Ergebnis zur Wahl PR-Manager

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Asmodis
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Re: Ergebnis zur Wahl PR-Manager

Beitragvon Asmodis » So 23. Jan 2022, 12:06

sbloesl hat geschrieben:
Bekemann hat geschrieben:Liebe Schachfreundinnen und Schachfreunde,

Von 2006 bis 2016 habe ich bewiesen, dass ich es kann, denke ich.


Lieber SF Bekemann, mir ist völlig schleierhaft, wie Du zu dieser Schlussfolgerung gelangt bist.
Darüber hinaus hast Du Dich spätestens mit dieser Mail an SF Heiermann als menschlich völlig ungeeignet für ein Vorstandsamt offenbahrt.


Wieso? Weil er nachprüfbare Fakten zusammenfasst, die Heiermann selbst in seinen Posts und seinem Bewerbungsschreiben geliefert hat? Nichts an dem was er gesagt hat, ist in irgendeiner Weise Fiktion sondern alles in den Posts von SF Heiermann genau so geschrieben. Man kann es doch alles nachlesen, wenn man sich die Zeit nimmt. Man kann zu einem Kandidaten eine positive oder eine negative Meinung haben. Das ist legitim. Man kann einen Kandidaten mögen oder eben nicht. Das ist auch legitim. Das ändert aber nichts daran dass Fakten nun mal Fakten sind. SF Bekemann hat nur das zusammengefasst, was Herr Heiermann selbst geschrieben hat. Daran ist nun mal nichts zu rütteln. Wenn man das als Überschreitung von "roten Linien" sehen will dann ist auch die Feststellung 2*2=4 eine rote Linie.
Liebe Grüße

Hartmut Hering

oste51
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Re: Ergebnis zur Wahl PR-Manager

Beitragvon oste51 » Mo 24. Jan 2022, 11:33

Lieber Schachfreund Heiermann,
Sie zitieren: Der Worte sind genug gewechselt,...
Ein lang gedehntes NEIN! Lassen Sie uns gemeinsam die rechtliche Lage betrachten.
Sie schreiben: Wenn ich die Satzung richtig interpretiere, steht dort nicht, dass Vorstandsämter kommissarisch besetzt werden können.
Richtig, aber deshalb ist es nicht ausgeschlossen, nicht verboten. Wie sollte ein Verein ansonsten bis zur nächsten Wahl handlungsfähig bleiben, wenn Vorstandsmitglieder aus welchen Gründen auch immer ausscheiden? Werfen wir dazu einen Blick in die Satzung und in die Geschäftsordnung. Die Zuständigkeiten sind unter Anderem im § 7 für die Mitgliederversammlung und § 8 für den Vorstand geregelt. Die Aufgaben des Präsidenten ergeben sich aus der Geschäftsordnung. Weder die Mitgliederversammlung noch der Präsident können daraus das Recht für sich ableiten, ein Vorstandsamt kommissarisch besetzen zu können. Aber der Vorstand kann, darf und muss es machen.
§ 8 der Satzung: Er ist für die laufende Geschäftsführung verantwortlich und für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig, die nicht durch diese Satzung anderen Vereinsorganen vorbehalten sind.
Die kommissarische Besetzung von Vorstandsämtern ist keinem anderen Vereinsorgan vorbehalten, damit liegt sie in der Verantwortung des Vorstands, wohlgemerkt des gesamten Vorstands und nicht des Präsidenten alleine. Zur laufenden Geschäftsführung gehört unzweifelhaft auch die Sicherstellung einer fortwährenden Aufgabenwahrnehmung in allen Belangen des Vereins.
Sie schreiben: Dennoch empfinde ich es als legitim, dem neuen Vorstand meine Mithilfe anzubieten.
Selbstverständlich ist es legitim, dem Vorstand Ihre Mithilfe anzubieten und wenn er (der Vorstand), nicht aber der Präsident, Sie mit einer Aufgabe betraut, dürfen Sie diese (kommissarische) Aufgabe auch annehmen. Mit dem gleichen Recht kann auch Schachfreund Hering seine Mithilfe anbieten und nach einem entsprechenden Vorstandsbeschluss diese Aufgabe kommissarisch wahrnehmen. Ohne Vorstandsbeschluss ist es dagegen satzungswidrig und nach meinem Verständnis damit auch vereinsschädigend.
Eine Frage haben Sie leider nicht angesprochen. Für das Amt des Geschäftsführers hat der Vorstand Schachfreund Hering mit der kommissarischen Aufgabenwahrnehmung betraut. Das Amt des PR-Managers ist dagegen schon monatelang nicht kommissarisch besetzt worden. Warum also unbedingt jetzt, welchen dringenden Grund gibt es für die plötzliche Eile? Ist es kurz vor einer erforderlichen Stichwohl im Sinne von Chancengleichheit nicht geradezu geboten, das Ergebnis abzuwarten?
Lieber Schachfreund Heiermann, Sie haben wort- und auch geistreich ausgeführt, dass „der Worte genug gewechselt waren“. Ich konnte Sie hoffentlich ebenso geistreich davon überzeugen, dass gerade das nicht der Fall ist.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Wilshusen

MHW169
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Re: Ergebnis zur Wahl PR-Manager

Beitragvon MHW169 » Mo 24. Jan 2022, 12:22

Moin Herr Wilhusen,
mich würde es interessieren wer wann entschieden hat, dass der alte GF nun kommisarischer GF wird. Das interessiert mich insofern, da er ja zurückgetreten ist und wenn er es nicht gemacht hätte eine kommisarische Geschäftsführung nicht nötig wäre.
MfG
Wadle

Asmodis
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Re: Ergebnis zur Wahl PR-Manager

Beitragvon Asmodis » Mo 24. Jan 2022, 12:49

Schon komisch... erst hat sich jeder beschwert, dass das Beschlussverzeichnis nicht aktuell ist, jetzt ist es aktuell und keiner scheint es lesen zu wollen... Das würde die Frage nämlich beantworten. Das jemand sein Amt kommissarisch weiterführt, bis der Nachfolger fest steht ist auch nicht ungewöhnlich. Erlebt man in der Politik immer wieder (siehe letzte Bundestagswahl). Und auch SF Müller-Töpler hat sein Amt nach seinem Rücktritt weitergeführt, da man sonst keine Turniere hätte starten können. Auch bei einem Wechsel im Vorstand heisst es nun mal: "The Show must go on".

Allerdings hat sich das Thema ja jetzt erst mal erledigt, da das Wahlprotokoll nun online ist und damit SF Busemann sowie alle anderen gewählten Mitglieder ihre Ämter antreten können.
Liebe Grüße

Hartmut Hering


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