiert ohne Reklamation gar nichts

Asmodis
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Re: Bedenkzeit II

Beitragvon Asmodis » Di 13. Okt 2020, 20:30

Also wirklich... da machst Du ein Gewinnspiel und sagst gar nicht was es zu gewinnen gibt, LOL.

Halt uns auf dem Laufenden was passiert... (ich würd ja lachen wenn dein Gegner dann nach 39 Tagen, 23 Stunden und 59 Minuten seinen Zug macht... )
Liebe Grüße

Hartmut Hering

ThomasReichert
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Re: Bedenkzeit II

Beitragvon ThomasReichert » Di 13. Okt 2020, 20:43

Stimmt. Das mit dem fehlenden Gewinn ist mir inzwischen auch aufgefallen. Aber es kann ja passieren, dass 20 Leute die richtige Antwort geben, da muss ich mit dem Preis natürlich vorsichtig sein.

Manchmal fragt mich meine Frau, was es beim Fernschach eigentlich so zu gewinnen gebe und dann sag ich immer was von Ruhm und Ehre und so. Und dann hat sie so einen Blick zwischen absoluter Verständnislosigkeit :roll: und Mitleid. :lol:

Asmodis
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Re: Bedenkzeit II

Beitragvon Asmodis » Di 13. Okt 2020, 20:49

ThomasReichert hat geschrieben:Manchmal fragt mich meine Frau, was es beim Fernschach eigentlich so zu gewinnen gebe und dann sag ich immer was von Ruhm und Ehre und so. Und dann hat sie so einen Blick zwischen absoluter Verständnislosigkeit :roll: und Mitleid. :lol:


Ja, das kenn ich irgendwoher :lol: :lol: :lol:
Liebe Grüße

Hartmut Hering

SchulzR
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Re: Bedenkzeit II

Beitragvon SchulzR » Di 13. Okt 2020, 22:03

Liebe Schachfreunde,

jetzt muss ich mich - als Turnierleiter und Server-Verbindungsmann - mal einschalten. Also: es gilt § 29 der BdF-Turnierordnung für ab 01.01.2009 gespielte Turniere:

""Partien, in denen 40 Tage lang kein Zug erfolgt, werden für den Spieler als verloren gewertet, der den Turnierleiter über die zeitliche Verzögerung nicht informiert hat. Das Reklamationsrecht liegt beim Gegner des schweigenden Spielers."

Die Formulierung "werden für den Spieler als verloren gewertet, ..." stellt klar, dass es hier keinen Ermessensspielraum mehr gibt, wenn - und das ist jetzt entscheidend - der "bummelnde" Spieler den Turnierleiter nicht rechtzeitig darüber informiert, dass er für seinen Zug mehr als 40 Tage verbrauchen will.

Folglich muss der "bummelnde Spieler" selbst aktiv werden und rechtzeitig auf den Turnierleiter zugehen. Gibt er fristgerecht eine Erklärung ab, kann er für einen Zug auch mehr als 40 Tage verbrauchen (entsprechendes Zeitguthaben vorausgesetzt).

Inzwischen ist der Server so programmiert, dass er die Partie automatisch beendet, wenn der Fall nach § 29 eintritt. Der Turnierleiter würde die Partie wieder in Gang setzen müssen, wenn die Voraussetzung für die Anwendung des § 29 ("... der den Turnierleiter über die zeitliche Verzögerung nicht informiert hat.) nicht gegeben ist.
Mit freundlichen Grüßen
René Schulz

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Re: Bedenkzeit II

Beitragvon Asmodis » Di 13. Okt 2020, 22:19

Danke Rene

Damit dürfte die Frage ja jetzt geklärt sein.
Liebe Grüße

Hartmut Hering

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Re: Bedenkzeit II

Beitragvon ThomasReichert » Di 13. Okt 2020, 22:25

Also im Grunde a) - mit Änderungsmöglichkeit.

Nachfrage:
Informiert der TL den wartenden Spieler, wenn der "bummelnde" Spieler ihm rechtzeitig mitgeteilt hat, dass er mehr als 40 Züge braucht?

Sikky
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Re: Bedenkzeit II

Beitragvon Sikky » Mi 14. Okt 2020, 02:18

Ja, hatte ich schon einmal.

ThomasReichert
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Re: Bedenkzeit II

Beitragvon ThomasReichert » Mi 14. Okt 2020, 09:19

Und das Gewinnspiel ist auch zu Ende.
Mein Gegner hat aufgegeben.


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