die geplante Durchführung der MV und der notwendig gewordenen (Nach-) Wahlen einiger Vorstandsämter machen mir Bauchschmerzen.
Vorab eine kurze Chronologie:
20.10.2021 - Der Vorstand beruft auf der Homepage in den Nachrichten und in den Vorstandmitteilungen die MV ein für den 15. - 27.12.2021
05.11.2021 - Der Vorstand ruft die Mitglieder auf der Homepage in den Nachrichten auf, sich für die vakanten Vorstandsämter und einige Ehrenämter
zu bewerben.
23.11.2021 - Der Vorstand erinnert auf der Homepage in den Nachrichten an die vorgenannten Bewerbungen.
25.11.2021 - Der Vorstand setzt auf der Homepage in den Nachrichten die Tagesordnung für die MV fest.
26.11.2021 - Der Präsident informiert auf der Homepage in den Nachrichten und den Vorstandsmitteilungen über die Rechtslage der Veröffentlichung
der Tagesordnung und weist darauf hin, dass die in der Satzung festgeschriebene Frist von 4 Wochen nicht eingehalten ist.
04.12.2021 - Der Vorstand informiert auf der Homepage in den Nachrichten und den Vorstandsmitteilungen, dass der Vorstand einstimmig
beschlossen hat, dass die MV vom 27.12.2021 - 07.01.2022 stattfindet.
Zu diesem Prozedere 2 Anmerkungen:
1.)
Der Hinweis des Präsidenten auf das Nichteinhalten der 4 Wochenfrist ist natürlich korrekt, jeder kann es nachlesen.
Ich habe dann die Frage aufgeworfen, ob ein Verstoß gegen diese Vorschrift unschädlich ist oder vielleicht irgendwie geheilt werden kann oder welche Konsequenzen er hat.
Ich habe hierzu die Meinung vertreten, dass dieser Verstoß nur die Konsequenz haben kann, dass die in der MV gefassten Beschlüsse und Wahlen im Falle ihrer Anfechtung aufgehoben würden.
Meine Begründung in einem Satz: Eine Frist, deren Nichtbeachtung folgenlos bleibt, hat im Grunde keine Daseinsberechtigung.
Ich habe hierzu die Gegenauffassung gehört, dass es ausreiche, wenn die Einladung zur MV rechtzeitig sei und die Fristversäumnis bei der TO damit geheilt werde. Das halte ich nicht für zutreffend, denn es erklärt auch nicht, weshalb es die Frist überhaupt gibt.
Womöglich sieht der Vorstand dies inzwischen ähnlich, denn jetzt wurde der Termin der MV verschoben und die Frist damit "gerettet".
Auch das kann nicht richtig sein. Damit wird die Frist doch quasi in die andere Richtung gedreht. Sie wurde doch eingeführt, um die TO rechtzeitig vor der MV bekanntzugeben und nicht um den Termin der MV der bereits vorhandenen TO anzupassen. Sinn einer solchen Frist ist es doch, etwas rechtzeitig vorher zu machen.
2.)
Wofür ist die MV zuständig?
"Nominierung von Kandidaten für die Vorstandswahl, die noch nicht Inhaber eines zur Wahl anstehenden
Vorstandsamtes sind. Nominiert sind Bewerber, die mindestens 25 % der abgegebenen gültigen Stimmen
auf sich vereinigen."
Soweit die Satzung.
Machen wir das so? Nein.
Von Bewerbungen für Vorstandsämter beim alten Vorstand (innerhalb einer bestimmten Frist!) ist in der Satzung nirgends die Rede, so machen wir es aber.
Mögliche Gegenargumente:
a.)
Die Satzung stammt noch aus Zeiten der Präsenz-MV und das Wahlprozedere ist hierauf zugeschnitten.
Das zieht nicht. Die Satzung wurde gerade im Hinblick auf virtuelle MVs geändert und dabei hat man den oben zitierten Passus beibehalten. Hätte man es für virtuelle MVs anders haben wollen, hätte man es in diesem Zuge regeln können.
Hat man aber nicht.
b.)
Das haben wir aber schon immer so gemacht.
Kein Kommentar.

Ich schreibe dies nicht, um irgendetwas zu torpedieren oder zu blockieren.
Aber es gibt doch im Vorstand und im Verein erkennbar 2 Lager, die - weshalb auch immer - nicht gut miteinander können. Und nach allem, was man so lesen kann, sind die Fronten recht verhärtet. Wir müssen doch also damit rechnen, dass das bei den Wahlen unterlegene Lager (wer immer dies sein wird) alle Möglichkeiten ausschöpfen wird, um die Niederlage abzuwenden, auch durch eine Wahlanfechtung.
Und wenn dies geschieht, fürchte ich, dass aus den oben genannten Gründen alles umsonst war.
Es gibt vielleicht Lösungsmöglichkeiten für dieses Dilemma, die habe ich an anderer Stelle schon mal vorgetragen, das würde den Rahmen dieses Beitrages jetzt aber sprengen - zumindest derzeit.