Beschluss(un)fähigkeit des Vorstandes ab 1.7.2021

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tschmidt
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Re: Beschluss(un)fähigkeit des Vorstandes ab 1.7.2021

Beitragvon tschmidt » Mi 2. Jun 2021, 12:46

Aus dem Nachrichtendienst des BdF (https://www.bdf-fernschachbund.de)

Wichtige Mitteilung
Autor: Hartmut Hering am 02.06.2021 - 12.14

Liebe Fernschachfreunde

Durch einige widrige Umstände (unter anderem Rücktritte innerhalb der Vorstandschaft) ist eine Lage entstanden, die einige Handlungen erfordert. Unter anderem eine außerordentliche Mitgliederversammlung. Wir sind derzeit dabei alles zu prüfen und die Termine für die entsprechenden Schritte festzulegen. Weitere Informationen werden wir Euch mitteilen, sobald diese vorliegen.

Der Vorstand
Beste Grüße,
Torsten Schmidt

Jens Rach
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Re: Beschluss(un)fähigkeit des Vorstandes ab 1.7.2021

Beitragvon Jens Rach » Mi 2. Jun 2021, 23:46

Mal eine Frage dazu:

Kann man davon ausgehen das da alle Vorstandsämter neu besetzt werden müssen?

Ansonsten dürfte das nicht all zu viel bringen.
Jens Rach

tschmidt
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Re: Beschluss(un)fähigkeit des Vorstandes ab 1.7.2021

Beitragvon tschmidt » Do 3. Jun 2021, 08:50

Grundsätzlich dürfte es sich nur um eine Nachwahl vakanter Vorstandsämter handeln.

Wenn du mit der Besetzung eines Vorstandsamtes nicht einverstanden bist, dann hast du die Chance bei der nächsten regulären Wahl hierfür zu kandidieren.

Oder du kandidierst nun für eine vakante Stelle und versuchst aus dieser heraus etwas zu verbessern.
Beste Grüße,
Torsten Schmidt

Jens Rach
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Re: Beschluss(un)fähigkeit des Vorstandes ab 1.7.2021

Beitragvon Jens Rach » Do 3. Jun 2021, 22:12

Grundsätzlich dürfte es sich nur um eine Nachwahl vakanter Vorstandsämter handeln.

Wenn du mit der Besetzung eines Vorstandsamtes nicht einverstanden bist, dann hast du die Chance bei der nächsten regulären Wahl hierfür zu kandidieren.

Oder du kandidierst nun für eine vakante Stelle und versuchst aus dieser heraus etwas zu verbessern.


Zu 1. das wäre fatal und nichts an der Situation ändern.

Zu 2. Da gibt es Personen die das wesentlich besser können, ich weiß wann ich etwas nicht erfüllen kann.
Ansonsten hätte ich es wohl schon einmal versucht.
Zu 3. unter diesem Vorsitz, nein danke, wenn schon Leute flüchten die wesentlich entspannter sind, ist das bestimmt nichts für mich

Bedeutet ja aber nun nicht das ich stillschweigend zusehen muss, wie der BdF in Grund und Boden gefahren wird.

Wie sieht es denn mit Dir aus wenn Du so überzeugt bist vom derzeitigen Vorstand?
Jens Rach

tschmidt
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Re: Beschluss(un)fähigkeit des Vorstandes ab 1.7.2021

Beitragvon tschmidt » Fr 4. Jun 2021, 07:42

Zunächst einmal ziehe ich den Hut vor jeder/m, die/der sich für so eine Position zur Verfügung stellt. Dass das nicht nur mit Spaß und Freude verbunden ist, ist allgemein bekannt. Ich traue es mir aktuell weder zu noch hätte ich die Kapazitäten dafür. Ich war bei der Wahl einiger Vorstandsmitglieder skeptisch und diese Skepsis hat sich soweit es meine Erwartung und Einschätzung betrifft bisher leider bestätigt. Allerdings muss ich auch das demokratisch ergangene Abstimmungsverhältnis akzeptieren. Es bringt uns nicht weiter, nur zu sagen "Der kann das nicht. Der muss weg." Dann müssen auch Ersatzlösungen präsentiert werden. Wir alle haben die Möglichkeit, an Veränderungen - insbesondere Verbesserungen - zum Wohle des Vereins mitzuwirken.
Beste Grüße,
Torsten Schmidt

Damenlaeufer
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Re: Beschluss(un)fähigkeit des Vorstandes ab 1.7.2021

Beitragvon Damenlaeufer » Fr 4. Jun 2021, 13:48

Wir alle haben die Möglichkeit, an Veränderungen - insbesondere Verbesserungen - zum Wohle des Vereins mitzuwirken.

Ich kann dies nur unterstreichen. Deshalb habe ich gestern unter "Meldestände" meine Bereitschaft erklärt, z.B. das Aktualisieren derselben zu übernehmen. Auch für weitere Aufgaben stehe ich zur Verfügung. Wir sollten mit- und nicht gegeneinander arbeiten, zum Wohle des Vereines.

Beste Grüße
Michael Höber

JoergFuchs
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Re: Beschluss(un)fähigkeit des Vorstandes ab 1.7.2021

Beitragvon JoergFuchs » Fr 4. Jun 2021, 15:27

Für die Nachwahl wird auch um die Kandidatur eines Schatzmeisters gebeten. Ob sich der derzeitige Schatzmeister hier auch wieder zur Wahl stellt, ist mir nicht bekannt. Vor seiner kommisarischen Amtsübernahme hatte ich dieses Amt. Ich selbst werde aus verschiedenen Gründen auch diesmal nicht mehr kandidieren. Ein möglicher neuer Kandidat fragt sich nun aber ganz bestimmt: Was kommt denn da überhaupt alles auf mich zu? Um diese Frage weitgehend zu beantworten, habe ich daher hier die Aufgaben des BdF-Schatzmeisters zusammengefasst:

- Online-Kontoverwaltung des Vereinskontos; Auslagenerstattungen bei Vorstandsmitgliedern, Turnierleitern und Referenten, sowie Rechnungsbegleichungen mittels Überweisung durchführen;
- Archivierung von Unterlagen/Orginalrechnungen/Kontoauszügen
- Rechnungserstellung an verschiedene Firmen und Organsisationen (Versicherungen, Fernschachpost, Chessbase, Zugvogel usw.) bei Bedarf und/oder nach Aufforderung durch Geschäftsführer oder PR-Manager
- Verbuchung von Zahlungseingängen und Zahlungsausgängen anhand der Kontoumsätze/Kontoauszüge zu dem jeweils dazugehörigen Buchungsposten
- Unterlagen/Aufstellung für den Jahresabschluß vorbereiten, fertigstellen und nach positivem Vorstandsbeschluss an den Steuerberater per Mail übermitteln
- Erstellung eines Tertialberichts pro Quartal
- Jährlich einen Etatplan erstellen (in Absprache mit dem Geschäftsführer)
- Jährliche Revision vorbereiten, Kontakt zu den Revisoren herstellen und die Unterlagen/Belege den Revisoren zur Verfügung stellen
- Jährliche Erstellung eines Rechenschaftsberichts für die Mitgliederversammlung
- Jährliche Erstellung des Jahresschreibens für die Mitgliederversammlung
- Regelmäßige Beteiligung an Abstimmungen im Vorstand per Mail (Vorstandsbeschlüsse)
- Anträge auf Vorstandsbeschlüsse stellen, wenn es um Belange der Mitglieder geht (z.B. Beitragszahlungen aus dem Sozialfond)
- Bearbeitung und Pfege der BdF-Mitgliederverwaltung. Hierzu zählen in erster Linie die Berechnung der Nenngelder; Verbuchen von Einzahlungen von Beiträgen und Nenngeldern und Guthaben anhand von Kontoeingängen; Beitritte und Austritte der Mitglieder verwalten; Datenpflege (Anschrift, Telefonnummer, Mailadresse); Mitglieder bei Zahlungsrückständen in regelmäßigen Abständen per Telefon, Mail oder per Post mahnen;
- Jährliche Jahressollstellung (Rechnungsstellung) durchführen;
- Bearbeitung und Beantwortung von Mails der Mitglieder, des Vorstands und der Turnierleitern in Bezug auf Guthaben/Nenngelder/Beiträgen/Mitgliederbestandsdaten;

Pauschale Auslagenerstattung: 100,00 € pro Monat;
Besondere Auslagen werden seperat erstattet!

Alle die sich das zutrauen und auf die das Profil passt, sind daher eingeladen, sich als Kandidat zur Verfügung zu stellen.

BG
J.Fuchs

muetoe1943
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Re: Beschluss(un)fähigkeit des Vorstandes ab 1.7.2021

Beitragvon muetoe1943 » Sa 5. Jun 2021, 17:20

Aufgaben des Turnierdirektors:
- die Access Spielerdatenbank auf aktuellem Stand halten
- Erstellung der Startunterlagen für den gesamten Turnierbereich
- Erstellung von Ausschreibungen
- Betreuung der Turnierleiter
- Versand der kompletten Startunterlagen an den entsprechenden Personenkreis
- Betreuung der Pyramidenturniere (TL Tätigkeit)
- Aktualisierung von Meldelisten zum Abgleich mit dem Schatzmeister (erforderlich für den Start von Turnieren)
- Meldung von Informationen an den Webmaster zur Bereitstellung auf der BdF Homepage
- Beantwortung von Anfragen der Spieler
- Bearbeitung der NF registration list im ICCF und Betreung der BdF Spieler beim ICCF
- Und noch so einzeln anfallende Arbeiten

Grüße an alle die sich melden wollen
Michael Müller-Töpler

Jens Rach
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Re: Beschluss(un)fähigkeit des Vorstandes ab 1.7.2021

Beitragvon Jens Rach » So 6. Jun 2021, 21:44

Habe ich etwas überlesen oder wollte der Präsident nicht in dieser Woche über den Stand der Arbeit und die Entwicklung schreiben?
Jens Rach

Merlin43
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Re: Beschluss(un)fähigkeit des Vorstandes ab 1.7.2021

Beitragvon Merlin43 » Mo 7. Jun 2021, 18:37


Für die Nachwahl wird auch um die Kandidatur eines Schatzmeisters gebeten. Ob sich der derzeitige Schatzmeister hier auch wieder zur Wahl stellt, ist mir nicht bekannt. Vor seiner kommisarischen Amtsübernahme hatte ich dieses Amt. Ich selbst werde aus verschiedenen Gründen auch diesmal nicht mehr kandidieren. Ein möglicher neuer Kandidat fragt sich nun aber ganz bestimmt: Was kommt denn da überhaupt alles auf mich zu?


Hallo,
nachdem Jörg die Aufgaben des Schatzmeisters noch einmal detailliert dargestellt hat, hier ein paar Anmerkung von mir als dem aktuell kommissarischen Schatzmeister.

Zuerst einmal eine Richtigstellung:
Ein Terzialbericht wird nicht quartalsweise erstellt, sonst hiesse er auch glaub ich Quartalsbericht.
In diesem Bericht wird kurz festgehalten, welche Tätigkeiten in den letzten 4 Monaten durchgeführt wurden, aber gerne auch, was die nächsten Ideen sind. Dieser Bericht wird von allen Vorstandsmitgliedern jeweils für Ihren Bereich erstellt, ist also nicht nur vom Schatzmeister zu leisten.

Zur eigentlichen Tätigkeit:
Im Großen und Ganzen hat Jörg das richtig zusammengefasst.
Ich möchte noch folgendes ergänzen:
- Es werden ein Laptop mit der aktuellen Microsoft Software für die Arbeit zur Verfügung gestellt.
- Zur Zeit haben wir es erreicht, dass Anfragen der Turnierleiter innerhalb 48 Stunden, meistens schneller beantwortet werden.
- Anfragen des Turnierdirektors werden ebenfalls innerhalb von 48 Stunden, meistens schneller beantwortet. Dadurch kann sichergestellt werden, dass die Anfragen für ICCF und BdF Turnier innerhalb dieser Zeit erledigt werden können. Eine enge, im Vorfeld mit den TL und dem TD getätigten Abstimmung macht das möglich.
- Anfragen von Mitgliedern werden wenn immer möglich innerhalb von 24 Stunden erledigt.

Geschätzter Aufwand im Schnitt 1 Stunde pro Tag, wenn man die Eingaben wirklich täglich aktualisiert.
Durch eine entsprechende App der Commerzbank und einem dazugehörigen Online Zugang, ist das ohne Stress zu bewerkstelligen.

Da ich nicht als Schatzmeister kandidieren werde, die Gründe sind besonders bei dem doch sehr erschreckenden Ton und mangelnden Respekt einzelner Personen, gewählten Vorstandsmitgliedern gegenüber zu suchen, werde ich eine ausführliche und detaillierte Einarbeitung gewährleisten.
Für nähere Rückfragen bei Interesse an dem wirklich sehr interessanten Amt des Schatzmeisters stehe ich unseren Mitgliedern gerne telefonisch unter 0172 279 85 81 zur Verfügung. (Ich bin hier im Forum nur sehr selten zu finden, daher geht es über diesen Weg einfach schneller. Ich rufe auch gerne zurück.

Viele Grüße
Peter Bieker

JoergFuchs
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Re: Beschluss(un)fähigkeit des Vorstandes ab 1.7.2021

Beitragvon JoergFuchs » Mo 7. Jun 2021, 19:46

Hallo Peter!

Danke für Deine zusätzlichen Ergänzungen und Erläuterungen.

Von mir hier nur noch eine Anmerkung:
Da Du die von mir aufgeführte Jahressollstellung selbst bisher noch nicht durchführen musstest (nächste Durchführung ca. 01.12.2021), stehe ich hierfür dem neu zu wählenden Schatzmeister für Fragen zur Verfügung. Meine persönlichen Daten sind ja auf unserer Homepage hinterlegt.

BG
J.Fuchs

Bekemann
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Re: Beschluss(un)fähigkeit des Vorstandes ab 1.7.2021

Beitragvon Bekemann » Di 8. Jun 2021, 08:30

Zu einer guten Vorstandsarbeit gehört auch das Arbeiten als Team. Damit ist Aufwand verbunden, dessen Akzeptanz aber immens wichtig ist. Zwei Punkte dazu:
1. Erfahrungsgemäß fallen jährlich bis zu rund 50 Entscheidungen an, die vom Gesamtvorstand zu treffen sind. Ein erheblicher Anteil davon sollte innerhalb des Vorstands - ggf. auch darüber hinaus - gut diskutiert werden. Dafür sind Interesse für Vereinsbelange, die über das spezielle eigene Ressort hinausgehen, sowie die Bereitschaft zur Einarbeitung in solche Themen und zur aktiven Teilnahme an der Diskussion erforderlich.
Wer seine Mitarbeit im Vorstand mehr oder weniger auf die reinen Sachaufgaben des Ressorts beschränkt, kommt den an die Mitgliedschaft im Vorstand gesetzten Anforderungen nicht ausreichend nach. Der Aufwand, der für die Erfüllung der ressortübergreifenden, allgemeinen Vorstandsarbeit verbunden ist, sollte als selbstverständlich akzeptiert und einkalkuliert werden.
Wer sich weiter informieren möchte, kann die bis zum 31.12.2020 in den jährlichen Beschlussverzeichnissen veröffentlichten Beschlüsse einsehen und daraus Rückschlüsse auf den jeweiligen Diskussionsbedarf ziehen.
2. Änderungen/Maßnahmen, die ein Vorstandsmitglied in seinem Ressort vorzunehmen plant und die Auswirkungen auf die Aufgabenerledigung anderer Vorstandsmitglieder haben können, müssen diskutiert und abgewogen werden. Auch der hierfür erforderliche Aufwand ist wertvoll und sollte einkalkuliert werden.

Viele Grüße
Uwe Bekemann


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